Verbotene Substanzen Musterklauseln

Verbotene Substanzen. Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.
Verbotene Substanzen. Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mit- glieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabo- lika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Verbotene Substanzen. Der Konsum von Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten, Drogen oder sonstigen Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz und der NADA-Verbotsliste stehen, sind verboten. Das Mitbringen von ärztlich verschriebenen Arzneimitteln, die nicht der Gesundheit des Mitglieds dienen, sondern die Leistungssteigerung (z.B. Anabolika) erhöhen sollen, ist untersagt. Zugleich ist es verboten, Substanzen oder andere Mittel im Studio und auf dem gesamten Gelände an Dritte zu verkaufen, zu handeln, anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder zugänglich zu machen.
Verbotene Substanzen. 7.1. Verbotene Substanzen In den Anlagen ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Kunden das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Anlagen untersagt. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel
Verbotene Substanzen. IM STUDIO IST ES NICHT GESTATTET ZU RAUCHEN SOWIE ALKOHOLISCHE GETRÄNKE ODER SUCHTGIFTE ZU KONSUMIEREN. FERNER IST DEM MITGLIED DAS MITBRINGEN VERSCHREIBUNGSPLICHTIGER ARZNEIMITTEL, DIE NICHT DEM PERSöNLICHEN UND ÄRZTLICH VERORDNETEN GEBRAUCH DES MITGLIEDS DIENEN, UND/ ODER SONSTIGER MITTEL, WELCHE DIE KöRPERLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES MITGLIEDES ERHöHEN SOLLEN (Z.B. ANABOLIKA), IN DIE STUDIOS UNTERSAGT. IN GLEICHER WEISE IST ES DEM MITGLIED UNTERSAGT, SOLCHE MITTEL ENTGELTLICH ODER UNENTGELTLICH DRITTEN IM STUDIO ANZUBIETEN, ZU VERSCHAFFEN, ZU ÜBERLASSEN ODER IN SONSTIGER WEISE ZUGÄNGLICH ZU MACHEN.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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