Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung. 1. Die Abstimmung ohne Versammlung wird gemäß § 18 Abs. 2 SchVG von Herrn Notar Xx. Xxxx Xxxxxx mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter ("Abstim- mungsleiter") geleitet. 2. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Dienstag, den 24. Januar 2017, um 0:00 Uhr (MEZ), bis Xxxxxxx, den 27. Januar 2017, um 8:00 Uhr (MEZ) ("Abstimmungszeitraum") in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das "BGB") gegenüber dem Abstimmungsleiter unter den unten aufgeführten Kontaktdaten abgeben ("Stimmabgabe"). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. 3. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: Notar Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Rechtsanwälte Notare Abstimmungsleiter Xxxx Xxxxxx "Xxxx Xxxxxx-Anleihe" / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 00 000 00 00-00 E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nach- weise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind: • ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachwei- ses und eines Sperrvermerks des depotführenden Instituts (wie in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 3. a) und b) definiert); und • eine Vollmacht nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx V., sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Drit- ten vertreten wird. Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, müssen zusätzlich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine an- dere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 4. ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder Amts- walter (z.B. ein Insolvenzverwalter) müssen zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 5. nachweisen. 4. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anlei- hegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der In- ternetseite der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xx%X0%X0xxxxxxxxxxxxxxxxx-0000 ab dem Zeitpunkt der Veröf- fentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist ("Stimm- abgabeformular"). Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung des Stimmabgabeformulars ab. In das Stimmabgabeformular werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Er- gänzungsverlangen aufgenommen. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Ge- genanträge und/oder Ergänzungsverlangen bei dem Abstimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert. 5. Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Addi- tionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksich- tigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den er- forderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.
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Samples: Teilschuldverschreibungen
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung. 1. Die Abstimmung ohne Versammlung wird gemäß § 18 Abs. 2 SchVG von Herrn Notar Xx. Xxxx Xxxxxx mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter ("Abstim- mungsleiter"„Abstimmungsleiter“) geleitet.
2. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von DienstagXxxxxxx, den 2426. Januar 2017August 2022, um 0:00 Uhr (MEZMESZ), bis XxxxxxxDienstag, den 2730. Januar 2017August 2022, um 8:00 24:00 Uhr (MEZMESZ) ("Abstimmungszeitraum"„Abstimmungszeit- raum“) in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das "„BGB"“) gegenüber gegen- über dem Abstimmungsleiter unter den unten aufgeführten Kontaktdaten abgeben abge- ben ("„Stimmabgabe"“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim AbstimmungsleiterAbstimmungslei- ter.
3. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: Notar Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Rechtsanwälte Notare Xxxxxx, LL.M. Abstimmungsleiter Xxxx Xxxxxx "Xxxx XxxxxxSingulus „Singulus-Anleihe" “ / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 00 000 00 00-00 (0)00 000000000 E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nach- weise Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind: • ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachwei- ses Nachweises und eines Sperrvermerks des depotführenden Instituts (wie in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 3. a) und b) definiert); und • eine Vollmacht nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx V., sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Drit- ten Dritten vertreten wird. Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften Personengesell- schaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, müssen zusätzlich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register Re- gister oder durch eine an- dere andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Regelungen Re- gelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 4. ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder Amts- walter Amtswalter (z.B. ein Insolvenzverwalter) müssen zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis Vertretungsbe- fugnis nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 5. nachweisen.
4. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anlei- hegläubiger Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der In- ternetseite Internetseite der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xx%X0%X0xxxxxxxxxxxxxxxxx-0000 xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx- gerversammlung/ ab dem Zeitpunkt der Veröf- fentlichung Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist ("Stimm- abgabeformular"„Stimmabgabeformular“). Die Wirksamkeit Wirksam- keit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung des Stimmabgabeformulars Stimmabga- beformulars ab. In das Stimmabgabeformular werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Er- gänzungsverlangen Ergänzungs- verlangen aufgenommen. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Ge- genanträge und/oder Ergänzungsverlangen bei dem Abstimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert.
5. Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Addi- tionsverfahren Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksich- tigt Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen abgegebe- nen und mit den er- forderlichen erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.
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Samples: Abstimmung Ohne Versammlung
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung. 1. Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom Abstimmungsleiter, dem Notar Xxxxxxxxx Xxxxxx mit dem Amtssitz in Berlin („Abstimmungsleiter“), gemäß § 18 Abs. 2 SchVG von Herrn Notar Xx. Xxxx Xxxxxx mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter ("Abstim- mungsleiter") geleitet.
2. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von DienstagXxxxxxxxxx, den 2414. Januar 2017, Dezember 2023 um 0:00 Uhr (MEZ), bis XxxxxxxMontag, den 2718. Januar 2017Dezember 2023, um 8:00 24:00 Uhr (MEZ) ("„Abstimmungszeitraum"“) in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das "Gesetzbuchs („BGB"“)) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter den unten der unter D.3 aufgeführten Kontaktdaten Adresse abgeben ("„Stimmabgabe"“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter.
3. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: Notar Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Rechtsanwälte Notare - Abstimmungsleiter Xxxx Xxxxxx "Xxxx Xxxxxx- Stichwort: „The Ground Real Estate Development AG Unternehmenswandelanleihe 2021/2024“ oder fernschriftlich an die Telefax-Anleihe" / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Telefax: +00 Nummer +49 (0) 00 000 00 00 00-00 oder per E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nach- weise Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind: • ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachwei- ses und eines Sperrvermerks des depotführenden Instituts (wie in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 3. a) und b) definiert); und • eine Vollmacht nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx V.wie nachstehend unter F beschrieben, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Drit- ten Dritten vertreten wird. Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, müssen zusätzlich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine an- dere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 4. ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder Amts- walter (z.B. ein Insolvenzverwalter) müssen zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 5. nachweisen.
4. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anlei- hegläubiger Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der In- ternetseite Internetseite der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xx%X0%X0xxxxxxxxxxxxxxxxx-0000 The Grounds Real Estate Development in der Rubrik „Investor Relations – Wandelanleihe“ (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/) ab dem Zeitpunkt der Veröf- fentlichung Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist ("Stimm- abgabeformular")ist.
5. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung des Stimmabgabeformulars dieses Formulars ab. In das Stimmabgabeformular Formular für die Stimmabgabe werden in angemessener Zeit auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Er- gänzungsverlangen Ergänzungsverlangen aufgenommen. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Ge- genanträge und/oder Ergänzungsverlangen bei dem Abstimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert.
56. Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Addi- tionsverfahren Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksich- tigt Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den er- forderlichen erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.
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Samples: Unternehmenswandelanleihe
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung. 1. Die Abstimmung ohne Versammlung wird gemäß § 18 Abs. 2 SchVG von Herrn Notar Xx. Xxxx Xxxxxx mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter ("„Abstim- mungsleiter"“) geleitet.
2. Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von DienstagXxxxxxxxxx, den 2425. Januar 2017April 2024, um 0:00 Uhr (MEZMESZ), bis XxxxxxxMontag, den 2729. Januar 2017April 2024, um 8:00 24:00 Uhr (MEZMESZ) ("„Abstimmungszeitraum"“) in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das "„BGB"“) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter den unten aufgeführten Kontaktdaten abgeben ("„Stimmabgabe"“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter.
3. Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: Notar Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Rechtsanwälte Notare Xxxxxx, LL.M. Abstimmungsleiter Xxxx Xxxxxx "Xxxx XxxxxxSingulus „Singulus-Anleihe" “ / Abstimmung ohne Versammlung Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx 60323 Frankfurt am Main Deutschland Telefax: +00 00 000 00 00-00 (0)00 000000000 E-Mail: xxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nach- weise Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind: • ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachwei- ses und eines Sperrvermerks des depotführenden Instituts (wie in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 3. a) und b) definiert); und • eine Vollmacht nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx V., sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Drit- ten Dritten vertreten wird. Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, müssen zusätzlich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine an- dere andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 4. ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund Xxxxxxx für den Mündel) oder Amts- walter Amtswal- ter (z.B. ein Insolvenzverwalter) müssen zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt X. Xxxxxx IV. 5. nachweisen.
4. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anlei- hegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der In- ternetseite Internetseite der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xx%X0%X0xxxxxxxxxxxxxxxxx-0000 xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx- lung/ ab dem Zeitpunkt der Veröf- fentlichung Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist ("Stimm- abgabeformular"„Stimmabgabeformular“). Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung des Stimmabgabeformulars ab. In das Stimmabgabeformular Stimmab- gabeformular werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Er- gänzungsverlangen Ergänzungsverlangen aufgenommen. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Ge- genanträge Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen bei dem Abstimmungsleiter Ab- stimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert.
5. Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Addi- tionsverfahren Additi- onsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksich- tigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den er- forderlichen erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.
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Samples: Anleihegläubiger Abstimmung