Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Vertragsgrundlagen. Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.
Vertragsgrundlagen. Dieser Allgemeine Bedingungsteil gilt für alle, rechtlich selbstständigen, Verträge der Versicherungspolice, sofern in den vertragsspezifischen Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Vertragsgrundlagen. 1.1 Die nach den Besonderen Versicherungsbedingungen abgeschlossenen Versicherungen bilden in Verbindung mit diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen jeweils rechtlich selbstständige Verträge. 1.2 Abweichende Regelungen in den Besonderen Versicherungsbedingungen gehen den Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor. 1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle im Rahmen der R+V-PrivatPolice abgeschlossenen Verträge.
Vertragsgrundlagen. 1.1. Grundlage der Bestellung sind die nachfolgenden Bedin- gungen sowie die in der Bestellung ggf. ausdrücklich ge- nannten zusätzlichen Bedingungen. 1.2. Bestellungen und deren Änderungen bedürfen mindes- tensder Textform, soweit vertraglich oder gesetzlich keine andere Form vorgesehen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 1.3. Der AN hat die Bestellung fachlich zu prüfen und den AG insbesondere auf alle Irrtümer und Unstimmigkeiten aus- drücklich hinzuweisen. 1.4. Der AG kann Änderungen des Liefer- und Leistungsgegen- standes auch nach Vertragsabschluss verlangen, soweit dies für den AN zumutbar ist. 1.5. Folgende Bestimmungen werden Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen gilt die nachstehende Rangfolge, wobei ein Widerspruch im vorgenannten Sinne nicht vorliegt, wenn eine nachrangige Vertragsunterlage eine vorige ergänzt oder konkretisiert: › die Bestellung und die dieser beigefügten Unterlagen wie z.B. die Leistungsbeschreibung, › von dem AG und dem AN unterzeichnete Protokolle von Vergabeverhandlungen (gibt es mehrere Verhand- lungsprotokolle gehen jüngere den älteren vor), › im Falle eines Auftragsbezugs zur EnKK, den Kern- kraftwerksstandorten des EnBW-Konzerns oder sons- tigen Bezügenzur Kernkraft die Allgemeinen Einkaufs- bedingungen der EnKK, › im Falle eines Auftragsbezugs zu erneuerbaren und/oder konventionellen Energieerzeugungsanlagen die Zusätzlichen Einkaufsbedingungen des EnBW- Konzernsfürkonventionelle und erneuerbare Energie- erzeugungsanlagen, › diese AEBnebst Anlagen, › die Bestimmungensowie die Angaben des AN im Rah- men der Lieferantenregistrierung (Präqualifizierung) inkl. Supplier Code of Conduct des AG, › alle einschlägigen technischen Vorschriften und Nor- men in derjeweilsaktuellen Fassung, wie z. B. EU-Vor- schriften, alle nationalen Vorschriften, alle einschlägi- gen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, die berufsgenossenschaftlichen Regeln, die Herstellerhin- weise, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technikentsprechensowie dieauf die jeweilige Be- stellung anwendbaren sonstigen allgemein anerkann- ten Regelnder Technikzum Zeitpunkt des Gefahrüber- gangs. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsun- terlagen oder innerhalb einer Vertragsunterlage ist im Zweifel die spezieller beschriebene Ausführung maßge- bend. Sofern innerhalb gleichrangiger Vertragsbestand- teile Widersprüche bestehen, entscheidet der AG die Sache nach billigem Ermessen.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsschutzes sind - die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und - die folgenden Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte versicherte Risiko besteht ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rück- transportkosten (ABBR)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden. Der Versicherer – im Folgenden R+V genannt – erbringt Beistands- leistungen bzw. leistet Entschädigung in folgenden Notfällen, die einer der versicherten Personen während der Reise zustoßen:
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Auslands-Schutzbrief-Versicherung (ASB)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.
Vertragsgrundlagen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsantrages werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die pri- vate Pflegepflichtversicherung und Tarifbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen werden Ihr Antrag, der Versicherungsschein sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertragsinformationen.