Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Musterklauseln

Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprechen und ist ausschließlich für die Zwecke, die von dem für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen festgelegt werden, möglich. Der Auftragnehmer unterstützt den für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträgen von Personen, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet werden, auf Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß Kapitel III (Artikel 14-25) der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 nachzukommen. Der Auftragnehmer unterrichtet den für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen unverzüglich über derartige Anträge. Der Auftragnehmer darf nur aufgrund dokumentierter schriftlicher Anweisungen und unter der Aufsicht des für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen handeln, insbesondere was den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien von Daten, die verarbeitet werden dürfen, die Empfänger der Daten und die Möglichkeiten der betroffenen Personen zur Wahrnehmung ihrer Rechte anbelangt. Der Auftragnehmer gestattet seinem Personal den Zugriff auf die Daten nur in dem zur Ausführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlichen Maß. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Personal mit der Berechtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sich im Einklang mit Artikel II.8 zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder einer angemessenen gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Der Auftragnehmer berücksichtigt die der Verarbeitung innewohnenden sowie die von der Art, dem Umfang, dem Kontext und dem Zweck der Verarbeitung ausgehenden Risiken in gebührender Weise und trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um gegebenenfalls insbesondere Folgendes zu gewährleisten:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.