Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans Musterklauseln

Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans. Die sogenannte 'Charlottenburger Spreestadt' in dem Gebiet zwischen der Spree, Franklinstraße, Landwehrkanal und Englischen Straße hat sich seit den 1990er Jahren von einem innerstädtischen Industriestandort zu einem Gewerbe- und Wohnstandort entwickelt. Nutzungen wie die Xxxxxxxx Xxxx-Xxxxxx- lassung oder die bauliche Entwicklung auf dem Gelände der Königlichen-Por- zellan-Manufaktur (KPM)im Südosten prägten den Strukturwandel der 'Charlot- tenburger Spreestadt' über die Gebietsgrenzen hinweg. Die charakteristische Erschließungsstruktur mit der Gutenbergstraße als Erschließungsrückgrat wurde ab dem Jahr 2000 realisiert. Grundlage für die baulichen Entwicklungen waren insbesondere eine Rahmenplanung (1995) sowie verschiedene fortge- schriebene städtebauliche Konzeptionen und deren zwischenzeitliche planungs- rechtliche Sicherung durch Bebauungspläne. Im Zuge der Bebauungsplanfortschreibung wurden nach der Trägerbeteiligung die Flächen des einstigen Bebauungsplans VII-272 in separate Bebauungspläne geteilt, um eine kurzfristige bauliche Entwicklung von Teilbereichen ermöglichen zu können. Das Bebauungsplanverfahren 4-62 geht aus dem eingestellten Be- bauungsplanverfahren VII-272bb hervor. Die Verfahrensdauer des letztgenann- ten Bebauungsplans betrug zum Zeitpunkt der Einleitung des Bebauungsplan- verfahrens 4-62 bereits 14 Jahre. Der letzte durchgeführte Verfahrensschritt – öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB – lag 3 Jahre zurück. Zwischenzeit- lich wurden verschiedene Projektentwürfe durch die Grundstückseigentümer verfolgt. Ende 2013 ist das Areal veräußert worden. Aufgrund der erforderlichen Wiederholung von Verfahrensschritten und der geänderten Gesetzesgrundlage wurde eine Einstellung des bisherigen Verfahrens bei gleichzeitiger Aufstellung des neuen Verfahrens 4-62 mit geringfügig reduziertem Geltungsbereich entlang der Hannah-Xxxxxxxxx-Straße (Grenze nur noch bis zur Straßenmitte) beschlos- sen. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs unter Beibehaltung des Bebauungs- plantitels erfolgte jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens nach der Behör- denbeteiligung (Festsetzung einer erweiterten Grünfläche im Norden). Der Bebauungsplan 4-62 ordnet die Flächen im Geltungsbereich neu und schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung von Vorhaben mit typi- schen Nutzungen eines urbanen Gebiets (Mischung aus Wohnnutzungen und Gewerbenutzungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören). Darüber hin- aus erfolgt die Festsetzung der Straßenfl...

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