Wichtiger Grund. Die Kündigung des Vertrages ist unter den Voraussetzungen der §§8 und 9 VOB/B möglich. Darüber hinaus besteht das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, wenn eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung einer der Parteien im Zuge der Vertragsdurchführung den Vertragszweck gefährdet und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den AG liegt insbesondere dann vor, wenn der AN
a) ohne angemessenen Grund die Arbeiten nicht aufnimmt oder unterbricht,
b) die Arbeiten so langsam ausführt, dass die rechtzeitige Vertragserfüllung ausgeschlossen erscheint,
c) es unterlässt, einer bindenden Weisung des AGs nachzukommen,
d) nachhaltig und erheblich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen unterlässt und ihn der AG textlich unter Benennung der zu beanstandenden Umstände abgemahnt und der AN nicht unverzüglich nach Zugang der Abmahnung die beanstandeten Umstände behoben hat.
Wichtiger Grund. (a) Der Service-Provider ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde die Pflichten gemäß 2.2.3 (Nutzungseinschränkungen) oder 13 (Compliance) verletzt.
(b) Weitere Rechte der Parteien, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleiben unberührt.
(c) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich der Service-Provider das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Plattform unverzüglich zu sperren.
Wichtiger Grund. Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: ● das Verwenden von rechtsverletzenden Inhalten des Partners ● der Verzug des Partners mit mehr als durchschnittlich zwei Monatsbeiträgen, ● die fristlose Änderung der URL durch meetreet.
Wichtiger Grund. Als wichtiger Grund für eine Vertragsbeendigung gelten insbesondere i) wenn der Kunde von DRÄXLMAIER einen den Liefergegenstand betreffenden Vertrag kündigt oder diesen storniert, ii) der Lieferant die Wettbewerbsfähigkeit gemäß Ziffer 19. nicht rechtzeitig (innerhalb der von DRÄXLMAIER gesetzten Frist gemäß Ziffer 19.3 wieder hergestellt hat, iii) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lieferanten; im Falle einer behebbaren Verletzung jedoch erst, nachdem dieser erfolglos zu Behebung der Verletzung mit Frist von 4 Wochen aufgefordert wurde und diese Frist erfolglos verstrichen ist, sowie iv) eine Änderung der Anteilseignerschaft am Lieferanten, die zu einer beherrschenden Kontrolle des Lieferanten durch einen Wettbewerber von DRÄXLMAIER führt.
Wichtiger Grund. Ein wichtiger Grund im Zusammenhang mit dem Ausstehen einer fälligen Lieferung oder Zahlung aus einem Repo-Geschäft ist insbesondere unter den nachfolgenden Voraussetzungen gegeben:
a) Im Fall des Ausstehens einer fälligen Zahlung aus einem Repo-Geschäft liegt ein wichtiger Grund erst dann vor, wenn sich die Eurex Clearing AG im Sinne der Regelungen dieses Abschnitts in Verzug der Zahlung (Ziffer 3.2.1) befindet.
b) Im Fall des Ausstehens einer fälligen Lieferung aus einem Repo-Geschäft („Säumnis der Lieferung“) liegt ein wichtiger Grund erst dann vor, wenn die Eurex Clearing AG entsprechend den Regelungen dieses Abschnitts zunächst in Verzug der Leistung gesetzt wurde (Ziffer 3.2.2) und zudem ein Verzug der Zahlung (Ziffer 3.2.1) gegeben ist.
Wichtiger Grund. In Betracht kommen insbesondere familiäre oder gesundheitliche Gründe. Der „wichtige Grund“ ist als unbestimmter Rechtsbegriff im Gesetz nicht näher definiert. „Wichtiger Grund“ sind alle Umstände des Einzelfalls, die unter Berücksichtigung der Interessen des Einzelnen in Abwägung mit entgegenstehenden Belangen der Allgemeinheit das Verhalten des Hilfebedürftigen rechtfertigen. (s. Hinweise zu § 31 SGB II Rz. 31.11 im BA-Intranet6) Die Rechtsfolgenbelehrung hat Warn- und Erziehungsfunktion. Sie hat dem Hilfebedürftigen konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend die unmittelbaren und konkreten Auswirkungen eventueller Pflichtverletzungen vor Augen zu führen. Dies muss in einer dem Empfänger- bzw. Verständnishorizont des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen angemessenen Form geschehen. Die Rechtsfolgenbelehrung ist in den Vertrag einbezogen.