Vertikalvergleich Musterklauseln

Vertikalvergleich. Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Verhältnis zur Vergütungsstruktur innerhalb der Mynaric-Gruppe, basierend auf dem Jahresgrundgehalt der Vorstandsmitglieder sowie der variablen Vergütung bei (unterstellter) 100 %iger Zielerreichung. Bei diesem Vertikalvergleich berücksichtigt der Aufsichtsrat die durchschnittliche Vergütung der ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Mynaric AG, bestehend aus der Executive-Ebene und der Head-of/Vice President-Ebene. Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durch- schnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der Mynaric Gruppe im Zeitverlauf. Bei wesentlichen Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Mynaric AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursa- chen für die Verschiebung und legt diese im Vergütungsbericht offen. Bei der Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder kann der Aufsichtsrat im Hinblick auf unterschiedliche Anforderungen der jeweiligen Vorstandstätigkeit, Marktgegebenhei- ten oder Qualifikation und Erfahrung der Vorstandsmitglieder differenzieren. Der Aufsichtsrat kann da- her bei der Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung insbesondere nach der Funktion der Vorstandsmit- glieder (Vorstandsvorsitzender oder einfaches Vorstandsmitglied), der Verantwortung im Vorstand oder der Erfahrung bzw. Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand differenzieren und auch Unterschiede in den relevanten Wettbewerbsmärkten der Mynaric-Gruppe berücksichtigen.
Vertikalvergleich. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Festsetzung der Ziel-Gesamtvergütung ferner die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Verhältnis zur Vergütungsstruktur innerhalb der MorphoSys-Gruppe, wobei er für die Mitglieder des Vorstands die jährliche Grundvergütung sowie die variable Vergütung bei (unterstellter) einhundertprozentiger Zielerreichung zugrunde legt. Im Rahmen dieses Vertikalvergleichs zieht der Aufsichtsrat die durchschnittliche Vergütung der ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der MorphoSys AG, bestehend aus den direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften (erste Berichtslinie) sowie den direkt an die erste Berichtslinie berichtenden Führungskräften (zweite Berichtslinie), heran. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der MorphoSys-Gruppe im Zeitverlauf. Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die Verschiebung und legt diese im Vergütungsbericht offen.
Vertikalvergleich. Bei der Festsetzung der individuellen Ziel-Gesamtver- gütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt der Auf- sichtsrat die Vergütungs- und Beschäftigungs- bedingungen der Arbeitnehmer der Mercedes-Benz Group. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen Vertikalver- gleich zur durchschnittlichen Vergütung des oberen Führungskreises sowie zur durchschnittlichen Vergütung der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter inkl. des oberen Führungskreises) der Mercedes-Benz Group in Deutschland durch. Als oberen Führungskreis hat der Aufsichtsrat zu diesem Zweck die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Mercedes-Benz Group in Deutschland definiert. Neben der Relation zwischen der Vergütung des Vor- stands und der Vergleichsgruppen berücksichtigt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Prüfung auch, wie sich diese Relation in den letzten Jahren entwickelt hat. Zudem vergleicht der Aufsichtsrat die Relation der Vor- standsvergütung zur Vergütung der Gesamtbelegschaft mit den entsprechenden Relationen bei anderen im DAX vertretenen und vergleichbaren Unternehmen. Im Falle von wesentlichen Verschiebungen der Relationen zwischen der Vergütung des Vorstands und der Ver- gleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe gegebenenfalls eine Anpassung der Vorstandsvergütung vor. Darüber hinaus stellt der Aufsichtsrat sicher, dass das Vergütungssystem des Vorstands einerseits und das Ver- gütungssystem des oberen Führungskreises andererseits, insbesondere im Hinblick auf die variablen Vergütungsbestandteile, gleichgerichtete Anreize setzt und die Systeme somit aufeinander abgestimmt sind. Beispielsweise ist die Durchgängigkeit des Vergütungs- systems hinsichtlich Struktur und Methodik ein Haupt- kriterium in der Konzernvergütungsstrategie.
Vertikalvergleich. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung auch die unternehmensinterne Vergütungsstruktur in einem vertikalen Vergleich. Maßgeblich für diesen Ver- gleich ist die Direktvergütung (Bezüge ohne Altersvorsorge- und Nebenleistungen) eines Vorstandsmit- glieds und die durchschnittliche Direktvergütung eines Mitarbeiters der Ringmetall Gruppe in Deutsch- land.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.