Common use of Verhalten bei Unfällen Clause in Contracts

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Vehicle Rental Agreement, Mietvertrag

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu Der Mieter hat bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden Wild- oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sonstigem Scha- den sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizei- lich aufnehmen zu lassen, haftet er voll (siehe Ziff. 12). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 . Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, Vermieter unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer eine Skizze zu erstellenerstatten, sowie eindeutige, aussagekräf- tige Bilder vom Unfallort zu liefern. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift Anschriften der beteiligten PersonenPersonen und etwaiger Zeugen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten betei- ligten Fahrzeuge enthaltenund die Kontaktdaten der jeweiligen Versicherungen ent- halten. Der Unfallbericht Ebenso muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Originaljeweilige Unfallbericht der Polizei aus- gehändigt werden. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Ver- sicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, vollständig ausgefüllt ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Versagt der Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und unterschrieben übergeben werdenreparieren zu lassen.

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Samples: Mietbedingungen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Wohnmobile

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 8.1 Der Mieter hat nach einem UnfallUnfall sowie einem Brand-, Brand, Diebstahl, Entwendungs- oder Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen sonsti- gen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehenhinzuzuzie- hen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigenan- zuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen aus- führlichen schriLlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt Unter- lässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig voll- ständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift AnschriL der beteiligten beteilig- ten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten beteilig- ten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben unterschrie- ben übergeben werden.

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Samples: Mietbedingungen Für Reisemobile

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 8.1 Der Mieter hat nach einem UnfallUnfall sowie einem Brand-, Brand, Diebstahl, Entwendungs- oder Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen, spätestens jedoch an dem meldepflichtigen Ereignis unmittelbar folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen vom Mieter nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehenhinzu- zuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen aus- führlichen schriLlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt Unter- lässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig voll- ständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift AnschriL der beteiligten beteilig- ten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten beteilig- ten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben unterschrie- ben übergeben werden.

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Samples: Mietvertrag

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. .  10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab per Telefon, Fax oder E-Mail anzuzeigen. .  10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Mietvertrag

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 1. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brandeinem Brand-, DiebstahlEntwendungs-, Wildschaden Wild- oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen. 2. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 . Der Mieter ist verpflichtet, sich so lange am Unfallort aufzuhalten, bis das Geschehen vollständig aufgeklärt ist. (§142 StGB) 3. Selbst bei geringfügigen Unfall-/ Vorfallschäden hat der Mieter dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer einschl. Skizze zu erstellenerstellen und Fotos beizufügen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Insbesondere muss insbesondere Namen er Name und Anschrift der beteiligten PersonenPersonen und etwaiger Zeugen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen das amtliche Kennzeichen der beteiligten beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. 4. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, ist er zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 5. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Mieter dies den Vermieter nachzuweisen.

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Samples: Rental Agreement

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Mietvertrag

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - Grund – die Erstellung des Berichts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Mietvertrag

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 8.1 Der Mieter hat nach einem UnfallUnfall sowie einem Brand-­‐, Brand, Diebstahl, Entwendungs-­‐ oder Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter über die Servicehotline oder die Anmietstation (Telefon-­‐Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Il sistema noleggio camper. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - -­‐ gleich aus welchem Grunde - -­‐ die Erstellung des Berichts Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 8.1 Der Mieter hat nach einem UnfallUnfall sowie einem Brand-, Brand, Diebstahl, Wildschaden Entwendungs- oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter Wildscha- den sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Ar- beitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich vollständigen Scha- densausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollstän- dig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Vermietbedingungen Für Reisemobile

Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu 8.1 Der Mieter hat nach einem UnfallUnfall sowie einem Brand-, Brand, Diebstahl, Entwendungs- oder Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen und hinzuzuziehenverständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Es Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Verhalten bei Unfällen. 10.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 10.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Vorfall unverzüglich vorab anzuzeigen. 10.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen schriLlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter - gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Berichts Be- richts und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter insoweit zum Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist das bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden ver- wenden und vollständig auszufüllen. Es muss insbesondere Namen und Anschrift AnschriL der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Unfallbericht muss dem Vermieter spätestens bei der Fahrzeugrückgabe im Original, vollständig vollstän- dig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden.

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Samples: Mietvertrag