Common use of Verbotene Gegenstände Clause in Contracts

Verbotene Gegenstände. a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: i. verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires. Dazu zählen im Detail; ii. echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); iii. echte Munition; iv. Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.); v. Wurfwaffen (x.X. Xxxxxxxxxx, Wurfpfeile, Wurfmesser); vi. Schlagringe, Totschläger, Stahlruten; xxx. Xxxxxxxxxxx (z.B. Nunchakus); viii. Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art); ix. Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; x. Xxxx- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; xi. Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); xii. Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; xiii. Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art. b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt. c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 8c) zu.

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Verbotene Gegenstände. a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: i. verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände, gefährliche Accessoires. Dazu zählen im Detail; ii. echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); iii. echte Munition; iv. Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.); v. Wurfwaffen (x.X. Xxxxxxxxxxz.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); vi. Schlagringe, Totschläger, Stahlruten; xxxvii. Xxxxxxxxxxx Würgewaffen (z.B. Nunchakus); viii. Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art); ix. Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; x. Xxxx- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; xi. Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); xii. Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; xiii. Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art. b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt. c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 8c) zu.

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