Sonstige Pflichten Musterklauseln

Sonstige Pflichten. Unterlagen für die Verwaltung des Objektes sind in Papierform innerhalb der gesetzlichen Fristen, längstens jedoch bis zum Ende des Verwaltervertrages, aufzubewahren. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen kann der Verwalter Verwaltungs- unterlagen an den Eigentümer aushändigen oder gegen zusätzliche Vergütung weiter verwahren. Der Verwalter ist auch bei fortdauerndem Verwaltervertrag berechtigt, für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigte Papier-Unterlagen an den Eigen- tümer zur weiteren Verwahrung herauszugeben. Ein Anspruch des Eigentümers auf elektronische Unterlagenführung durch den Verwalter besteht nicht. Nach Xxxx des Verwal- ters kann jedoch eine Digitalisierung von Unterlagen erfolgen. Der Verwalter kann auch in diesem Fall bei fortdauerndem Ver- waltervertrag die für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigten Papierunterlagen an den Eigentümer zur weiteren Ver- wahrung herausgeben, der seinerseits zur Verwahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein kann.
Sonstige Pflichten. Auf die in den Punkten 17. Und 19. geregelten Pflichten des Karteninhabers wird hingewiesen.
Sonstige Pflichten. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Mieter diese Mehrkosten.
Sonstige Pflichten. Der Kunde wird darüber hinaus insbesondere (1) seine vorgesehenen Nutzer im twingleMANAGER selbständig anlegen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer selbst im twingleMANAGER einzupflegen und dadurch den Zugriff nur für autorisierte Personen sicherzustellen; (2) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer oder Dritte weitergeben; (3) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von twingle) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (4) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Systeme, die von twingle betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von twingle unbefugt einzudringen; (5) die twingle-Plattform nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Damit sind insbesondere solche Informationen gemeint, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder die das Ansehen von twingle in anderer Weise schädigen können; (6) twingle auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der twingle-Plattform durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der twingle-Plattform verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von twingle; (7) die von ihm gemäß (1) berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der twingle-Plattform die in den Absätzen (2) bis (5) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten; (8) seine Stammdaten im Administrationsbereich der twingle-Plattform bei Änderungen unverzüglich aktualisieren; (9) bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags seine im System vorhandenen ...
Sonstige Pflichten. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter stellt: - einen ungehinderter Zugang zum Aufstellungsort für einen Transporter, - ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes, - volljähriges Aufsichtspersonal sofern nicht im Auftrag enthalten, - und ausreichenden Versicherungsschutz sicher.
Sonstige Pflichten. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Sonstige Pflichten. 1.4.1 Der/die Gastgebende erfüllt sämtliche im Mietvertrag und in den Versicherungsbedingungen des Wohnmobil-Reiseschutzes festgelegten Pflichten. 1.4.2 Der/die Gastgebende ist verpflichtet, den Versicherer bzw. Indie Campers von relevanten Änderungen der Informationen, wie sie von Indie Campers bei der Aufnahme des Wohnmobils auf die Plattform von Indie Campers abgefragt werden, sowie von Änderungen von Umständen, die die Versicherungsrisiken erhöhen könnten, in Kenntnis zu setzen. 1.4.3 Beim Ein- und Auschecken des Wohnmobils fertigen der/die Gastgebende und die Reisenden mit Zeitstempel versehene Foto- bzw. Videoaufnahmen des Wohnmobils an.
Sonstige Pflichten. 2.4.1 Die Reisenden erfüllen sämtliche im Mietvertrag und in den Versicherungsbedingungen des Wohnmobil-Reiseschutzes festgelegten Pflichten. 2.4.2 Der/die Buchende ist verpflichtet, den Versicherer bzw. Indie Campers von relevanten Änderungen der Informationen, wie sie von Indie Campers bei der Anmietung des Wohnmobils abgefragt werden, sowie von Änderungen von Umständen, die die Versicherungsrisiken erhöhen könnten, in Kenntnis zu setzen. 2.4.3 Beim Ein- und Auschecken des Wohnmobils fertigen die Reisenden und der/die Gastgebende mit Zeitstempel versehene Foto- bzw. Videoaufnahmen des Wohnmobils an.
Sonstige Pflichten. 1. Sie sind verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die im Rahmen Ihrer Userkonten stattfinden. Sie haben Ihre Verbindungskennung (z.B. Ihnen bzw. Ihren Usern zugeordnete User- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen, Login-Namen, Passwörter) geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Sie sind allein für die Benutzung Ihres Zugangs verantwortlich und haften für jeglichen auftretenden Missbrauch und tragen alle anfallenden Kosten einer unberechtigten Nutzung. In diesem Zusammenhang haben Sie HPM GmbH auch diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die durch Überprüfung Ihrer Einrichtungen entstanden sind und/oder auf Mängel und Störungen aus Ihrem Verantwortungsbereich zurückzuführen sind. 2. Sie werden HPM GmbH unverzüglich jede unbefugte Nutzung von Kennwörtern oder von Zugriffsmöglichkeiten auf die Produkte oder andere Ihnen bekannt gewordene oder vermutete Verletzung der Datensicherheit anzeigen. 3. Sie verpflichten sich, nicht in einer Weise tätig zu werden, wodurch die Verfügbarkeit der Produkte beziehungsweise der Server und Netzwerke, die zur Erbringung der SaaS-Dienste und Services durch HPM GmbH betrieben werden, beeinträchtigt oder unterbrochen werden. 4. Sie unterlassen jedwede missbräuchliche Nutzung der SaaS-Dienste und Services – sie werden insbesondere keine Inhalte und Daten in rechtswidriger Art oder rechtswidrigem Inhalt übermitteln. Sie unterlassen jedweden Versuch, selbst oder durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die Software- und hardwaretechnischen Systeme, welche durch HPM GmbH betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von HPM GmbH unbefugt einzudringen. 5. Sie werden vor Versendung Ihre Daten und Informationen auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren, prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. 6. Im Übrigen sind Sie verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn HPM GmbH Sie dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
Sonstige Pflichten. 4.3.1 Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Erstellung und Einstellung von Inhalten, die geltenden Gesetze zu beachten und insbesondere keine beleidigenden, diskriminierenden, Gewalt verherrlichenden, pornographischen, rassistischen, verleumderischen, Jugend gefährdenden, obszönen, vulgären oder sonstigen rechtswidrigen oder anderweitig anstößigen Inhalte einzustellen. Das Mitglied versichert dem Anbieter, keine Inhalte auf xxxxXxxxxxxxxx.xx zu laden, die einen Verstoß gegen Urheberrechte Dritter beinhalten. Der Anbieter haftet nicht für die in den Inhalten der Mitglieder enthaltenen Rechtsverletzungen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Inhalte des Mitglieds, die gegen Gesetze oder den meinUnterricht-Community-Kodex verstoßen, zu löschen. 4.3.2 Das Mitglied verpflichtet sich außerdem, keine Inhalte, die Viren enthalten, oder jegliche anderen Computercodes, Dateien oder Programme, die andere Computersoftware oder -hardware schädigen, stören oder einschränken können, auf die xxxxXxxxxxxxxx.xx Webserver zu übertragen, zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten. 4.3.3 Das Mitglied darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Das Mitglied darf auch keine Webcrawler- bzw. Spider-Programme einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Datenbank abrufen. Technische Maßnahmen des Anbieters sind solche, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren. 4.3.4 Bei der Übertragung und Speicherung von Inhalten auf die Webserver des Anbieters, stellt das Mitglied eine zusätzliche Sicherungskopie auf eigenen Datenträgern her. Das Mitglied trägt das Risiko für Verluste nach dem Herunterladen digitaler Inhalte einschließlich von Verlusten auf Grund eines bei dem Mitglied vorliegenden Computer- oder Festplattenausfalls. Der Anbieter übernimmt keinerlei Ersatz für Schäden, die dem Mitglied aus der Übermittlung, Speicherung und Nutzung digitaler Inhalte jedweder Art entstanden sind.