Rechnungsstellung Musterklauseln

Rechnungsstellung. 6.1 Für die Leistungen der TON zahlt die Kundin die gemäss dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte zuzüg- lich der jeweiligen geltenden Mehrwertsteuer. 6.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt die TON der Kundin monatlich/pro Quartal im Vorhinein in Rech- nung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nut- zungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während ei- nes Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wur- de, berechnet die TON für jeden Tag 1/30 des monatli- chen Entgelts. 6.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt die TON monatlich im Nachhinein in Rechnung. 6.4 Installationsentgelte stellt die TON nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung. 6.5 Alle Rechnungen der TON sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweili- ge Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rech- nung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 6.6 Die Zahlungspflicht der Kundin beginnt mit der Bereitstel- lung der Leistung durch TON (Ready-for-Service Datum). 6.7 Gegen die Entgeltforderungen der TON kann die Kundin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können von der Kundin ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden. 6.8 Hat die Kundin bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rech- nung bezahlt noch schriftlich oder begründete Einwände dagegen erhoben, kann die TON die Erbringung sämtli- cher Leistungen ohne weitere Ankündigungen unterbre- chen, allfällige weitere in den Vertragsdokumenten vorge- sehene Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschä- digungslos auflösen.
Rechnungsstellung. Für den Festnetz-Telefonanschluss erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. Verbrauchs- abhängige Verbindungspreise werden separat auf einer Rechnung dargestellt. Einmalkosten sowie monatliche Grundpreise und Verbindungskosten werden gegebenenfalls getrennt in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Rechnungsstellung mit einem Einzelverbindungs- nachweis (EVN). Die Rufnummern im EVN stehen nach Xxxx des Kunden komplett oder um die letzten drei Ziffern gekürzt zur Verfügung. Die Rechnungsinformationen werden dem Kunden über das Kundenportal zur Verfügung gestellt.
Rechnungsstellung. 22.1. Gemäß § 14 UStG können Rechnungen vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. 22.2. TIS ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.
Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen des Netznutzers vorliegenden Messwerte er- mittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a KWKG.
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit zwei Modalitäten. Der ZE stellt monatlich Rechnungen mit befreiender Wirkung aus, die einschließen: • die Höhe des Festbetrags für das Bereitstellungsentgelt im Hinblick auf Art. 16, Punkt 1 (Gesamthöhe des Fixbetrags, der in der Wettbewerbsphase für die sechs Jahre/72 Mon. angeboten wurde); • die für die effektive Flugtätigkeit im Monat vor dem der Rechnungsstellung an den beiden Stützpunkten geschuldete Summe. im Falle von ZbF stellen die einzelnen Unternehmen des Firmenzusammenschlusses getrennte Rechnungen aus, die sich jeweils auf die entsprechenden Teilbereiche der erklärten Leistung beziehen. Die Rechnungen der auftraggebenden Unternehmen müssen immer vom federführenden Unternehmen zur Annahme unterzeichnet werden (im Falle von Streitigkeiten zwischen den Unternehmen des Firmenzusammenschlusses im Hinblick auf die Forderungen bestimmt der Durchführungsdirektor die Höhe der für die einzelnen Unternehmen des Zusammenschlusses angefallenen Forderungen). Die dem ZE zustehende Vergütung wird direkt an diesen ausbezahlt und zwar mittels Banküberweisung auf ein eigens eingerichtetes Konto - entsprechend Bestimmung aus Art. 3 des Gesetzes Nr. 136 vom 13. August 2010 (“Sonderplan Antimafia”) – das der ZE dem AG zur Vermeidung der Auflösung des Vergabevertrages aus Art. 1456 ZGB mitteilen muss. Jeder Rechnung muss die Dokumentation beiliegen, mit der die Tätigkeit im Bezugszeitraum nachgewiesen wird. Im Einzelnen muss aufgeführt werden: • für jeden einzelnen Einsatz die Erkennungsdaten des Einsatzes und die Mitteilung an die Einsatzzentrale; • für jeden Einsatz die Gesamtdauer des Fluges und der einzelnen Flugabschnitte; • Abflug-/Landeplätze für jeden einzelnen Flugabschnitt; • für jeden Einsatz die Namen der Besatzungsmitglieder; • für jeden Einsatz die Namen des Sanitätspersonals an Bord des Fluges; • für jeden Einsatz Name des CNSAS-/oder BRD-AVS- oder eines anderen Technikers an Bord des Fluges; • für jeden Einsatz Bezeichnungen und Typologien der durchgeführten Tätigkeiten (Schwebeflug, Winde mit Einzelabstieg etc.); • Grund und effektive Dauer der technisch, wetter- oder organisatorisch bedingten Ausfälle. Die Dokumentation zum Nachweis der Tätigkeit im Referenzzeitraum muss vom medizinisch Verantwortlichen der LNZ oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnet werden. Der AG wird die Rechnungen oder andere Abrechnungsunterlagen nicht zur Bezahlung freigeben, solange der ZE nicht für die Bezahlung der Beträge eventueller...
