Verlust des Mietgegenstandes. Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm nach Ziff. 10.3 obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura zu leisten.
2. Der Vermieter hat das Recht, statt des Naturalersatzes eine Entschädigung in Geld zu verlangen. In diesem Fall ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Xxxxxx am vereinbarten Rücklieferungsort und zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist.
3. Bis zum Eingang der vollwertigen Ersatzleistung ist die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen.
Verlust des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl, Unter- schlagung, Vandalismus oder Manipulation des Mietgegenstandes zu tref- fen. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter den Vermieter und die zuständigen Polizeibehörden ohne schuld- haftes Zögern und unverzüglich zu informieren sowie binnen 24 Stunden eine Schadens- bzw. Verlustmeldung an den Vermieter zu erstatten. Eine Abschrift des Polizeiberichts ist im Nachgang an den Vermieter unaufgefor- dert zu übermitteln.
Verlust des Mietgegenstandes. 14.1 Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Grün- den unmöglich sein, die ihm nach Ziff. 10.3 obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Scha- denersatz verpflichtet.
Verlust des Mietgegenstandes. Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach unserer Xxxx ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten.
Verlust des Mietgegenstandes. Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach Xxxx von K-M-V Krane GmbH ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten.
Verlust des Mietgegenstandes. Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus technisch zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm nach Ziff.
Verlust des Mietgegenstandes. Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung un- möglich, so hat er nach Xxxx von PA Munich ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaf- fungswert) zu leisten.
Verlust des Mietgegenstandes. Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach Xxxx von MCV Veit GbR ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten.