Zahlungsverkehr Musterklauseln

Zahlungsverkehr a) Der Verwalter richtet für die Verwaltung des Objektes, soweit ein solches nicht bereits besteht, ein Girokonto bei einem Geldinstitut ein, das als offenes Fremdkonto geführt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirken. b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt: c) Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: . d) Soweit die Mieten im Wege der SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werden, verwendet der Verwalter die bereits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergeben, hat er sich an dem bereits vorhande- nen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- Verfahren verbundene Aufwand des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / wird wie folgt zusätzlich vergütet*: e) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer und der Verwalter; f) Das Konto wird bis auf weiteres geführt bei IBAN BIC ; g) Der Verwalter zieht die Miete ein und überweist den monatlichen Mietüberschuss an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung des Ob- jektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung wegen er- forderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllen. h) Der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt; i) Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen; j) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.
Zahlungsverkehr. Tages- und Festgeldkonten dienen nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehr (siehe Punkt II.1 und III.1.3. dieser Geschäftsbedingungen). Von Tagesgeldkonten können jedoch Guthaben auf das jeweilige Referenzkonto und von diesem sowie von sonstigen innerhalb des SEPA- Raums geführten Girokonten auf Tagesgeldkonten überwiesen werden. Auch sind bankinterne Eigenüberträge zwischen Tages- und Festgeldkonten desselben KONTOINHABERS möglich (siehe Punkt II.1. und III.4. dieser Geschäftsbedingungen). Für diese Transaktionen (in der Folge gemeinsam als „Zahlungsaufträge“ bezeichnet) gelten nachstehende Regelungen:
Zahlungsverkehr. Die Zahlung der Entgelte, Steuern und sonstigen Belastungen erfolgt durch Überweisung.
Zahlungsverkehr. 2.1 TX energy Tankkarte: Die TX energy GmbH bietet dem Kunden/der Kundin auf Antrag auch die Ausstellung einer firmeneigenen Tankkarte im Rahmen eines bargeldlosen Warenverkaufs an. Bei der Benutzung der Tankkarte wird dem Kunden/der Kundin jeder Einkauf auf sein/ihr Warenkreditkonto gebucht. Die Abrechnung der Warenbezüge erfolgt halbmonatlich. Die errechnete Forderung ist sofort, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Die Tankkarte ermöglicht vorhandene Betankungsautomaten im 24h-Service zu nutzen. Die Tankkarte wird gebührenfrei überlassen. Sie bleibt Eigentum der TX energy GmbH und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Sie kann nur zusammen mit einem PIN-Code, bzw. im vereinfachten Verfahren durch Abgabe einer Unterschrift, benutzt werden. Bei der Aushändigung unserer Tankkarte wird dem Kunden/der Kundin der zugehörige PIN-Code mitgeteilt. Der Kunde/die Kundin hat diesen PIN-Code getrennt von der Tankkarte aufzubewahren sowie alle Vorkehrungen zur Vermeidung eines Kartenmissbrauchs zu treffen. Für die Ersatztankkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,– EUR berechnet. Für jeden, durch die Benutzung der Tankkarte, entstehenden Schaden haftet der Kunde/die Kundin gegenüber der TX energy GmbH in vollem Umfang.
Zahlungsverkehr. 1. Zwischen der Agentur und dem Veranstalter wird das Kundendirektinkasso vereinbart. Jegliche Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis werden auf das von der Agentur dem Kunden mitgeteilte Konto des Veranstalters gezahlt. Die Agentur ist nicht berechtigt, Anzahlungen, Teilzahlungen oder Zahlungen des vereinbarten Reisepreises im Auftrag oder im Namen des Veranstalters selbst entgegenzunehmen. 2. Die der Agentur zustehende Provision wird vom Veranstalter an die Agentur gezahlt nachdem der vollständige Reisepreis eingegangen ist. 3. Rückzahlungen auf den Reisepreis erfolgen ausschließlich vom Veranstalter an den Kunden direkt.
Zahlungsverkehr. Bitte nutzen Sie die folgenden Bankinformationen für Überweisungen bei Angabe des Namens des anzumeldenden Kindes sowie der Rechnungsnummer. Bei einem Transfer aus dem Ausland muss auf dem Überweisungsträger angegeben werden, dass die Überweisung in CNY vorgenommen wird. Alle Beiträge und Entgelte sind Nettobeträge, das heißt bei allen Zahlungen an den Schulverein und die Schule gehen Gebühren und sonstige Kosten zu Lasten der Auftraggebenden. Zahlungen können nur in der chinesischen Währung CNY akzeptiert werden. Für Zahlungen an die Deutsche Schule Shanghai Hongqiao: Überweisungen innerhalb Chinas 名称:上海虹桥德国外籍人员子女学校帐号:0300 4786 474 上海银行股份有限公司杨浦支行 Überweisungen aus dem Ausland Zahlungsempfänger: German School Shanghai Hongqiao Kontonummer: 439 059 223 323 SWIFT: BKCH CNBJ 300 Bank: Xxxx xx Xxxxx, Shanghai International Trade Centre Sub-Branch Für Zahlungen an die Deutsche Schule Shanghai Yangpu: Überweisungen innerhalb Chinas 名称:上海杨浦德国外籍人员子女学校帐号:0300 4701 177 上海银行股份有限公司杨浦支行 Überweisungen aus dem Ausland Zahlungsempfänger: German School Shanghai Yangpu Kontonummer: 437 778 686 448 SWIFT: BKCH CNBJ 300 Bank: Xxxx xx Xxxxx, Shanghai International Trade Centre Sub-Branch Die deutsche Fassung der Zahlungsbedingungen der DSS ist maßgeblich. Versionen auf anderen Sprachen dienen lediglich der Information. The payment conditions are based on a decision of the Board of the Deutsche Schule Shanghai (DSS) on 9 March 1999, last amended on 25 May 2023 to 25 May 2023. They can be changed as needed without any special notice period. The school year begins on 1 August of a year and ends on 31 July of the subsequent year. It is divided into two school semesters.
Zahlungsverkehr. Der Kunde leitet die aufgelaufenen Zahlungsumsätze nach Kassenabschluss oder zu bestimmten Zeiten über den von ihm beauftragten Netzbe- treiber an die Bank bzw. das von ihr beauftragte Rechenzentrum per Datenfernübertragung weiter.
Zahlungsverkehr. Die Bank führt einen Zahlungsauftrag aus, wenn die von der Bank geforderten Angaben vorliegen, zum Zeitpunkt der Belastung der Kunde über ein frei verfügbares Gutha- ben oder eine frei verfügbare Kreditlimite (jeweils min- destens in der Höhe des Zahlungsauftrags) verfügt, der Ausführung keine gesetzlichen oder regulatorischen Vor- schriften, behördlichen Anordnungen, nationalen oder internationalen Sanktionsmassnahmen oder anderen Ver- bote oder Beschränkungen entgegenstehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein ausgeführter Zahlungsauftrag insbesondere von der Empfängerbank oder einer Korrespondenzbank ohne Angaben von Grün- den zurückgewiesen werden kann. Zahlungseingänge, bei denen Angaben fehlen, falsch oder unklar sind oder ein Abgleich mit bei der Bank vor- handenen Daten Widersprüche ergibt, können von der Bank zurückgewiesen werden. Zahlungseingänge können auch aus anderen Gründen zurückgewiesen werden (z.B. saldierte Geschäftsbeziehung, gesetzliche oder regulato- rische Vorschriften, behördliche Anordnungen oder nationale oder internationale Sanktionen), sofern keine Pflicht zur Blockierung der eingegangenen Zahlung besteht. Die Bank ist in diesen Zusammenhängen berech- tigt, allen beteiligten Parteien (inkl. dem Zahlungsabsen- der) den Grund der nicht erfolgten Gutschrift mitzuteilen. Unabhängig von der Währung erfolgt die Gutschrift oder die Belastung auf dem in der Überweisung angegebenen Konto und in der Währung dieses Xxxxxx. Wird eine Zahlung nicht ausgeführt oder zurückgewie- sen, so schreibt die Bank den Betrag dem betreffenden Konto wieder gut, sofern er bereits belastet worden ist. Es steht der Bank frei, den Zahlungsauftrag nach erfolg- ter Beseitigung des Grundes für die Nichtausführung oder Zurückweisung nochmals selbständig auszuführen. Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nichtausführung, Zurückweisung oder nochmali- gen Ausführung ergeben können.
Zahlungsverkehr. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Die Zahlungen erfolgen im Überweisungsverkehr auf ein vom Bieter zu benennendes Konto. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss)
Zahlungsverkehr. 5.1 Geschäftstage der Bank: ‚Geschäftstage‘ der Bank für die Ausführung von Überweisungen sind alle Werktage mit Ausnahme des Samstags. Bundeseinheitliche Feiertage sind keine Geschäftstage der Bank. Erfolgt der Eingang eines Zahlungsauftrages an einem Tag, der kein Geschäftstag der Bank ist, so gilt dieser Zahlungsauftrag im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am nächsten Geschäftstag zugegangen. 5.2 Annahmefristen für Überweisungsaufträge: Annahmefrist für Überweisungsaufträge ist bis 18:00h an den Geschäftstagen der Bank. Aufträge, die nach der Annahmefrist eingereicht werden, gelten im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am folgenden Geschäftstag zugegangen. 5.3 Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge: Die Bank ist bei Überweisungsaufträgen in Euro verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: max. 1 Geschäftstag. Die Bank weist darauf hin, dass Zahlungsvorgänge ausschließlich beleglos erfolgen können. Beleghafte Zahlungsvorgänge werden von der Bank nicht durchgeführt. 5.4 Die Bank weist darauf hin, dass keine Möglichkeit zur Vereinbarung von Betragsobergrenzen für die Nutzung von Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten nach § 675k Abs. 1 BGB besteht.