Allgemeine Grundsätze Musterklauseln

Allgemeine Grundsätze. 1 Diakonischer Auftrag, Dienstgemeinschaft, Umbenennung Übergangsregelung zu § 1 Abs. 5 Buchstabe c) AVR: Anmerkung zu § 1 Absatz 5: § 1a Geltungsbereich Sonderregelung AVR – Fassung Ost – : § 1b Ausnahmen vom Geltungsbereich § 1c Geltungsbereich für Ärztinnen und Ärzte § 2 Allgemeine Dienstpflichten § 3 Besondere Dienstpflichten § 3a Fort- und Weiterbildung § 4 Personalakten
Allgemeine Grundsätze. Für die DB-Sicherheiten gelten zudem die folgenden allgemeinen Grundsätze. Bei Widersprüchen zwischen den folgenden allgemeinen Grundsätzen und anderen Bestimmungen sind die allgemeinen Grundsätze maßgeblich.
Allgemeine Grundsätze. Für die BoNY-Sicherheiten gelten zudem die folgenden allgemeinen Grundsätze. Bei Widersprüchen zwischen den folgenden allgemeinen Grundsätzen und anderen Bestimmungen sind die allgemeinen Grundsätze maßgeblich.
Allgemeine Grundsätze. ARTIKEL 2
Allgemeine Grundsätze. 1 Diakonischer Auftrag, Dienstgemeinschaft, Umbenennung
Allgemeine Grundsätze. Bei der Vergabe von Aufträgen werden folgende Grundsätze eingehalten:
Allgemeine Grundsätze a) Wenn in TARGET2 eine technische Störung auftritt, können die direkten Teilnehmer gemäß der in dieser Anlage festgelegten TARGET2-Ausgleichsregelung Ausgleichsforderungen geltend machen.
Allgemeine Grundsätze. (1) Die Achtung der demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 verankert und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 definiert sind, bildet die Grundlage der Innen- und Außenpolitik der Vertragsparteien und ist ein wesentliches Element dieses Abkommens. Die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dazugehörigem Material und dazugehörigen Trägermitteln ist ebenfalls ein wesentliches Element dieses Abkommens.
Allgemeine Grundsätze. Der Verkauf der Kombi-Fahrausweise erfolgt in den Bussen der VLP und an den Fahrscheinverkaufsautomaten der NVS. Die Kombi-Fahrausweise gelten für Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und des Nutzungsgebietes. Die Kombi-Zeitfahrausweise (Kombi-Wochenkarte, Kombi-Wochenkarte ermäßigt, Kombi-Monatskarte, Kombi-Monatskarte ermäßigt) sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Kombi-Fahrausweise werden durch den Fahrgast nicht entwertet. Die Kombi-Fahrausweise sind beim Erwerb mit Kaufdatum und Uhrzeit versehen. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifes werden ausgegeben: - Kombi-Einzelfahrschein, - Kombi-Einzelfahrschein ermäßigt, - Kombi-Tageskarte, - Kombi-Tageskarte ermäßigt, - Kombi-Wochenkarte, - Kombi-Wochenkarte ermäßigt, - Kombi-Monatskarte, - Kombi-Monatskarte ermäßigt
Allgemeine Grundsätze. Die Vertragsstaaten gestatten der Internationalen Betreibergesellschaft die Einsetzung und Veröffentlichung von Mechanismen zur Vergabe von Kapazitäten sowohl an Gesellschafter und Dritte auf transparenter und diskriminierungsfreier Grundlage zur Umsetzung unter anderem folgender Ziele: