Verbandsvorsitzender Musterklauseln

Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende sowie 3 Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung auf die Dauer von jeweils 3 Jahren, bezogen auf ein Xxxxxxxxxxxx (01.01. bis 31.12.) gewählt. Davon abweichend beträgt die Amtszeit des zuerst gewählten Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter einmalig 3,5 Jahre und dauert bis 31.12.2021. Für die Xxxx des Verbandsvorsitzenden soll folgendes gelten: 1. Der Verbandsvorsitzende kommt nach untenstehender Reihenfolge im Wechsel zwischen den Regionen aus der Region: 1. Verbandsgebiet des bisherigen Zweckverbandes KIRU
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 3 Jahre gewählt. Gewählt ist, wer die höchste Stimmenzahl erhält. Xxxxxxxx ein Gewählter aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender oder Stellvertreter.
Verbandsvorsitzender. Die Verbandsversammlung wählt in der ersten Sitzung nach jeder Neubestellung der weiteren Vertreter für deren Amtszeit den Verbandsvorsitzenden und drei Stellvertreter. Xxxxxxxx ein Gewählter aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender oder Stellvertreter. Für den Rest der Amtszeit wird ein Nachfolger gewählt. Nach Ablauf ihrer Amtszeit nehmen der bisherige Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter ihre Funktion bis zu einer Neuwahl weiter wahr.
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende und 2 Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Verbandsvorsitzender. 9 Xxxx des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters § 10 Stellung und Aufgaben des Verbandsvorsitzenden § 11 Verbandsverwaltung
Verbandsvorsitzender. 9 Xxxx des Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters 1. Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Verbandsvorsitzender, sowie sein Stellvertreter sind die Bürgermeister der Gemeinden, die dem Verband angehören. 2. Ihre Xxxx ist nach jeder Neuwahl der Verbandsversammlung vorzunehmen. 3. Xxxxxxxx ein Bürgermeister bei der jeweiligen Gemeinde aus, so endet auch sein Amt als Verbandsvorsitzender oder als stellvertretender Verbandsvorsitzender. Für den Rest der Amtszeit wird ein Nachfolger gewählt. 1. Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er ist gesetzlicher Vertreter des Verbandes und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Leiter der Verbandsverwaltung und vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Im Übrigen ergeben sich die Stellung und die Aufgaben des Verbandsvorsitzenden aus § 16 GKZ und aus den entsprechend anzuwendenden Vorschriften der Gemeindeordnung über den Bürgermeister. 2. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst von der Verbandsversammlung oder durch Gesetz übertragenen Aufgaben. Dem Verbandsvorsitzenden, sowie im Verhinderungsfalle seinem Stellvertreter, werden folgende Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen: a) Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bei einer Ausgabe bis zu 00.000 € im Erfolgsplan und bis zu 00.000 € im Vermögensplan und Verfügung über Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe, b) Einwilligung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 00.000 € im Einzelfall, c) Niederschlagung und Erlass von Forderungen bis zu 0.000 € im Einzelfall, d) Stundung von Forderungen bis zu 0.000 € im Einzelfall und bis zu 12 Monaten, e) Anmietung und Pachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert bis 00.000 €, f) Miete und Pacht von beweglichem Vermögen bis zu einer Vertragssumme von 00.000 € jährlich, g) Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und der Abschluss von Vergleichen, wenn im Einzelfall der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis des Verbandes nicht mehr als 00.000 € beträgt, h) Abschluss, Änderung und Aufhebung von Versicherungs- und Wartungsverträgen, i) Personalangelegenheiten i. S. des § 24 Abs. 2 Gemeindeordnung bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 bis 6 TVöD und Aushilfskräften, j) Die Zuziehung sachkundiger Bürger und Sachverständiger zu den Beratu...
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden von der Ver- bandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Den Verbandsvorsitz soll abwech- selnd der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg i. Br., der Landrat des Land- kreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Landrat des Landkreises Emmen- dingen innehaben; für die Stellvertreter gilt entsprechendes. Die Amtszeit des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter beträgt zwei Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. Oktober eines geraden Kalenderjahres und endet im nächsten ge- xxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Ablauf des 30. September.
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung jeweils abwechselnd aus der Mitte der baden-württembergischen und der bayerischen Vertreter für die Dauer einer halben Amtszeit der weiteren Vertreter gewählt. Der erste Stellvertreter des Ver- bandsvorsitzenden wird für dieselbe Dauer aus der Mitte der Vertreter der jeweils zum anderen Land gehörenden Verbandsmitglieder gewählt. (2) Scheidet der Verbandsvorsitzende oder sein erster Stellvertreter vor dem Ablauf ih- rer Amtszeit aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger aus der Mitte derje- nigen Vertreter gewählt, aus deren Mitte der Ausgeschiedene gewählt worden war. Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (3) Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und der Aus- schüsse. Er vertritt den Verband, leitet die Verbandsverwaltung und erledigt die Ge- schäfte der laufenden Verwaltung. Er bereitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und der Ausschüsse vor und vollzieht deren Beschlüsse. (4) Der Verbandsvorsitzende ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienst- behörde der Bediensteten des Regionalverbands.
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt. Xxxxxxxx sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt.
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende ist Bürgermeister eines Verbandsmitglieds. Er und seine zwei Stellvertreter werden in der ersten Sitzung nach jeder regelmäßigen Neukon- stituierung der Verbandsversammlung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2) aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Der bisherige Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter nehmen bis zur Xxxx des neuen Vorsitzenden und seiner Stellver- treter ihre Funktionen weiter wahr. Xxxxxxxx der Verbandsvorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt. Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertre- ter sind ehrenamtlich tätig.