Verbandsvorsitzender Musterklauseln

Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende sowie 3 Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung auf die Dauer von jeweils 3 Jahren, bezogen auf ein Xxxxxxxxxxxx (01.01. bis 31.12.) gewählt. Davon abweichend beträgt die Amtszeit des zuerst gewählten Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter einmalig 3,5 Jahre und dauert bis 31.12.2021. Für die Xxxx des Verbandsvorsitzenden soll folgendes gelten:
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 3 Jahre gewählt. Gewählt ist, wer die höchste Stimmenzahl erhält. Xxxxxxxx ein Gewählter aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender oder Stellvertreter.
Verbandsvorsitzender. (1) Die Verbandsversammlung wählt in der ersten Sitzung nach jeder Neubestellung der weiteren Vertreter für deren Amtszeit den Verbandsvorsitzenden und drei Stellvertreter. Xxxxxxxx ein Gewählter aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender oder Stellvertreter. Für den Rest der Amtszeit wird ein Nachfolger gewählt. Nach Ablauf ihrer Amtszeit nehmen der bisherige Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter ihre Funktion bis zu einer Neuwahl weiter wahr.
Verbandsvorsitzender. 9 Xxxx des Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters § 10 Stellung und Aufgaben des Verbandsvorsitzenden § 11 Verbandsverwaltung
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende ist Bürgermeister eines Verbandsmitglieds. Er und seine zwei Stellvertreter werden in der ersten Sitzung nach jeder regelmäßigen Neukon- stituierung der Verbandsversammlung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2) aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Der bisherige Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter nehmen bis zur Xxxx des neuen Vorsitzenden und seiner Stellver- treter ihre Funktionen weiter wahr. Xxxxxxxx der Verbandsvorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt. Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertre- ter sind ehrenamtlich tätig.
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende und 2 Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung jeweils abwechselnd aus der Mitte der baden-württembergischen und der bayerischen Vertreter für die Dauer einer halben Amtszeit der weiteren Vertreter gewählt. Der erste Stellvertreter des Ver- bandsvorsitzenden wird für dieselbe Dauer aus der Mitte der Vertreter der jeweils zum anderen Land gehörenden Verbandsmitglieder gewählt.
Verbandsvorsitzender. (1) Soweit das Zweckverbandsgesetz und diese Verbandssatzung keine Bestimmungen über den Verbandsvorsitzenden enthalten, finden auf diesen die Vorschriften der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechende Anwendung.
Verbandsvorsitzender. (1) Der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden von der Ver- bandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Den Verbandsvorsitz soll abwech- selnd der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg i. Br., der Landrat des Land- kreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Landrat des Landkreises Emmen- dingen innehaben; für die Stellvertreter gilt entsprechendes. Die Amtszeit des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter beträgt zwei Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. Oktober eines geraden Kalenderjahres und endet im nächsten ge- xxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Ablauf des 30. September.
Verbandsvorsitzender. Der Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt. Xxxxxxxx sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt.