Versicherte Eigenschaften Musterklauseln
Versicherte Eigenschaften. Die Begünstigten sind gedeckt in ihrer Eigen- schaft als:
▇. ▇▇▇▇▇▇ von Privatfahrzeugen, die durch die in Ziff. 1.5 aufgeführten Kategorien bis max.
Versicherte Eigenschaften. Den versicherten Personen gewähren wir Schutz in folgen- den privaten oder übrigen Eigenschaften als
1 Privatperson und Familienhaupt
Versicherte Eigenschaften. Die versicherte Person geniesst Rechtsschutz in ihrer Eigenschaft als
a) Lenker und Halter eines eigenen Fahrzeuges sowie Mieter eines fremden Motorfahrzeuges, zusätzlich sind Streitigkeiten aus Reparatur des eigenen Fahrzeuges versichert;
b) Sportausübender, Fussgänger, Radfahrer, Mofafahrer oder Passagier irgend- eines Transportmittels;
c) Mieter eines Feriendomizils;
d) Kursteilnehmer an einer ausländischen Schule;
e) Vertragspartei eines Reisevertrages;
f) Opfer eines Gewaltverbrechens.
Versicherte Eigenschaften a) Der Versicherungsnehmer.
b) Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben.
c) Die Betriebe, die mit dem Versicherungsnehmer versichert und in der Police aufgeführt sind.
d) Weitere Gesamteigentümer, die durch Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden sind.
e) Die Arbeitnehmer, die für die Pflege, Unterhalt oder Verwaltung der Grundstücke angestellt sind, ausschliesslich für die Folgen von Arbeitsunfällen. Als Eigentümer, Miteigentümer, Stockwerkeigentümer oder Bauberechtigter der Liegenschaften an den Adressen, die in der Police aufgeführt sind.
Versicherte Eigenschaften. Versichert sind die gemäss Art. 3 AVB hiervor versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als:
a) Privatpersonen;
b) Berufsausübende in unselbständiger Stellung;
c) Freizeit-Sportausübende;
d) Fussgänger, Radfahrer, Reiter auf öffentlichem Grund;
e) Passagiere eines öffentlichen oder privaten Transportmittels (ohne Luftverkehr).
Versicherte Eigenschaften. Der Versicherungsnehmer ist als Gewerbetreibender und beruflich Tätiger versichert. Die versicherten Personen sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätig- keit für den Versicherungsnehmer versichert. Telefonische Rechtsauskünfte aus schweizerischem Recht durch den ei- genen Rechtsdienst der CAP. ZQFB005D Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG A1 Beginn des Vertrages A2 Dauer des Vertrages A3 Handänderung A4 Prämien
Versicherte Eigenschaften. Die versicherten Personen sind als Privatpersonen gedeckt in ih- rer Eigenschaft als:
Versicherte Eigenschaften. Versichert sind der Versicherungsnehmer bzw. die versicherten Personen als:
a) Privatperson ✓ ✓
b) Angestellter ✓ ✓
c) Freizeitsportler ✓
d) Fussgänger, Velofahrer (inkl. E-Bike) und Reiter ✓ ✓
e) Tierhalter ✓
f) Arbeitgeber von gemeldeten Hausangestellten ✓
g) Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels (inkl. Luftverkehr) ✓ ✓
h) Benutzer von Fortbewegungsmitteln ohne Motor ✓ ✓
i) Benutzer von leichten Luftsportgeräten (inkl. Drohnen bis 30 kg) ✓
j) Eigentümer, Halter, Mieter, Lenker oder Mitfahrer eines Fahrzeugs (inkl. E-Fahrzeug), das für den Strassenverkehr zugelassen ist und gewerblich oder privat genutzt wird ✓
k) Eigentümer, Mieter oder Lenker eines Wasserfahrzeugs, das in der Schweiz eingeschrieben, stationiert und für Schweizer Gewässer zugelassen ist ✓
l) Führer oder Lenker eines Schienenfahrzeugs, das für die Schweiz zugelassen ist ✓
m) Inhaber oder Angestellte einer psychologischen Praxis sowie freiberuflich oder delegiert arbeitende Psychologinnen und Psychologen in der Schweiz. ✓
n) Arbeitgeber von Praxispersonal ✓ B2 Privat- und Verkehrsrechtsschutz Versichert sind folgende Bereiche:
a) SchadenersatzrechtGeltendmachen von gesetzlichen, ausservertraglichen Haftpflichtan- sprüchen, sofern kein privat- oder öffentlichrechtliches Vertragsverhält- nis besteht. Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht Schweiz: 1'000'000 Welt: 500'000 Besonderheiten: Bei Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen gilt der Deckungsumfang des Persönlichkeits- bzw. Internetrechts.
b) StrafrechtVerteidigung in einem Strafverfahren gegen die versicherte Person wegen der Anschuldigung, Rechtsvorschriften fahrlässig verletzt zu haben. Zeitpunkt der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Strafvorschriften Schweiz: 1'000'000 Welt: 500'000 Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts über- nimmt ▇▇▇▇▇▇▇ die Kosten nur nach einem vollständigen Freispruch oder nach rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens, sofern der versicherten Person keine Gegenleistungen zu Gunsten des Strafklägers oder Dritter auferlegt werden. Besonderheiten: Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Persönlich- keitsverletzungen gilt der Deckungsumfang des Persönlichkeits- bzw. Internetrechts.
c) OpferhilferechtGeltendmachen von Entschädigungen und Genugtuung gemäss schweizerischem Opferhilfegesetz. Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht Schweiz: 1'000'000
d) VersicherungsrechtStreitigkeiten mit schweizerisch...
Versicherte Eigenschaften a) Als Privatperson, insbesondere als Konsument, Angestellter, Mieter, Patient und Vereinsmitglied.
b) Als Radfahrer, Fussgänger, Reiter, Hängegleiter und Passagier von Verkehrsmitteln.
Versicherte Eigenschaften. Soweit vereinbart, ist im Umfang der nachfolgenden Be- stimmungen dieses Abschnitts die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft als Beamter, Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes oder vergleichbarer Einrichtungen für Schäden versichert, die er in Ausübung seiner dienstlichen Ver- richtungen in der von ihm angegebenen dienstlichen/ beruflichen Tätigkeit verursacht. Ausgenommen sind Nebenämter und Nebenbeschäfti- gungen, soweit diese nicht vom Dienstherrn angeordnet wurden.
