Verabredung des Rückfalls. 1 Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schrift- lichen Form. 2 Sind Grundstücke oder dingliche Rechte an solchen Gegenstand der Schenkung, so ist zu ihrer Gültigkeit die öffentliche Beurkundung erforderlich. 3 Ist das Schenkungsversprechen vollzogen, so wird das Verhältnis als Schenkung von Hand zu Hand beurteilt.
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Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law
Verabredung des Rückfalls. 1 Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schrift- lichen Form.
2 Sind Grundstücke oder dingliche Rechte an solchen Gegenstand Gegen stand der Schenkung, so ist zu ihrer Gültigkeit die öffentliche Beurkundung erforderlich.
3 Ist das Schenkungsversprechen vollzogen, so wird das Verhältnis als Schenkung von Hand zu Hand beurteilt.
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Samples: Bundesgesetz