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit der Rechnung für den Internet-Festnetzanschluss elektronisch über das M-net Kundenportal unter xxx.x-xxx.xx. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.
Rechnungsstellung. Wird zwischen den Vertragspartnern die elektronische Netzabrechnung mittels INVOIC / REMADV vereinbart, ist der gesonderte Abschluss einer „Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)“ erforderlich. In diesem Fall stellt die Stadtwerke Barmstedt dem Transportkunden den entsprechenden Vertrag zur Verfügung. Erfolgt die Invoic-Abrechnung mittels qualifizierter digitaler Signatur, ist der Abschluss einer solchen Edi-Vereinbarung nicht erforderlich.
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.
Rechnungsstellung. 1. Rechnungen vom Auftragnehmer müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wie sie im Umsatzsteuergesetz 1968 und den Durchführungsbestimmungen zur Mieter-, Ketten- und Kundenhaftung 2002 festgelegt sind. 2. Gegebenenfalls muss der Auftragnehmer auf jeden Fall die folgenden Informationen auf der Rechnung angeben: – Name, Adresse und Wohnsitz des Auftragnehmers – Bankkontonummer – Nummer der Handelskammer – Auftragsnummer, Arbeitsnummer und Codenummer – Arbeit und den/die Ort(e) der Leistung, auf den/die sich die Rechnung bezieht – Gesamtvertragspreis, bereits eingereichte Beträge und Nummer der Frist – Zeitraum und die erbrachten Dienstleistungen, auf die sich die Rechnung bezieht – Lohnsteuernummer des Auftragnehmers – Angabe, ob die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Bezug auf die Umsatzsteuer Anwendung findet oder nicht, und im letzteren Fall die Höhe der Umsatzsteuer - Bankkontonummer – Sperrkontonummer – Quittungsnummer(n) / Empfangsbestätigung(en) und -nummern – im Falle der Einstellung im Sinne von Abschnitt 34 des Gesetzes über die Erhebung staatlicher Steuern von 1990 oder der Vergabe von Unteraufträgen im Sinne von Abschnitt 35 des Gesetzes über die Erhebung staatlicher Steuern von 1990: der Betrag der Bruttolohnsumme, der im Rechnungsbetrag auf der Grundlage zuvor vereinbarter Lohnsummen und Überweisungsverpflichtungen enthalten ist. 3. Der Auftragnehmer muss der Rechnung die von De Romein unterzeichnete Empfangsbestätigung, den Leistungsbeleg, die Arbeitsstundenabrechnung oder die Abrechnung beifügen, aus der hervorgeht, dass der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung hat. Rechnungen sollten vorzugsweise per E-Mail an De Romein (xxxxxxx@xxxxxxxx.xx) geschickt werden. 4. Hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für die finanziellen Folgen einer Änderung gemäß Artikel 10, müssen diese gesondert in Rechnung gestellt werden. 5. Nach der Lieferung der Dienstleistungen oder Waren muss der Auftragnehmer einen Lieferschein (Arbeitsauftrag) an De Romein zur Unterschrift ausstellen. Der unterschriebene Xxxxxxxxxxxx ist dann per E-Mail an die - in der Auftragsbestätigung genannte - Person unter Angabe von Projektnummer, Kontaktperson, Bestellnummer/Referenznummer, Betrag und Beschreibung unter der Aufforderung zur Erstellung einer Empfangsbestätigung einzureichen. Der Auftragnehmer schickt seine Rechnung zusammen mit der Empfangsbestätigung an De Romein.
Rechnungsstellung. Der Mieter stimmt zu, dass er die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm diese Rechnung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.