Versicherte Eigenschaften Musterklauseln

Versicherte Eigenschaften. Die Begünstigten sind gedeckt in ihrer Eigen- schaft als: x. Xxxxxx von Privatfahrzeugen, die durch die in Ziff. 1.5 aufgeführten Kategorien bis max.
Versicherte Eigenschaften. Den versicherten Personen gewähren wir Schutz in folgen- den privaten oder übrigen Eigenschaften als 1 Privatperson und Familienhaupt
Versicherte Eigenschaften. Die versicherte Person geniesst Rechtsschutz in ihrer Eigenschaft als a) Halter, Lenker oder Mieter eines Motorfahrzeuges, b) Sportausübender, Fussgänger, Radfahrer, Mofafahrer oder Passagier irgendeines Transportmittels, c) Mieter eines Feriendomizils, d) Kursteilnehmer an einer ausländischen Schule, e) Vertragspartei eines Reisevertrages, f) Opfer eines Gewaltverbrechens und g) Inhaber einer Kreditkarte.
Versicherte Eigenschaften a) Der Versicherungsnehmer. b) Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben. c) Die Betriebe, die mit dem Versicherungsnehmer versichert und in der Police aufgeführt sind. d) Weitere Gesamteigentümer, die durch Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden sind. e) Die Arbeitnehmer, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Grundstücke angestellt sind, ausschliesslich für die Folgen von Arbeitsunfällen. Als Eigentümer, Miteigentümer, Stockwerkeigentümer oder Bauberechtigter der Liegenschaften an den Adressen, die in der Police aufgeführt sind.
Versicherte Eigenschaften. Versichert sind der Versicherungsnehmer bzw. die versicherten Personen als: a) Privatperson ✓ ✓ b) Angestellter ✓ ✓ c) Freizeitsportler ✓ d) Fussgänger, Velofahrer (inkl. E-Bike) und Reiter ✓ ✓ e) Tierhalter ✓ f) Arbeitgeber von gemeldeten Hausangestellten ✓ g) Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels (inkl. Luftverkehr) ✓ ✓ h) Benutzer von Fortbewegungsmitteln ohne Motor ✓ ✓ i) Benutzer von leichten Luftsportgeräten (inkl. Drohnen bis 30 kg) ✓ j) Eigentümer, Halter, Mieter, Lenker oder Mitfahrer eines Fahrzeugs (inkl. E-Fahrzeug), das für den Strassenverkehr zugelassen ist und gewerblich oder privat genutzt wird ✓ k) Eigentümer, Mieter oder Lenker eines Wasserfahrzeugs, das in der Schweiz eingeschrieben, stationiert und für Schweizer Gewässer zugelassen ist ✓ l) Führer oder Lenker eines Schienenfahrzeugs, das für die Schweiz zugelassen ist ✓ m) Inhaber oder Angestellte einer psychologischen Praxis sowie freiberuflich oder delegiert arbeitende Psychologinnen und Psychologen in der Schweiz. ✓ n) Arbeitgeber von Praxispersonal ✓ B2 Privat- und Verkehrsrechtsschutz‌ Versichert sind folgende Bereiche: a) SchadenersatzrechtGeltendmachen von gesetzlichen, ausservertraglichen Haftpflichtan- sprüchen, sofern kein privat- oder öffentlichrechtliches Vertragsverhält- nis besteht. Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht Schweiz: 1'000'000 Welt: 500'000 Besonderheiten: Bei Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen gilt der Deckungsumfang des Persönlichkeits- bzw. Internetrechts. b) StrafrechtVerteidigung in einem Strafverfahren gegen die versicherte Person wegen der Anschuldigung, Rechtsvorschriften fahrlässig verletzt zu haben. Zeitpunkt der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Strafvorschriften Schweiz: 1'000'000 Welt: 500'000 Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts über- nimmt Xxxxxxx die Kosten nur nach einem vollständigen Freispruch oder nach rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens, sofern der versicherten Person keine Gegenleistungen zu Gunsten des Strafklägers oder Dritter auferlegt werden. Besonderheiten: Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Persönlich- keitsverletzungen gilt der Deckungsumfang des Persönlichkeits- bzw. Internetrechts. c) OpferhilferechtGeltendmachen von Entschädigungen und Genugtuung gemäss schweizerischem Opferhilfegesetz. Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht Schweiz: 1'000'000 d) VersicherungsrechtStreitigkeiten mit schweizerisc...
Versicherte Eigenschaften a) Der Versicherungsnehmer. b) Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben. c) Die Betriebe, die mit dem Versicherungsnehmer versichert und in der Police aufgeführt sind. d) Weitere Gesamteigentümer, die durch Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden sind. e) Die Arbeitnehmer, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Liegenschaften angestellt sind, ausschliesslich für die Folgen von Arbeitsunfällen. Als Eigentümer, Miteigentümer, Stockwerkeigentümer oder Bauberechtigter der Liegenschaften an den Adressen, die in der Police aufgeführt sind (inklusive Garagen, Ab- und Einstellplätze, Hobby- und Abstellräume).
Versicherte Eigenschaften a) Als Xxxxxx, Xxxxxxx, Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen. b) Als übriger Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fussgänger, Reiter) und als Passagier von Verkehrsmitteln.
Versicherte Eigenschaften. Der Versicherungsnehmer ist als Gewerbetreibender und beruflich Tätiger versichert. Die versicherten Personen sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätig- keit für den Versicherungsnehmer versichert. Telefonische Rechtsauskünfte aus schweizerischem Recht durch den ei- genen Rechtsdienst der CAP. ZQFB005D Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG A1 Beginn des Vertrages A2 Dauer des Vertrages A3 Handänderung A4 Prämien
Versicherte Eigenschaften. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein angegebenen Betrieb. Die Risikobeschreibung ergibt sich aus dem Berufsbild eines Gastronoms oder Hoteliers, den hierfür typischen Tätigkeiten und den Angaben aus dem Antrag. Caterer sowie Lieferdienste, die ihre eigenen Speisen herstellen, sind mitversichert. Ausgeschlossen sind dagegen Lieferdienste, die reine Botendienste übernehmen und die Speisen nicht selbst herstellen oder keine gültige Gaststättenlizenz besitzen.
Versicherte Eigenschaften. Versichert sind die oben aufgeführten Personen als: - Egentümer oder Halter eines versicherten Fahrzeuges; - Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges; - Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker und Passagier irgendwelcher Transportmittel. Weitere Personen als: - Lenker der versicherten Fahrzeuge; - Passagiere der versicherten Fahrzeuge; - Passagiere eines durch eine versicherte Person gemiete- ten Motor- oder Wasserfahrzeuges. Ausgenommen sind Lenker und Passagiere während Fahrten, an denen der Halter das versicherte Fahrzeug über einen Drittanbieter zur Vermietung an Selbstfahrer zur Verfügung stellt (z. B. über Internet-Vermietungsplattformen).