Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
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Sources: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung
Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich Versichert sind auch auf versehentlich nicht gemeldete gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein des versicherten Betriebes liegen und die weder nach den Bestimmungen dieses Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt Eintritt des Risikos an zu entrichten.
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Sources: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen
Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch - abweichend von Ziffer 1.16.1 Nr. 2 Satz 3 - auf versehentlich nicht gemeldete gemeldete, nach Beginn der Versicherung entstandene Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein des versicherten Betriebes liegen und die weder nach den Bestimmungen dem Allgemeinen Risiko noch nach dem Betriebsrisiko dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten. Eine versehentlich verspätete Abgabe der Schadenmeldung beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.
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Sources: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein des versicherten Betriebes liegen und die nach den Bestimmungen dieses Bedingungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
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Sources: Vereinshaftpflichtversicherung
Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein des versicherten Betriebes liegen und die weder nach den Bestimmungen dieses Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
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Sources: Betriebshaftpflichtversicherung
Versehensklausel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
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Sources: Spezial Haftpflichtversicherung Für Das Baunebengewerbe