Common use of Vergabe der Betriebsnummer Clause in Contracts

Vergabe der Betriebsnummer. Grundsätzlich vergibt die BA die Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe. Für Privathaushalte, für die das Haushaltsscheck-Verfahren gilt, für knappschaftliche Beschäftigungsbetriebe und für Unternehmen der Seefahrt einschließlich Seefischerei werden die Betriebsnummern im Auftrag der BA von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben (§ 18k SGB IV). Diese übermittelt die Betriebsnummern und die betrieblichen Angaben elektronisch an die BA, die sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe speichert (§ 18i Abs. 6 SGB IV). Die BA ermöglicht im Internetportal xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx die elektronische Antragstellung. In der Regel erhält der Arbeitgeber die Betriebsnummer für seinen Beschäftigungsbetrieb online unmittelbar nach Eingabe aller erforderlichen Angaben. Entsprechen die Angaben einer bereits vergebenen Betriebsnummer, kontaktiert die BA den Antragsteller, um Mehrfachvergaben zu verhindern. Die BA schickt dem Arbeitgeber einen Vergabebescheid, aus dem die zum Beschäftigungsbetrieb gespeicherten Angaben zu ersehen sind. Bescheide versendet die BA grundsätzlich an den meldepflichtigen Arbeitgeber, nicht an seinen beauftragten Dritten. Fragen zur Betriebsnummernvergabe und Nutzung beantwortet die BA weiterhin telefonisch oder schriftlich.

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Vergabe der Betriebsnummer. Grundsätzlich vergibt die BA die Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe. Für PrivathaushaltePrivat- haushalte, für die das Haushaltsscheck-Verfahren gilt, für knappschaftliche Beschäftigungsbetriebe Beschäftigungs- betriebe und für Unternehmen der Seefahrt einschließlich Seefischerei werden die Betriebsnummern Betriebs- nummern im Auftrag der BA von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben (§ 18k SGB IV). Diese übermittelt die Betriebsnummern und die betrieblichen Angaben An- gaben elektronisch an die BA, die sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe speichert (§ 18i Abs. 6 SGB IV). Die BA ermöglicht im Internetportal xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx die elektronische Antragstellung. In der Regel erhält der Arbeitgeber die Betriebsnummer für seinen Beschäftigungsbetrieb online on- line unmittelbar nach Eingabe aller erforderlichen Angaben. Entsprechen die Angaben einer bereits vergebenen Betriebsnummer, kontaktiert die BA den Antragsteller, um Mehrfachvergaben Mehrfach- vergaben zu verhindern. Die BA schickt dem Arbeitgeber einen Vergabebescheid, aus dem die zum Beschäftigungsbetrieb Beschäftigungs- betrieb gespeicherten Angaben zu ersehen sind. Bescheide versendet die BA grundsätzlich an den meldepflichtigen Arbeitgeber, nicht an seinen beauftragten Dritten. Fragen zur Betriebsnummernvergabe und Nutzung beantwortet die BA weiterhin telefonisch oder schriftlich.

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Vergabe der Betriebsnummer. Grundsätzlich vergibt die BA die Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe. Für PrivathaushaltePrivat- haushalte, für die das Haushaltsscheck-Verfahren gilt, für knappschaftliche Beschäftigungsbetriebe Beschäftigungs- betriebe und für Unternehmen der Seefahrt einschließlich Seefischerei werden die Betriebsnummern Betriebs- nummern im Auftrag der BA von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben (§ 18k SGB IV). Diese übermittelt die Betriebsnummern und die betrieblichen Angaben An- gaben elektronisch an die BA, die sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe speichert (§ 18i Abs. 6 SGB IV). Die BA ermöglicht im Internetportal xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx die elektronische Antragstellung. In der Regel erhält der Arbeitgeber die Betriebsnummer für seinen Beschäftigungsbetrieb online unmittelbar nach Eingabe aller erforderlichen Angaben. Entsprechen die Angaben einer bereits vergebenen Betriebsnummer, kontaktiert die BA den Antragsteller, um Mehrfachvergaben Mehr- fachvergaben zu verhindern. Die BA schickt dem Arbeitgeber einen Vergabebescheid, aus dem die zum Beschäftigungsbetrieb Beschäftigungs- betrieb gespeicherten Angaben zu ersehen sind. Bescheide versendet die BA grundsätzlich an den meldepflichtigen Arbeitgeber, nicht an seinen beauftragten Dritten. Fragen zur Betriebsnummernvergabe und Nutzung beantwortet die BA weiterhin telefonisch oder schriftlich.

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