Betriebsdaten Musterklauseln

Betriebsdaten. Nutzungsdauer der PV-Anlage Beschreibung: Als Nutzungsdauer wird hier die Dauer bezeichnet, die eine PV- Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betrieb ist. Da die Solarzellen technisch gesehen keinem Verschleiß unterliegen, kann eine PV-Anlage weit über 30 Jahre genutzt werden. Dabei wird eine geringe Abnahme der Anlageneffizienz von ty- pischerweise 0,4 % pro Jahr eingerechnet und die Notwendigkeit, den Wechsel- richter z.B. alle 10 Jahre auszutauschen. Da die Hersteller für ihre PV-Module meist eine Produkt- oder Leistungsgarantie zwischen 20 und 30 Jahren gewähren, kann von einer typischen Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen werden.
Betriebsdaten. Betriebsdaten sind Daten, die zum Zwecke der Störungseingrenzung und -beseitigung sowie zur Verkehrsmessung erhoben werden.
Betriebsdaten. W-LAN-Access-Points (1) Zur Sicherstellung der aktuellen Betriebsdaten auf den Fahrzeugen muss vor Betriebsstart der Betriebshof mit W-LAN-Access-Points ausgestattet werden. (2) Verbindliche Vorgaben für die W-LAN-Accesspoints und deren Ausleuchtung müssen durch eine W-LAN-Messung vor Ort erfolgen. Hierzu müssen frühzeitig Messungen für die Planungen durch den von der ATO beauftragten Dienstleister durchgeführt werden (siehe 1.4.1 (1)). (3) Weitere Betriebshöfe sind auf Kosten des VU in Abstimmung der ATO mit W-LAN- Komponenten der ATO auszurüsten.
Betriebsdaten. Der Betrieb beschäftigt im Jahr (aktuelles Jahr) ................ Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind ................ Fachkräfte im Ausbildungsberuf. Neben diesem Vertragsschluss bestehen bereits ................ weitere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf.
Betriebsdaten. Der Betrieb beschäftigte im Jahr (aktuelles Jahr) Personen einschließlich Inhaber* ohne Auszubildende. Davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf einschl. Meister. Ausschließlich diesem Vertragsabschluss bestehen bereits Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf. Erstausbildung des Betriebes Ja Nein Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes. Ja Nein keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung ja, und zwar durch: Sonderprogramme des Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 76 SGB III, (i.d.R. von Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach § 117 SGB III
Betriebsdaten. Folgende Daten des jeweiligen Betriebes werden erhoben und gespeichert: − Name bzw. Bezeichnung und Anschrift des Betriebes − Wirtschaftsklasse, verschlüsselt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ2003“ − ggf. Anzahl der Betriebe/Niederlassungen, die unter dieser Betriebsnummer zusammen- gefasst sind einschließlich einer verbalen Beschreibung dieses Betriebes − ggf. Name, Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, der die Meldungen erstattet (Mel- dende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden.
Betriebsdaten. Name der Betriebsstätte: Institutionskennzeichen 1: Institutionskennzeichen 2: Rechtsform: 🞎 Einzelunternehmen (z.B. e. K.) 🞎 Personengesellschaft (z.B. OHG) 🞎 Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) 🞎 Verein, Stiftung, sonstiges Betriebsinhaber/Geschäftsführer: .................................................................... Weitere(r) Inhaber (nur bei Personengesellschaften): .................................................................... Telefon: Telefax: E-Mail: Agentur für Präqualifizierung GmbH Präqualifizierungsantrag für Apotheken Seite 2
Betriebsdaten. Ausbildungsbetrieb (Name, Ort) .................................................................................................................. Der Betrieb beschäftigte im Jahr Personen einschließlich Inhaber und Auszubildende, davon sind Fachkräfte im Ausbildungsberuf, einschließlich Meister. Die Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse in diesem Ausbildungsberuf beträgt: ....................... Erstausbildung des Betriebes ja nein Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes ja nein (monatlich, regelmäßig, > 50 % der Kosten) keine, da überwiegend betriebliche Finanzierung xx, und zwar durch: ............................................................................ außerbetriebliche Berufsausbildung (Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha

Related to Betriebsdaten

  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Kundendaten Bitte geben Sie uns Ihre Daten in den Feldern der Bestelleranschrift und der Rech- nungsanschrift bekannt und überprüfen Sie diese eingehend. Der Datensatz wird von uns für alle weiteren Vorgänge wie Angebot, Auftrag und Rechnungslegung verwendet und bildet die Basis für unsere zukünftige Geschäftsbeziehung.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.