Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Vertragsgrundlagen. (1) Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.
Vertragsgrundlagen. Dieser Allgemeine Bedingungsteil gilt für alle, rechtlich selbstständigen, Verträge der Versicherungspolice, sofern in den vertragsspezifischen Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Vertragsgrundlagen. 1.1 Die nach den Besonderen Versicherungsbedingungen abgeschlossenen Versicherungen bilden in Verbindung mit diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen jeweils rechtlich selbstständige Verträge.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsschutzes sind - die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und - die folgenden Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte versicherte Risiko besteht ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rück- transportkosten (ABBR)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden. Der Versicherer – im Folgenden R+V genannt – erbringt Beistands- leistungen bzw. leistet Entschädigung in folgenden Notfällen, die einer der versicherten Personen während der Reise zustoßen:
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Auslands-Schutzbrief-Versicherung (ASB)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.
Vertragsgrundlagen. Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in der angegebenen Reihenfolge als vereinbart: Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer samt Anhängen; bei der Festlegung der LM.VM.2014 aus Vertragsgrundlage handelt es sich um eine Empfehlung per Autoren. das letztgültige Angebot des Auftragnehmers vom [__]; die LM.VM.WW 2014; die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft der Technischen Universität Graz (AR); die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; Das Umweltförderungsgesetz (UFG) und die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), das Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) sowie das Ökostromgesetz (ÖSG), die darauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) (für Kleinwasserkraftanlagen) in der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; Die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (bzw diesbezügliche Regierungsbeschlüsse) in der der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; die einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; die einschlägigen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) die einschlägigen Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz-buches (ABGB). Im Falle eines Widerspruches zwischen den angeführten Vertragsgrundlagen ist jeweils die Regelung der nach der festgelegten Reihenfolge jeweils vorangehenden Vertragsgrundlage verbindlich. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Vertragsgrundlagen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsantrages werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die pri- vate Pflegepflichtversicherung und Tarifbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Vertragsgrundlagen. Artikel 2 - Wo können Ansprüche aus dem Vertrag gerichtlich geltend gemacht werden? Artikel 3 -