Betriebsdaten Musterklauseln

Betriebsdaten. Nutzungsdauer der PV-Anlage Beschreibung: Als Nutzungsdauer wird hier die Dauer bezeichnet, die eine PV- Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betrieb ist. Da die Solarzellen technisch gesehen keinem Verschleiß unterliegen, kann eine PV-Anlage weit über 30 Jahre genutzt werden. Dabei wird eine geringe Abnahme der Anlageneffizienz von ty- pischerweise 0,4 % pro Jahr eingerechnet und die Notwendigkeit, den Wechsel- richter z.B. alle 10 Jahre auszutauschen. Da die Hersteller für ihre PV-Module meist eine Produkt- oder Leistungsgarantie zwischen 20 und 30 Jahren gewähren, kann von einer typischen Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen werden.
Betriebsdaten. Der Betrieb Beschäftigt im Jahr (aktuelles Jahr) ................ Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind ................ Fachkräfte im Ausbildungsberuf. Neben diesem Vertragsschluss bestehen bereits ................ weitere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf.
Betriebsdaten. W-LAN-Access-Points
Betriebsdaten. Betriebsdaten sind Daten, die zum Zwecke der Störungseingrenzung und -beseitigung sowie zur Verkehrsmessung erhoben werden.
Betriebsdaten. Folgende Daten des jeweiligen Betriebes werden erhoben und gespeichert: − Name bzw. Bezeichnung und Anschrift des Betriebes − Wirtschaftsklasse, verschlüsselt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ2003“ − ggf. Anzahl der Betriebe/Niederlassungen, die unter dieser Betriebsnummer zusammen- gefasst sind einschließlich einer verbalen Beschreibung dieses Betriebes − ggf. Name, Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, der die Meldungen erstattet (Mel- dende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden.
Betriebsdaten. Name der Betriebsstätte: Institutionskennzeichen 1: Institutionskennzeichen 2: Rechtsform: 🞎 Einzelunternehmen (z.B. e. K.) 🞎 Personengesellschaft (z.B. OHG) 🞎 Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) 🞎 Verein, Stiftung, sonstiges Betriebsinhaber/Geschäftsführer: .................................................................... Weitere(r) Inhaber (nur bei Personengesellschaften): .................................................................... Telefon: Telefax: E-Mail: Agentur für Präqualifizierung GmbH Präqualifizierungsantrag für Apotheken Seite 2
Betriebsdaten. Ausbildungsbetrieb (Name, Ort) .................................................................................................................. Der Betrieb beschäftigte im Jahr Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf, einschließlich Meister. Die Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf beträgt: ....................... Erstausbildung des Betriebes ja nein Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes ja nein (monatlich, regelmäßig, > 50 % der Kosten) keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung xx, und zwar durch: ............................................................................ außerbetriebliche Berufsausbildung (Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha (Die Angaben müssen sich auf den Ausbildungsberuf beziehen, für den der beigefügte Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.) .................................................................................................................. Name/Vorname Meisterprüfung Ingenieurprüfung sonstige Prüfung Achtung: Falls der Ausbilder neu benannt wird, bitte die Nachweise über die Ausbildungsberechtigung beifügen.
Betriebsdaten. Der Betrieb beschäftigte im Jahr (aktuelles Jahr) Personen einschließlich Inhaber* ohne Auszubildende. Davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf einschl. Meister. Ausschließlich diesem Vertragsabschluss bestehen bereits Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf. Erstausbildung des Betriebes Ja Nein Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes. Ja Nein keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung ja, und zwar durch: Sonderprogramme des Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 76 SGB III, (i.d.R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach § 117 SGB III ggf. Geburtsname Geburtsdatum männlich weiblich divers Meisterprüfung Ingenieurprüfung sonstige Prüfung Beschäftigung in Vollzeit: Ja Nein
Betriebsdaten. Der Betrieb beschäftigte im Jahr (aktuelles Jahr) Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf. Ausschließlich diesem Vertragsabschluss bestehen bereits Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf. Erstausbildung des Betriebes Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes. JaJa Nein Nein keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung ja, und zwar durch: Sonderprogramme des Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach SGB III, § 241 (2) (i.d.R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach SGB III, § 100 Nr. 5 Name Vorname ggf. Geburtsname Geburtsdatum männlich weiblich divers Meisterprüfung Ingenieurprüfung sonstige Prüfung Auszubildende/r Umschüler/in Ist nicht beigefügt, da volljährig bei Beginn der Ausbildung Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss („Mittlerer Bildungsabschluss“) Fachhochschul-/Hochschulreife (Abitur/Fachabitur) Sonstiger bzw. im Ausland erworbener Abschluss, der den o.g. Abschlüssen nicht zuzuordnen ist. Abgangsklasse keine Teilnahme betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (mind. 6 Monate z.B. EQJ, Qualifizierungsbausteine) Berufsvorbereitungsmaßnahme nach SGB III (Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit) schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden Berufsabschluss sonstige berufliche Schule keine abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung als abgebrochene betriebliche Berufsausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer Form mit Abschluss als Eintritt ins Ausbildungsjahr Eltern Mutter Vater Xxxxxxx volljährig Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird bestätigt. Die Ausbildungsordnung wird der/dem Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung ausgehändigt. Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bieten – ggf. zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbil- dungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende – bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder u...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.