Feuer. Eine von Flammen begleitete Verbrennung außerhalb einer normalen Feuerstelle, die zu einem Brand führt, der sich ausbreiten könnte.
Feuer. Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Kurzschluss, d. h. Isolationsdefekt zwischen verschiede- nen elektrischen Leitern, welche die Kabelisolationen ent- flammen. Schäden an elektronischen oder elektrischen Geräten und Bauteilen sind nur dann versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist. Schäden am Fahrzeug anlässlich einer Löschaktion sind mitversichert.
Feuer. → Brand → plötzliche und unfallmässige Einwirkung von Xxxxx → Blitzschlag → Explosion → Implosion → Meteoriten und andere Himmelskörper → abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Tei- le davon
Feuer. → Bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung → Schäden durch Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräf- temechanische Betriebsauswirkungen → Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung in- folge Überlastung → Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen wie Schmelz- sicherungen in Erfüllung ihrer normalen Bestimmung entstehen
Feuer. Schäden durch Brand (unabhängig davon, ob diese auf innerer oder äusserer Ursache beruhen), Blitz, Kurzschluss, Explosion und Xxxxx- schäden. Nicht versichert sind Sengschäden und Schäden an elektri- schen und elektronischen Teilen durch innere Defekte. Mitversichert sind Schadenereignisse durch abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon.
Feuer. A.1.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
Feuer. Schäden durch offenen Brand, Explosion und Blitz- schlag. Schäden an Kabeln, verursacht durch soge- nannten Kabelbrand (Kurzschluss), sind auch ohne offenes Feuer versichert. Bei Gewährleistungsansprü- chen gegenüber Dritten besteht kein Versicherungs- schutz.
Feuer. Brand, Rauch (plötzliche und unfallmässige Einwirkung), Blitz- schlag, Explosion, Implosion, Versengen, Nutzfeuer und künst- lich erzeugte Wärme.
Feuer. Die Versicherung gilt für Schäden: - die durch Blitzschlag, Explosion oder Feuer ausgelöst werden, - Feuer, das von einer anderen Person gelegt wurde. Eine andere Person ist eine andere Person als Sie selbst, die ohne Ihre Zustimmung gehandelt hat. Die Versicherung gilt nicht für Schäden: - durch Explosionen in Motor, Auspuffanlage, Reifen und Schläuchen.
Feuer. Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) Besondere Bedingungen für muki-Eigenheim Feuer
Artikel 25 Indirekter Blitzschlag Gebäude