Rechnungsstellung Musterklauseln

Rechnungsstellung. 6.1 Für die Leistungen der TON zahlt die Kundin die gemäss dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte zuzüg- lich der jeweiligen geltenden Mehrwertsteuer. 6.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt die TON der Kundin monatlich/pro Quartal im Vorhinein in Rech- nung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nut- zungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während ei- nes Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wur- de, berechnet die TON für jeden Tag 1/30 des monatli- chen Entgelts. 6.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt die TON monatlich im Nachhinein in Rechnung. 6.4 Installationsentgelte stellt die TON nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung. 6.5 Alle Rechnungen der TON sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweili- ge Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rech- nung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 6.6 Die Zahlungspflicht der Kundin beginnt mit der Bereitstel- lung der Leistung durch TON (Ready-for-Service Datum). 6.7 Gegen die Entgeltforderungen der TON kann die Kundin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können von der Kundin ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden. 6.8 Hat die Kundin bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rech- nung bezahlt noch schriftlich oder begründete Einwände dagegen erhoben, kann die TON die Erbringung sämtli- cher Leistungen ohne weitere Ankündigungen unterbre- chen, allfällige weitere in den Vertragsdokumenten vorge- sehene Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschä- digungslos auflösen.
Rechnungsstellung. Für den Festnetz-Telefonanschluss erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. Verbrauchs- abhängige Verbindungspreise werden separat auf einer Rechnung dargestellt. Einmalkosten sowie monatliche Grundpreise und Verbindungskosten werden gegebenenfalls getrennt in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Rechnungsstellung mit einem Einzelverbindungs- nachweis (EVN). Die Rufnummern im EVN stehen nach Xxxx des Kunden komplett oder um die letzten drei Ziffern gekürzt zur Verfügung. Die Rechnungsinformationen werden dem Kunden über das Kundenportal zur Verfügung gestellt.
Rechnungsstellung. 22.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. 22.2. TIS ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.
Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen des Netznutzers vorliegenden Messwerte er- mittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a KWKG.
Rechnungsstellung. 6.1 Rechnungen für Transportkosten und damit verbundene Kosten sind grundsätzlich ohne Abzug oder Aufrechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig . Für bestimmte Länder gelten andere Zahlungsfristen, genauere Auskünfte werden auf Anfrage erteilt. Rechnungen für Zölle, Steuern und sonstige Gebühren werden sofort bei Erhalt fällig. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich TNT das Recht vor, die Vorauszahlung von Gebühren zu verlangen . TNT stellt grundsätzlich alle Sendungen wöchentlich im Nachhinein ab dem Abholdatum in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen von TNT enthalten keine Kopie des Abliefernachweises. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann TNT standardmässig elektronische Rechnungen anbieten, es sei denn, der Zahler wünscht etwas anderes. 6.3 TNT behält sich das Recht vor, Zahlungen zuerst auf die ältesten Rechnungen anzurechnen, falls nicht die bevorzugten Überweisungsmethoden verwendet werden oder die Überweisungsdaten nicht mit der Zahlung übermittelt werden. 6.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TNT das Recht vor, einen Verzugszuschlag, Verzugszinsen und Verwaltungskosten zu berechnen. In einem solchen Fall kann TNT die anwendbare(n) Gebühr(en), Kosten und/oder Zinssatz(e) anwenden, wie von TNT festgelegt und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren EU- oder lokalen Gesetzen zum Zahlungsverzug. 6.5 Soll die Zahlung durch Belastung eines TNT Xxxxxx erfolgen, so muss die Partei, welche die Sendung veranlasst, eine gültige, aktuelle TNT Kontonummer auf dem Luftfrachtbrief vermerken, damit TNT die Sendung entgegennehmen kann. Die Belastung eines TNT Xxxxxx kann folgendermassen erfolgen: a. Rechnung an den Empfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT-Konto des Absenders in Rechnung. b. Rechnung an den Warenempfänger": TNT stellt die Kosten dem TNT Konto des Empfängers in Rechnung. Nur für speziell festgelegte Zielorte. 6.6 Ungeachtet jeglicher anderslautender Zahlungsanweisungen oder -bestimmungen haftet letztlich stets der Absender (oder ggf. die Partei, die eine Einfuhrsendung veranlasst) für die Kosten, auch in solchen Fällen, in denen der Empfänger die Zahlung verweigert. 6.7 Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind vom Absender bzw. Empfänger spätestens (a) 30 Tage nach Rechnungsdatum oder (b) dem Fälligkeitstag der Rechnung, je nachd em, was später eintritt, an TNT vorzulegen. TNT nimmt eine solche Beanstandung nur dann entgegen, wenn darin folgende Angaben enthalten sind: (a) Rechnungsnummer, (b) Numme...
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die Invoic-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen Edi-Vereinbarung nicht erforderlich.
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit der Rechnung für den Internet-Festnetzanschluss elektronisch über das M-net Kundenportal unter xxx.x-xxx.xx. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.
Rechnungsstellung. (1) Rechungen erhält der Kunde monatlich auf dem elektro- nischen Postweg per E-Mail. Der Kunde hat dann die Rech- nungsdaten regelmäßig in angemessenen Abständen abzu- rufen. Auf schriftliche Bestellung des Kunden oder sofern eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgereicht wurde, bekommt der Kunde eine Rechnung in Papierform (Kosten lt. Preisliste). Der Kunde kann jederzeit die (Rück-)Umstellung auf ausschließliche Online-Zurverfügungstellung verlangen. Wird dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch eine Übersicht über offene Forderungen (Kontoauszug) zugesandt, hat der Kunde diese Leistungen wie postalische Rechnungs- übersendungen zu vergüten. (2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand, ist die SWA berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der Preislis- te ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu erheben, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Der Kunde hat darüber hinaus den Ersatz weitergehender Verzugsschä- den zu tragen. (3) Der Kunde kann Einwendungen gegen eine Rechnung innerhalb von acht Wochen nach deren Zugang durch eine schriftliche Anzeige vornehmen. (4) Mögliche Rückzahlungsansprüche des Kunden werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung von SWA verrechnet, soweit der Kunde keine anderweitige Weisung erteilt. (5) Gegen Forderungen von SWA kann der Kunde nur mit rechtswirksam festgestellten oder unbestrittenen Forderun- gen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. (6) Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang seiner Rechnung leistet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist SWA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Es bleibt SWA vorbehalten, weiteren Verzugsscha- den geltend zu machen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019
Rechnungsstellung. Der Mieter stimmt zu, dass er die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm diese Rechnung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.