Betriebsdaten Musterklauseln

Betriebsdaten. Nutzungsdauer der PV-Anlage Beschreibung: Als Nutzungsdauer wird hier die Dauer bezeichnet, die eine PV- Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betrieb ist. Da die Solarzellen technisch gesehen keinem Verschleiß unterliegen, kann eine PV-Anlage weit über 30 Jahre genutzt werden. Dabei wird eine geringe Abnahme der Anlageneffizienz von ty- pischerweise 0,4 % pro Jahr eingerechnet und die Notwendigkeit, den Wechsel- richter z.B. alle 10 Jahre auszutauschen. Da die Hersteller für ihre PV-Module meist eine Produkt- oder Leistungsgarantie zwischen 20 und 30 Jahren gewähren, kann von einer typischen Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen werden.
Betriebsdaten. Betriebsdaten sind Daten, die zum Zwecke der Störungseingrenzung und -beseitigung sowie zur Verkehrsmessung erhoben werden.
Betriebsdaten. Der Betrieb Beschäftigt im Jahr (aktuelles Jahr) ................ Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind ................ Fachkräfte im Ausbildungsberuf. Neben diesem Vertragsschluss bestehen bereits ................ weitere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf.
Betriebsdaten. Der Betrieb beschäftigte im Jahr (aktuelles Jahr) Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf. Ausschließlich diesem Vertragsabschluss bestehen bereits Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf. Erstausbildung des Betriebes Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes. JaJa Nein Nein keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung ja, und zwar durch: Sonderprogramme des Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach SGB III, § 241 (2) (i.d.R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach SGB III, § 100 Nr. 5 Name Vorname ggf. Geburtsname Geburtsdatum männlich weiblich divers Meisterprüfung Ingenieurprüfung sonstige Prüfung
Betriebsdaten. W-LAN-Access-Points (1) Zur Sicherstellung der aktuellen Betriebsdaten auf den Fahrzeugen muss vor Betriebsstart der Betriebshof mit W-LAN-Access-Points ausgestattet werden. (2) Verbindliche Vorgaben für die W-LAN-Accesspoints und deren Ausleuchtung müssen durch eine W-LAN-Messung vor Ort erfolgen. Hierzu müssen frühzeitig Messungen für die Planungen durch den von der ATO beauftragten Dienstleister durchgeführt werden (siehe 1.4.1 (1)). (3) Weitere Betriebshöfe sind auf Kosten des VU in Abstimmung der ATO mit W-LAN- Komponenten der ATO auszurüsten.
Betriebsdaten. Ausbildungsbetrieb (Name, Ort) .................................................................................................................. Der Betrieb beschäftigte im Jahr Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf, einschließlich Meister. Die Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf beträgt: ....................... Erstausbildung des Betriebes ja nein Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes ja nein (monatlich, regelmäßig, > 50 % der Kosten) keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung xx, und zwar durch: ............................................................................ außerbetriebliche Berufsausbildung (Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha
Betriebsdaten. Name der Betriebsstätte: Institutionskennzeichen 1: Institutionskennzeichen 2: Rechtsform: 🞎 Einzelunternehmen (z.B. e. K.) 🞎 Personengesellschaft (z.B. OHG) 🞎 Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) 🞎 Verein, Stiftung, sonstiges Betriebsinhaber/Geschäftsführer: .................................................................... Weitere(r) Inhaber (nur bei Personengesellschaften): .................................................................... Telefon: Telefax: E-Mail: Agentur für Präqualifizierung GmbH Präqualifizierungsantrag für Apotheken Seite 2
Betriebsdaten. Folgende Daten des jeweiligen Betriebes werden erhoben und gespeichert: − Name bzw. Bezeichnung und Anschrift des Betriebes − Wirtschaftsklasse, verschlüsselt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ2003“ − ggf. Anzahl der Betriebe/Niederlassungen, die unter dieser Betriebsnummer zusammen- gefasst sind einschließlich einer verbalen Beschreibung dieses Betriebes − ggf. Name, Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, der die Meldungen erstattet (Mel- dende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden.

Related to Betriebsdaten

  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih- ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu- sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er- klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 9.1 AG und AN verpflichten sich gegenseitig, die ihnen aus ihren Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Vertragsbeendigung weiter. 9.2 Der AN darf Daten nur im Rahmen der Weisungen des AG erheben, verarbeiten, berichtigen, löschen, sperren oder nutzen, nicht aber für sonstige eigene Zwecke oder Zwecke eines Dritten. Der AG berechtigt den AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken innerhalb des Vertragsverhältnisses. 9.3 Alle den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag nach Art. 28 der DSGVO zwischen AN und AG ergänzend zum Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu. 9.4 Sicherungsgüter werden so, wie sie vom dem AG zur Verfügung gestellt werden, aufbewahrt. Der AN stellt auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügung. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicheren, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich im streng bewachten sicht- und zutritts- und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim AN bestellt und sorgt laufend für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.d. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, sich jederzeit von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugen. Dies kann nach Absprache mit dem AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT- Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 9.8 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den AN zwecks Auskunftsersuchen, Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den AG erteilen. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten frei.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Kundendaten Bitte geben Sie uns Ihre Daten in den Feldern der Bestelleranschrift und der Rech- nungsanschrift bekannt und überprüfen Sie diese eingehend. Der Datensatz wird von uns für alle weiteren Vorgänge wie Angebot, Auftrag und Rechnungslegung verwendet und bildet die Basis für unsere zukünftige Geschäftsbeziehung.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.