Verhalten auf dem Betriebsgelände Musterklauseln

Verhalten auf dem Betriebsgelände. 2.1 Auf dem Betriebsgelände der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, der Mitarbeiter der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Xxxxx sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Einund Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Firma xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Das auf dem Betriebsgelände eingesetzte Personal ist für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Anlagenbetrieb verantwortlich. Es ist zu diesem Zweck berechtigt, Abfallanlieferern und Besuchern Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist unbe- dingt Folge zu leisten. Sie gelten vor allen sonstigen Regeln (zum Beispiel Verkehrs- zeichen und dergleichen). Die Fahrzeuge, mit denen Abfälle angeliefert werden, müssen zum Befahren des Be- triebsgeländes geeignet sein. Bleiben Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände stecken oder können sie wegen eines Defektes nicht weiterfahren, haben die Abfallanlieferer bzw. Besucher für deren un- verzügliche Entfernung vom Betriebsgelände zu sorgen. Das KWU-Entsorgung kann zur Sicherung bzw. Bergung der Fahrzeuge Hilfe leisten, wenn der Abfallanlieferer bzw. Besucher schriftlich erklärt, dass er für etwaige daraus entstehende Kosten und Schäden haftet. Kinder dürfen sich nicht außer Reichweite ihrer Aufsichtspersonen bewegen. Auf dem gesamten Betriebsgelände haften die Eltern für ihre Kinder. Die Abfallanlieferer sind verpflichtet, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Das Tragen von festem Schuhwerk und bei Bedarf (Abladen der Abfälle) Benutzung von Arbeitsschutzhandschuhen ist erforderlich. Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht Rauchverbot und Verbot zum Umgang mit offenem Feuer.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Auf dem Betriebsgelände der Parktime24 GbR gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verhalten auf dem Betriebsgelände. 29.1 Innerhalb des Betriebsgeländes gelten für alle Verkehrsteilnehmer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrs- und sonstigen Hinweisschilder sowie die Verbotstafeln zu beachten.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Auf dem Betriebsgelände der Parkspace24 gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Parkspace24, der Mitarbeiter der Parkspace24 und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Xxxxx sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Parkspace24 ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Parkspace24 ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Die Tiere sind bei dem Betreten des Anwesens der Unterbringung an der Leine zu führen und durchgehend zu beaufsichtigen. Das Betreten des Geländes darf grundsätzlich nur nach Aufforderung durch die Unterbringung erfolgen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. 2.1 Auf dem Betriebsgelände der Atik UG (Haftunsgbeschränkt) gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Atik UG (Haftunsgbeschränkt), der Mitarbeiter der Atik UG (Haftunsgbeschränkt) und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Xxxxx sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Atik UG (Haftunsgbeschränkt) ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Atik UG (Haftunsgbeschränkt) ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Auf dem Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma Flughafen Parkplatz DUS, der Mitarbeiter der Firma Flughafen Parkplatz DUS und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Xxxxx und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Flughafen Parkplatz DUS auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist die Firma Flughafen Parkplatz DUS berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Die Firma Flughafen Parkplatz DUS behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Auf dem Betriebsgelände der Firma Flughafen Parkplatz DUS ist das Rauchen nur auf markierten Flächen gestattet. Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkze...
Verhalten auf dem Betriebsgelände. Erbringt der Lieferant Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände, ist das hierfür eingesetzte Personal zur Einhaltung der jeweils geltenden Werksbestimmungen, z.B. Bestimmungen zu Sicherheit, Umwelt und Brandschutz, verpflichtet und hat den Anweisungen unseres Fachpersonals zu folgen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.