Variable Vergütung. Zusätzlich zur Grundvergütung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, eine variable Vergütung zu erhalten, deren Höhe von der individuellen Leistung, von der Zielerreichung des Teams und vom Erfolg der Haspa abhängt. Erfolgs-, leistungs- und verhaltensabhängig kann die variable Vergütung auch vollständig entfallen. Der Bonus-Ausschüttungsbetrag wird linear zur Zielerreichung der Gesamtbank bestimmt. Damit kann es bei entsprechendem Geschäftserfolg dazu kommen, dass keine variable Vergütung gezahlt wird und damit erfolgt keine Zahlung aus der Unternehmenssubstanz heraus. Die Verknüpfung der Ziele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den in den Strategien des Instituts niedergelegten Zielsetzungen erfolgt, indem im Rahmen der Gesamthausplanung die Bereichsziele zwischen dem Vorstand und den Bereichen besprochen und vereinbart werden. In dezentralen Teamprozessen erfolgt eine Auseinandersetzung mit den quantitativen Zielen aus der Gesamtbankplanung und eine Beschäftigung, wie man im Team dieses Ziel unterstützen kann. Die Vereinbarung von Team- und Individualzielen wird im gemeinsamen Dialog zwischen Mitarbeitenden bzw. Team und Führungskraft vereinbart und schriftlich dokumentiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ziele für die als Risikoträger identifizierten Mitarbeitenden gelegt. Im Kundengeschäft spielen neben quantitativen Zielen auch qualitative Ziele wie Kundenzufriedenheit, die regelmäßig gemessen werden, eine gewichtige Rolle, da diese die Nachhaltigkeit des Geschäftserfolgs der Haspa unterstützen. Diese konsequente Ausrichtung der variablen Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg der Haspa unterstützt die strategische Zielsetzung, den Gesamtbankerfolg in den Vordergrund zu stellen und damit gesamthaft im Kundeninteresse zu handeln. Zudem trägt die variable Vergütung einem effektiven Risikomanagement sowie dem Erfordernis einer aufsichtsrechtlich konformen Festsetzung und bei Bedarf Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile Rechnung und steht nicht im Widerspruch zur Eigenmittel- Liquiditäts-, Ergebnissituation und Ertragslage sowie zur Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung der Haspa. Für 2020 war die variable Vergütung aufgrund der besonderen Situation des Jahres 2020 für die mitbestimmten Mitarbeitenden mit Ausnahme der Risikoträger nur vom Gesamtbankerfolg abhängig. Sollten Ausgleichszahlungen, Halteprämien, Abfindungen o.Ä. gewährt werden, werden ebenfalls die aufsichtsrechtlichen Vorga...
Variable Vergütung. 4.2.1. Short-Term Incentive (STI) Leistungskriterium EBIT-Marge Leistungskriterium Free Cash Flow Zielerreichungskurve Free Cash Flow
Variable Vergütung. Die variable Vergütung ist nur geschuldet, soweit die Leistung des Verwalters nicht wegen einer vom Verwalter zu vertretenen Pflichtverletzung erforderlich ist.
a) Die in Ziffer 3. als variabel zu vergütenden Leistungen des Verwalters (VV) werden– soweit nicht anders vereinbart – nach Aufwand abgerechnet; hierfür beträgt der Stundensatz für Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Ingenieure Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Sachbearbeiter Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Techniker Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Sekretariat/Schreibkräfte Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Auszubildende Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) =
b) Fälligkeit
Variable Vergütung. Als variable Vergütungskomponenten enthält das Vergütungssystem der YOC AG einen Jahresbonus, die Teilnahme an einem virtuellen Aktienoptionsprogramm sowie eine Change of Control-Zahlung. Der Jahresbonus ist eine Geldleistung, deren Höhe sich am Leistungskriterium des jährlich budgetierten EBITDA bemisst. Das Cap liegt bei 150 % Zielerreichung, der Jahresbonus entfällt bei einer Zielerreichung von weniger als 65 %. Dazwischen wird der Zielerreichungsgrad und damit der Jahresbonus linear interpoliert. Das jeweils zu erreichende EBITDA wird jährlich im Voraus zwischen dem Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Jahresbonus wird zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses für das entsprechende Geschäftsjahr fällig. Des Weiteren kann Vorstandsmitgliedern angeboten werden, an einem virtuellen Aktienoptionsprogramm der YOC AG teilzunehmen, wobei die Teilnahme durch einen vom Vorstandsdienstvertrag separaten Vertrag geregelt wird. Mit dem virtuellen Aktienoptionsprogramm wird ein auf die tatsächliche Beteiligung der Berechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft gerichtetes Aktienoptionsprogramm nachgebildet. Anders als bei einem mit echten Aktienoptionen unterlegten Optionsprogramm berechtigen die virtuellen Optionen bei ihrer Ausübung nicht zum Bezug von Aktien an der Gesellschaft, sondern räumen dem Berechtigten einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages in bar ein. Ziel des virtuellen Aktienoptionsprogramms ist die nachhaltige und langfristige Verknüpfung der Interessen der Entscheidungsträger der Gesellschaft mit den Interessen der Aktionäre an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes der Gesellschaft. Durch entsprechend ausgestaltete Erfolgsziele, Wartefristen und Vesting-Perioden sowie eine Ausübbarkeit erst zum Ende der Laufzeit des virtuellen Aktienoptionsprogramms fördert dieses Vergütungselement das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung auch im Interesse der Aktionäre der YOC AG. Ferner ist der Börsenkurs, zu dem die virtuellen Optionen ausgeübt werden können, nicht begrenzt, um eine starke Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre zu unterstützen. Den Berechtigten wird so die Möglichkeit gegeben, an der positiven Entwicklung des Unternehmenswertes zu partizipieren. Zugleich wird die Gesellschaft mit einem international attraktiven und wettbewerbsfähigen Vergütungsinstrument ausgestattet. Schließlich sieht das Vergütungssystem als weitere Incentivierung und zum Zwecke ...
Variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht aus der einjährigen variablen Vergütung und der mehrjährigen, anteilsbasierten variablen Vergütung. Sie setzt Anreize zur Umsetzung der Strategie des Unternehmens und damit zu dessen langfristiger und nachhaltiger Entwicklung.
Variable Vergütung. Jährlicher Bonus: Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von der Erreichung der Leistungsziele im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Ziele des jährlichen Bonus werden vom Aufsichtsrat im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres festgelegt. Der Höchstbetrag beträgt jeweils zwischen 50% bis 100% des Grundgehalts.
Variable Vergütung. Die variable Vergütung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die Tätigkeit nicht durch einen Umstand erforderlich geworden ist, den der Verwalter zu vertreten hat. Der Verwalter hat sich insoweit ggf. zu entlasten. Die aufwandsabhängige Vergütung und die Auslagenerstattung sind stets nur in dem Umfang geschuldet, der dem objektiv zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Aufwand entspricht. Sollte die variable Vergütung in einem Wirtschaftsjahr 15 Prozent der jährlichen Grundvergütung übersteigen, ist der Verwalter verpflichtet, den Verwaltungsbeirat zu informieren. Soweit nicht anders vereinbart, bemisst sich die variable Vergütung als zeitabhängige Vergütung auf der Grundlage folgender qualifikationsabhängiger Stundensätze: für Ingenieure für Techniker Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = für Auszubildende Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = Es ist ein Zeitnachweis in Form einer Tabelle zu führen und der Gemeinschaft mit der Rechnungslegung zu übergeben.
Variable Vergütung. Einjährige variable Vergütung (20–25 %) » Typ: Jahresbonus » Leistungskriterien: › Operatives EBT (60 %) › Individuelle Leistung des Vorstands mitglieds (40 %) » Typ: Jahresbonus » Leistungskriterien: › Operatives EBT (70 %) › Individuelle Leistung des Vorstands mitglieds (20 %) » Auszahlung: › ESGZiele (10 %) › 2/3 nach Ablauf des Geschäftsjahres in bar › Vollständig nach Ablauf des » Auszahlung: Malus & Clawback Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Reduzierung (Malus) oder Rückforderung (Clawback) › Überarbeitung des Jahresbonus: Höhere Gewichtung der finan- ziellen Leistungskriterien und ESG › Überarbeitung der mehrjährigen variablen Vergütung: Erhö- hung der Aktienorientierung › Überarbeitung der mehrjährigen variablen Vergütung: Anglei- chen an Aktionärsinteressen › Anpassung der Maximalvergütung
Variable Vergütung x Zielbetrag
Variable Vergütung. Die variable Vergütung ist nur geschuldet, soweit die Leistung des Verwalters nicht wegen einer vom Verwalter zu vertretenen Pflichtverletzung erforderlich ist.
a) Die in Ziffer 3. Als variabel zu vergütenden Leistungen des Verwalters (VV) werden– soweit nicht anders vereinbart – nach Aufwand abgerechnet; hierfür beträgt der Stundensatz für Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Ingenieure Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Sachbearbeiter Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Techniker Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Sekretariat/Schreibkräfte Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) = für Auszubildende Euro zzgl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) =
b) Fälligkeit Die variablen Kosten sind durch den Eigentümer auf Anforderung des Verwalters hin zu zahlen. Der Verwalter ist berech- tigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Zahlungen sind unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen auf Anforderung zu leisten bzw. die Genehmigung zur Entnahme vom Verwaltungskonto zu erteilen.