Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Abweichend von Ziffer 5.2.5 R+V AUB 2022 besteht Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausnahme: Vergiftungen durch Medikamente, Drogen, Rausch- und Genussmittel. In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
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Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Abweichend von Ziffer 5.2.5 R+V AUB 2022 2015 besteht Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausnahme: Vergiftungen durch Medikamente, Drogen, Rausch- und Genussmittel. In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
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