Verpuffung. In Erweiterung von Abschnitt A 2.1 VHB 2010 gilt: Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
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