Zahlungsfrist Musterklauseln

Zahlungsfrist. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Zahlungsfrist. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum der von SAP ausgestellten Rechnung („Zahlungsfrist“), sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist in einer Order Form oder einem anderen Bestellungsdokument zwischen dem Partner und SAP vereinbart wurde.
Zahlungsfrist. (Zu 8.4 der ÖNORM B 2110)
Zahlungsfrist. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnung. Für den Eingang ist der Eingangsstempel der Empfangsstelle am Leistungsort maßgebend. Die regelmäßige Zahlungsfrist beträgt gemäß § 17 VOL/B 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Zahlungsfrist. Ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht der rechnungserhaltende Vertragspartner innerhalb der in Punkt 5.11.2 vorgesehenen 30 Tage die Rechnung beeinsprucht; in diesem Fall wird die Fälligkeit des beeinspruchten Betrages bis zur erforderlichen Klärung, längstens aber für sechs Wochen (Dauer des Koordinationsverfahrens gemäß Punkt 6.4 und des Eskalations- verfahrens gemäß Punkt 10 sowie die Frist von zwei Wochen im Fall einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Einspruchs gemäß Punkt 5.11.2) ab dem ursprünglichen Zahlungs- termin hinausgeschoben.
Zahlungsfrist. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zah- lungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: Die ausstehenden Beiträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unse- rer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zah- lung besteht kein Versicherungsschutz.
Zahlungsfrist. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach B-7.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden sind. B-7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist- ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin. B-7.4 Beitragszahlung per SEPA- Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ Kündigungsrecht bei Widerruf Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
Zahlungsfrist. Als Zahlungsfrist wird ein Zeitraum von 3 Wochen ab Einlangen der gem. Pkt. 3.8.2. de- finierten Abrechnungsunterlagen beim Krankenversicherer (elektronischer Bestäti- gungsvermerk) vereinbart. Der elektronische Bestätigungsvermerk wird systemkonform automatisch und unverzüglich nach Einlangen der Abrechnungsunterlagen erstellt. In Fällen gemäß Pkt. 3.8.4. wird diese Frist nicht ausgelöst.
Zahlungsfrist. Für die im Planungsvertrag vereinbarten Zahlungen gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen abzugsfrei.
Zahlungsfrist. (Zu 8.4 der ÖNORM B 2110) Als Zahlungsfrist für alle Rechnungsarten (Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim AG oder dessen bevollmäch- tigtem Vertreter als vereinbart.