VERMITTLUNG DURCH DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN. Bei grundsätzlichen Fragen der Auslegung dieses Kol- lektivvertrages, die über den Anlassfall hinaus von Be- deutung sind, soll vor Anrufung des Arbeits- und So- zialgerichtes eine Vermittlung durch fachkundige Vertreterinnen bzw Vertreter der Kollektivvertragspar- teien erfolgen. Diese sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen im Rahmen der Vermitt- lung bekannt wird. Unternehmen und Betriebsrat haben die Vermittlerin- nen bzw Vermittler bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die zur Vermittlung notwendigen Unterlagen zur Ver- fügung zu stellen und die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen zu nennen, über die die Vermittler zu befinden haben.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie, Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie
VERMITTLUNG DURCH DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN. Bei grundsätzlichen Fragen der Auslegung dieses Kol- lektivvertragesKollektivvertrages, die über den Anlassfall Anlass- fall hinaus von Be- deutung Bedeutung sind, soll vor Anrufung des Arbeits- und So- zialgerichtes Sozialgerichtes eine Vermittlung Ver- mittlung durch fachkundige Vertreterinnen bzw bzw. Vertreter der Kollektivvertragspar- teien Kollektivvertragsparteien erfolgen. Diese sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen im Rahmen der Vermitt- lung Vermittlung bekannt wird. Unternehmen und Betriebsrat haben die Vermittlerin- nen bzw Vermittlerinnen bzw. Vermittler bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die zur Vermittlung notwendigen Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung zu stellen und die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen zu nennen, über die die Vermittler zu befinden haben.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
VERMITTLUNG DURCH DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN. Bei grundsätzlichen Fragen der Auslegung dieses Kol- lektivvertragesKollektivvertrages, die über den Anlassfall Anlass- fall hinaus von Be- deutung Bedeutung sind, soll vor Anrufung des Arbeits- und So- zialgerichtes Sozialgerichtes eine Vermittlung durch fachkundige Vertreterinnen bzw bzw. Vertreter der Kollektivvertragspar- teien Kollektivvertragsparteien erfolgen. Diese sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen im Rahmen der Vermitt- lung Vermittlung bekannt wird. Unternehmen und Betriebsrat haben die Vermittlerin- nen bzw Vermittlerinnen bzw. Vermittler bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die zur Vermittlung notwendigen Unterlagen zur Ver- fügung Verfügung zu stellen und die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen zu nennen, über die die Vermittler zu befinden befin- den haben.
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Samples: Kollektivvertrag