Common use of Verbotene Gegenstände Clause in Contracts

Verbotene Gegenstände. 6.1. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • Reisegepäck (Rucksäcke über 25 Liter Volumen) und Handtrollies • Schlafsäcke und Isomatten • Kisten und sperriges Gepäck • Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas) • Glasflaschen (PET bis 0,7 l erlaubt; Babybedarf erlaubt) • Metallbesteck (Plastik erlaubt) • professionelles Kameraequipment (Foto und Video) ausgenommen Pressevertreter mit Akkreditierung 6.2. Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden; dazu zählen insbesondere: • echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); • echte Munition, jede Form von Sprengstoff • Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.); • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Würgewaffen • Hieb- und Stichwaffen aller Art • Schusswaffenimitationen und Replika • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig 6.3. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt. 6.4. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.3. zu.

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Verbotene Gegenstände. 6.1. a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • Reisegepäck (Rucksäcke über 25 Liter Volumen) und Handtrollies • Schlafsäcke und Isomatten • Kisten und sperriges Gepäck • Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas) • Glasflaschen (PET bis 0,7 l erlaubt; Babybedarf erlaubt) • Metallbesteck (Plastik erlaubt) • professionelles Kameraequipment (Foto und Video) ausgenommen Pressevertreter mit Akkreditierung 6.2. verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und Gegenstände, gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werdenAccessoires. Dazu zählen im Detail; dazu zählen insbesondere: • echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); • echte Munition, jede Form von Sprengstoff ; • Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.); • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, ; • Würgewaffen (z.B. Nunchakus); • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen ( z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art Art); • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteiligmehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; • Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art. 6.3. b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- Taschen bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt. 6.4. c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.3. zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbotene Gegenstände. 6.1. a. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden: • Reisegepäck (Rucksäcke über 25 Liter Volumen) und Handtrollies • Schlafsäcke und Isomatten • Kisten und sperriges Gepäck • Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas) • Glasflaschen (PET bis 0,7 l erlaubt; Babybedarf erlaubt) • Metallbesteck (Plastik erlaubt) • professionelles Kameraequipment (Foto und Video) ausgenommen Pressevertreter mit Akkreditierung 6.2. verbotene Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und Gegenstände, gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werdenAccessoires. Dazu zählen im Detail; dazu zählen insbesondere: • echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen); • echte Munition, jede Form von Sprengstoff ; • Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.); • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser); • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, ; • Würgewaffen (z.B. Nunchakus); • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art Art); • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Holz; • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.; • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteiligmehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen etc.); • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material; • Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art. 6.3. b. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt. 6.4. c. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7.3. 8c) zu.

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