Verbrauchsmengen Musterklauseln

Verbrauchsmengen. Die in Preisblatt (Anlage 2) genannten Mengen entsprechen dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen. Sie beruhen auf Schätzungen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht, d. h. der Auftraggeber/die abrufberechtigten Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die im Preisblatt (Anlage 2) angegebenen Mengen ganz oder teilweise abzurufen. Durch die Gesamtzahl der Einzelabrufe kann der im Preisblatt (Anlage 2) angegebene Leistungsumfang um bis zu 20% über der prognostizierte Endausbaumenge von M2M SIM-Karten überschritten werden.