Rückgabe des Mietgegenstandes. 1. Bei Ablauf der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand an den Vermieter in ordnungsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem und komplettem Zustand einschließlich aller übergebenen Schlüssel und Papiere zurückzugeben. Die Rücknahme des Mietgegenstandes durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt einer Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes.
Rückgabe des Mietgegenstandes. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Vertragsende an Xxxxxx herauszugeben. Du hast den Mietgegenstand – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren - in dem Zustand zurückzugeben, in dem du ihn erhalten hast, insbesondere sind Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen. Schickst du den Mietgegenstand ohne das mitvermietete Zubehör oder den Mietgegenstand unvollständig zurück, bist du verpflichtet, auf Aufforderung von uns das fehlende Zubehör und den fehlenden Bestandteil innerhalb von einer Woche ab Aufforderung zurückzuschicken. Solltest du das fehlende Zubehör oder den fehlenden Bestandteil trotz Aufforderung von Xxxxxx innerhalb von einer Woche nicht zurückschicken, steht es uns es frei, den Restwert des fehlenden Zubehörs oder des fehlenden Bestandteils zu verlangen, der aufgrund des aktuellen Marktwerts berechnet wird. Solltest du den Mietgegenstand mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die eine Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben, behalten wir uns vor, den Mietgegenstand auf deine Kosten entsperren zu lassen. Du bist ist in diesem Fall verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 49 € zu zahlen. Kannst du geringere Entsperrkosten als den Pauschalbetrag nachweisen, so ist der geringere zu entrichten. Schickst du den Mietgegenstand unbeschädigt und vollständig zurück und stellt Xxxxxx die gleiche Zustandskategorie wie zum Zeitpunkt des Versands an den Kunden fest, kannst du Vorteile in Form von Vergünstigungen und anderen Gutschriften erhalten. Hierüber wirst du von uns gesondert informiert. Ein Anspruch auf Erhalt solcher Vorteile besteht jedoch nicht.
Rückgabe des Mietgegenstandes. 9.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei und gereinigt zurückzugeben. Ist die Mietsache verschmutzt, kann die Vermieterin die Reinigungskosten dem Mieter aufgeben.
Rückgabe des Mietgegenstandes a) Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzugeben.
Rückgabe des Mietgegenstandes. (1) Der Kunde ist verpflichtet auf seine Kosten, den Mietgegenstand nebst Zubehör in gebrauchsfähigem, ordnungsgemäßem, vollständigem und sauberem Zustand am Geschäftssitz der VFR zurückzugeben. Die VFR überprüft und dokumentiert den Zustand des Mietgegenstandes bei der Rückgabe durch den Kunden bzw. das Transportunternehmen.
Rückgabe des Mietgegenstandes. 4.1 Der Mietgegenstand ist in einem einwandfreien Zustand dem Vermieter zurückzugeben.
Rückgabe des Mietgegenstandes. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, von ihm vorgenommene An-, Ein- und Aufbauten zum Vertragsende zu entfernen, um den ursprüngliche Zustand des Mietgegenstandes wieder vollständig herzustellen. Es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung zwischen dem Mieter und SKF hierzu schriftlich getroffen. Bei Mietvertragsende ist der Mietgegenstand auf Kosten und Gefahr des Mieters am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Mit dem Fahrzeug sind alle überlassenen Schlüssel und Unterlagen, wie Fahrzeugschein, AU- und SP- Schein, Betriebsanleitungen etc. zurückzugeben. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat in gewaschenem, gereinigtem Zustand und ohne jegliches Sammelgut zu erfolgen. Entspricht das Fahrzeug bei Rückgabe nicht dem beschriebenen Zustand werden die Kosten für eine nachträgliche Fahrzeugreinigung oder eine ggf. damit verbundene Entsorgung des Sammelgutes dem Mieter je nach Aufwand, mindestens aber ein pauschaler Betrag in Höhe von 400,00 EUR zzgl. der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt nachgelassen, einen geringeren Aufwand für die Entsorgung von Sammelgut und die Reinigung des Fahrzeuges nachzuweisen. SKF bleibt nachgelassen, einen höheren Aufwand nachzuweisen. Bei erbrachtem Nachweis ist der Mieter verpflichtet jeweils die tatsächlich entstandenen Kosten gegenüber SKF auszugleichen. Bei der Rückgabe hat der Mieter das Fahrzeug zur Prüfung durch SKF vorzufahren. Mängel, die der Mieter als nicht von ihm verursacht anerkannt haben will, sind SKF unverzüglich anzuzeigen. Die Feststellungen über den Fahrzeugzustand sind in einem Protokoll festzuhalten. Entspricht der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht dem Zustand wie bei Fahrzeugübergabe, abgesehen von evtl. nutzungsbedingten üblichen Verschleißspuren, so hat der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes herzustellen. Stellt der Mieter diesen Zustand nicht her, ist SKF berechtigt, einen diesbezüglichen Minderwert des Mietgegenstandes gegenüber dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Rückgabe des Mietgegenstandes. (1) Bei Ende des Mietvertrags hat der Mieter den Mietgegenstand zurückzugeben
Rückgabe des Mietgegenstandes. 16.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der Geschäftszeiten vom Vermieter unaufgefordert und auf seine Kosten beim Vermieter vorzunehmen. Unter Rückgabe verstehen die Parteien die Übergabe des Mietgegenstandes an den Vermieter bzw. einen Erfüllungsgehilfen des Vermieters in der Weise, dass Letzterer die ausschließliche Verfügungsgewalt über den Mietgegenstand erhält.
Rückgabe des Mietgegenstandes a) Bei Beendigung des Mietvertrages durch Zeitablauf oder Kündigung hat der Mieter den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand von der üblichen Abnutzung abgesehen an einen ihm vom Vermieter schriftlich mitgeteilten Ort innerhalb von Österreich, auf eigene Kosten und Gefahr transportversichert, zurückzusenden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zugleich mit dem Mietgegenstand sämtliche für die unbeschränkte Benutzbarkeit des Mietgegenstandes notwendigen Unterlagen, etc. zu übergeben. Können Unterlagen, etc. vom Mieter nicht übergeben werden, trägt er die angemessenen Kosten der Ersatzbeschaffung. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter zusätzlich zum laufenden Mietentgelt für jeden angefangenen Monat eine Pauschalnutzungsentschädigung in Höhe der laufenden monatlichen Mietrate (zuzüglich einer allfälligen Versicherung,) für erhöhte Verwaltungskosten, verspätete Wiederverwertungsmöglichkeit und verzögerte Weitervermietungsmöglichkeit zu zahlen. Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe bestehen alle Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag fort. Der Mieter hat bei Vertragskündigung oder Vertragsbeendigung die Stellung eines Prekaristen.