Verhalten bei Unfällen. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) Entwendung des Fahrzeugs, Brand, Wildschaden, Einbruchschäden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schaden-Hergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer- und der Zeugen festzuhalten. Der Fahrer, bzw. der Mieter hat sich bei Pannen und Unfällen, soweit erforderlich, selbst direkt mit den zuständigen Versicherungen (insbesondere der Schutzbrief- und der Verkehrsrechtsschutzversicherung) in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Verhalten bei Unfällen. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) ), Entwendung des Fahrzeugs, Brand, Wildschaden, Einbruchschäden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schaden-Hergangs Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer- und der Zeugen festzuhalten. Der Fahrer, bzw. der Mieter hat sich bei Pannen und Unfällen, soweit erforderlich, selbst direkt mit den zuständigen Versicherungen (insbesondere der Schutzbrief- und der Verkehrsrechtsschutzversicherung) in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
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Samples: Mietvertrag
Verhalten bei Unfällen. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) Entwendung des Fahrzeugs, Brand, Wildschaden, Einbruchschäden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schaden-Hergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer- und der Zeugen festzuhalten. Der Fahrer, bzw. der Mieter hat sich bei Pannen und Unfällen, . soweit erforderlich, selbst direkt mit den zuständigen Versicherungen (insbesondere der Schutzbrief- und der Verkehrsrechtsschutzversicherung) in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
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