Zahlungsfrist. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Zahlungsfrist. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum der von SAP ausgestellten Rechnung („Zahlungsfrist“), sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist in einer Order Form oder einem anderen Bestellungsdokument zwischen dem Partner und SAP vereinbart wurde.
Zahlungsfrist. (Zu 8.4 der ÖNORM B 2110)
Zahlungsfrist. Zahlungen sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle der vertraglichen Verpflichtung zur Entsor- gung der Abfälle ist für die Entstehung der Zahlungsverpflichtung die Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage maßgebend. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung der Abfälle. Zahlungen sind bargeldlos in EURO zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen.
Zahlungsfrist. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnung. Für den Eingang ist der Eingangsstempel der Empfangsstelle am Leistungsort maßgebend. Die regelmäßige Zahlungsfrist beträgt gemäß § 17 VOL/B 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Zahlungsfrist. Ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht der rechnungserhaltende Vertragspartner innerhalb der in Punkt 5.11.2 vorgesehenen 30 Tage die Rechnung beeinsprucht; in diesem Fall wird die Fälligkeit des beeinspruchten Betrages bis zur erforderlichen Klärung, längstens aber für sechs Wochen (Dauer des Koordinationsverfahrens gemäß Punkt 6.4 und des Eskalations- verfahrens gemäß Punkt 10 sowie die Frist von zwei Wochen im Fall einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Einspruchs gemäß Punkt 5.11.2) ab dem ursprünglichen Zahlungs- termin hinausgeschoben.
Zahlungsfrist. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zah- lungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: Die ausstehenden Beiträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unse- rer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zah- lung besteht kein Versicherungsschutz.
Zahlungsfrist. Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezah- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden sind. • Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kos- tenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- nes Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Wenn wir die Einziehung der Prämie von einem Kon- to vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht wider- sprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- den kann und Sie nach einer Aufforderung in Text- form unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die fällige Prämie nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu ver- langen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Zahlungsfrist. Als Zahlungsfrist wird ein Zeitraum von 3 Wochen ab Einlangen der gem. Pkt. 3.8.2. de- finierten Abrechnungsunterlagen beim Krankenversicherer (elektronischer Bestäti- gungsvermerk) vereinbart. Der elektronische Bestätigungsvermerk wird systemkonform automatisch und unverzüglich nach Einlangen der Abrechnungsunterlagen erstellt. In Fällen gemäß Pkt. 3.8.4. wird diese Frist nicht ausgelöst.
Zahlungsfrist. Für die im Planungsvertrag vereinbarten Zahlungen gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen abzugsfrei.