Verhalten bei Unfällen. 8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über 0049 (0) 208- 8484321 zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt. 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. 8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Mietvertrag
Verhalten bei Unfällen. 8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über 0049 (0) 208- 8484321 zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar am nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Vermietvertrag
Verhalten bei Unfällen. 8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall Unfall, sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über 0049 (0Telefonnummer auf dem Mietvertrag) 208- 8484321 zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – Mieter, gleich aus welchem Grunde - Grunde, die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
8.3 Der Unfallbericht muss Unfallberichtmuss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen Zeugen, sowie die amtlichen dieamtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen
Verhalten bei Unfällen. 8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über 0049 die Anmietstation (0Telefonnummer auf dem Mietvertrag) 208- 8484321 zu verständigen. Ist der Unfall außerhalb der Geschäftszeiten der Anmietstation erfolgt, ist zumindest eine Information per E-Mail erforderlich und eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Vermietstation spätestens jedoch unmittelbar am folgenden Arbeitstag nach dem Unfalltag folgenden ArbeitstagUnfalltag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen
Verhalten bei Unfällen. 8.1 8.1. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den die Vermieter über 0049 (0Kontaktdaten werden bei Beginn der Mietzeit ausgehändigt) 208- 8484321 zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.2 8.2. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
8.3 8.3. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Vermietungsvertrag
Verhalten bei Unfällen. 8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort so- fort die Polizei und den Vermieter über 0049 die Anmietstation (0Telefonnummer auf dem Mietvertrag) 208- 8484321 zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche An- sprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei nicht Beachtung werden sämtliche vermeidbare Kosten (z.B. Mietausfall) dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen schrift- lichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – - gleich aus welchem wel- chem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung Bezah- lung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
8.3 Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt aus- gefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten beteilig- ten Fahrzeuge enthalten.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen