Vorgehen im Schadenfall Musterklauseln

Vorgehen im Schadenfall. Ereignet sich ein Schadenfall, dessen voraussichtlichen Folgen die Ver- sicherung betreffen können, oder werden gegen einen Versicherten Haft- pflichtansprüche erhoben, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ unverzüglich zu benachrichtigen. Hat das Ereignis den Tod einer Person zur Folge, so ist dies ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ innert 24 Stunden anzu- zeigen. Wenn infolge eines Schadenereignisses gegen einen Versicherten ein Polizei- oder Strafverfahren eingeleitet wird oder der Geschädigte seine Ansprüche gerichtlich geltend macht, ist ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ ebenfalls sofort zu orientieren. Sie behält sich das Recht vor, dem Versicherten einen Ver- teidiger bzw. einen Anwalt zu stellen, dem er Vollmacht zu erteilen hat. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ übernimmt die Behandlung eines Schadenfalles nur inso- weit, als die Ansprüche den festgesetzten Selbstbehalt übersteigen. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ führt die Verhandlungen mit den Geschädigten. Sie ist Ver- treterin der Versicherten und ihre Erledigung der Ansprüche der Geschä- digten ist für die Versicherten verbindlich. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, den Schadenersatz den Geschädigten direkt und ohne Abzug eines all- fälligen Selbstbehaltes auszurichten; der Versicherte hat ihr in diesem Falle, unter Verzicht auf sämtliche Einwendungen, den Selbstbehalt zurückzuerstatten. Die Versicherten sind verpflichtet, direkte Verhandlungen mit den Geschädigten oder deren Vertreter über Ersatzansprüche, jede Aner- kennung einer Forderung, den Abschluss eines Vergleichs und die Leis- tung von Entschädigungen zu unterlassen, sofern nicht ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ hier- zu ihre Zustimmung gibt. Sie sind ohne vorgängige Zustimmung von ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ auch nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Versicherung an Geschädigte oder an Dritte abzutreten. Überdies haben die Versicher- ten ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ unaufgefordert jede weitere Auskunft über den Fall und die von Geschädigten unternommenen Schritte zu erteilen, ihr sämtliche, die Angelegenheit betreffenden Beweisgegenstände und Schriftstücke (dazu gehören vor allem auch gerichtliche Dokumente wie Vorladungen, Rechtsschriften, Urteile usw.) ungesäumt auszuhändigen und sie auch anderweitig bei der Behandlung des Schadenfalles nach Möglichkeit zu unterstützen. Kann mit den Geschädigten keine Verständigung erzielt werden und wird der Prozessweg beschritten, so haben die Versicherten ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ die Führung des Zivilprozesses zu überlassen. Sie trägt dessen Kosten im Rahmen von Art. 32. Wird einem Versicherten eine Prozessentschädi- gung...
Vorgehen im Schadenfall. Im Schadenfall ist der Begünstigte verpflichtet: 1. die Ursachen und den Umfang des Schadens durch das Transportunternehmen, den Beher- bergungsbetrieb, die Polizei oder durch den 8. Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Reise ins Ausland
Vorgehen im Schadenfall. Ein Schadenfall ist unverzüglich, in jedem Fall aber vor der Reparatur an den von der Garantie abgedeckten Komponenten, der NSA zu melden. Diese prüft im Namen des Versicherers die Deckung und teilt, sofern der Versicherer die Übernahme dieser Reparatur bewilligt, eine Bewilligungsnummer mit. Der Eingriff oder die Reparatur müssen entweder durch den Verkäufer, einen Konzessionär oder einen offiziellen Vertragshändler der Fahrzeugmarke durchgeführt werden. Der Versicherer behält sich das Recht vor, das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen ihrer ▇▇▇▇ untersuchen zu lassen, dessen Bericht die Parteien definitiv bindet, sowohl bezüglich der Ursachen und des Ursprungs des Garantiefalls wie der Feststellungen und der Schätzung der Schadenhöhe. Im Weiteren behält sich der Versicherer das Recht vor, die Reparatur von einer von ihr bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen. Alle defekten Teile, die ersetzt wurden, müssen mindestens 2 Monate lang nach der Ausgabe der Bewilligungsnummer dem Versicherer zur Verfügung stehen. Ausserdem muss dem Versicherer auf Wunsch ein detailliertes Belegstück aller defekten Teile, die repariert wurden, abgeliefert werden können.
Vorgehen im Schadenfall. Sobald der Begünstigte von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat, das die Annullierung einer Reise not- wendig macht oder machen könnte, hat er die ETI Einsatzzentrale und den Vertragspartner zu infor- mieren (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Flugge- sellschaft, Vermieter, Verpächter, Hotel usw.). Bei Krankheit oder Unfall muss der Begünstigte umgehend seinen behandelnden Arzt über die geplanten Reisen und Veranstaltungen informie- ren, damit dieser die Reiseunfähigkeit in Bezug auf die gebuchten Reisen (Reisedaten, Reiseroute, der Zielort innerhalb des Landes, in dem der Be- günstigte seinen Wohnsitz hat, muss die Entfer- nung vom Wohnsitz zum Zielort mehr als 50 km betragen oder die Reise eine Übernachtung be- inhalten.
Vorgehen im Schadenfall. C1 Anmeldung und Abwicklung Artikel 1 Anmeldung und Bearbeitung
Vorgehen im Schadenfall. Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort zu melden unter: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ bzw. +▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ oder an eine ihrer Geschäftsstellen (Lausanne +▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ / Bellinzona +▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇). Wir (bzw. die Coop Rechtsschutz) haben zudem das Recht, eine schriftliche Schadenanzeige einzufordern. Wir bestimmen, was zur Abklärung und Beweissicherung zu tun ist. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm zugehende Mitteilungen und Dokumente ohne Verzug weiterzuleiten.
Vorgehen im Schadenfall. Im Schadenfall kommen die Bestimmungen der Rechtsschutz- Artikel ▇▇, ▇▇, ▇▇, ▇▇ zur Anwendung. Erleidet der Halter, der in der Police genannte häufigste Lenker oder der im gleichen Haushalt lebende Ehe-/Lebenspartner bei der Benützung des versicherten Fahrzeuges einen Verkehrsunfall, der in der Folge zu einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 70 % führt, so erlässt Helvetia die Versicherungsprämie dieses Ver- trages während 5 Jahren. Eine Erwerbsunfähigkeit von weniger als 70 % begründet keine Prämienbefreiung. Eine Änderung des Erwerbsunfähigkeitsgrades ist Helvetia unverzüglich mitzuteilen. Von Helvetia zu viel erlassene Prämien sind nachzuzahlen. Die Erwerbsunfähigkeit ist mittels rechtskräftiger Verfügung der Schweizerischen Invalidenversicherung (IV) nachzuweisen. Die Prämienbefreiung beginnt ab Eingang der rechtskräftigen Verfü- gung bei Helvetia. Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn die Erwerbsunfähigkeit zu mehr als der Hälfte auf Krankheiten oder Unfälle zurückzufüh- ren ist, welche bereits vor Vertragsbeginn bestanden haben oder die nach dem betreffenden Verkehrsunfall auftreten bzw. sich er- eignen. Der Nachweis der Anspruchsberechtigung obliegt dem Versicherungsnehmer. Die Prämienbefreiung gilt für den abgeschlossenen Versicherungs- vertrag und endet bei Halterwechsel (Ausnahme: Ehe-/Lebens- partner). Die Prämienbefreiung ist bei juristischen Personen (inkl. Vereinen) sowie bei Stockwerkeigentümer- und Erbengemeinschaften aus- geschlossen. Ein Schadenfall wird entweder nach der bisherigen oder der neues- ten Version der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Helvetia Motorfahrzeugversicherung entschädigt. Zur Anwendung kommt diejenige Version, welche sich zugunsten des Kunden auswirkt. 1. Bei Wohnsitz des Versicherungsnehmers im Fürstentum Liechtenstein gilt liechtensteinisches Recht, insbesondere die Bestimmungen des Liechtensteinischen Versicherungsver- tragsgesetzes (VersVG). Die zwingenden Bestimmungen die- ses Gesetzes gehen anders lautenden Vertragsbestimmungen vor. Dies betrifft namentlich die Regelungen über: ■ die Informationspflicht des Versicherers (Art. 3 VersVG), ■ die Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 6 Abs. 1 VersVG), ■ die Mahnfrist bei Zahlungsverzug der Prämie (Art. 17 Abs. 1 VersVG), ■ die Orientierung des Versicherungsnehmers über eine einseitige Vertragsänderung (Art. 19 Abs. 1 VersVG), ■ die Teilbarkeit der Prämie (Art. 21 VersVG), ■ die Gefahrserhöhung (Art. 24 ff. VersVG), ■ die Kündigung im Schadenfall (Art. 36 Vers...
Vorgehen im Schadenfall. Schäden müssen unverzüglich telefonisch oder elektronisch gemeldet werden. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ hat das Recht, über Schadenereignisse, die so bereits gemeldet wurden, zusätzlich eine schriftliche Schadenanzeige einzuverlangen. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ bestimmt, was zur Abklärung und Beweis- sicherung zu tun ist. Diebstahl-, Vandalen- und Parkschäden sind der Polizei anzuzeigen. Tier- kollisionen müssen dem Wildhüter gemeldet werden. Im Übrigen sind alle Massnahmen zu treffen, die der Abklärung des Sachverhaltes und der Minderung des Schadens dienen und notwendige Belege sind zur Verfü- gung zu stellen. Reparaturen am Motorrad dürfen erst vorgenommen werden, wenn ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ durch ihren Fahrzeugexperten oder direkt an den Repara- teur die Einwilligung dazu gegeben hat.
Vorgehen im Schadenfall. Sobald der Begünstigte von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat, das die Annullierung einer Reise not- wendig macht oder machen könnte, hat er die ETI Einsatzzentrale und den Vertragspartner zu infor- mieren (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Flugge- sellschaft, Vermieter, Verpächter, Hotel usw.). Bei Krankheit oder Unfall muss der Begünstigte umgehend seinen behandelnden Arzt über die geplanten Reisen und Veranstaltungen informie- ren, damit dieser die Reiseunfähigkeit in Bezug auf die gebuchten Reisen (Reisedaten, Reiseroute, Zielort, Transportmittel) oder die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung attestieren kann. Das Rückerstattungsgesuch ist unter ▇▇▇▇▇▇ der Mitgliedsnummer des Inhabers des TCS ETI Schutzbriefs einzureichen an: TCS Versicherungs AG, Schadenabteilung, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ Dem Rückerstattungsgesuch sind alle Belege für das die Annullierung rechtfertigende Ereignis und für die dem Begünstigten entstandenen Kosten beizulegen, insbesondere: − im Original: das Arztzeugnis, die Annullierungs- kostenrechnung, die Bescheinigungen über die Zurückbehaltung der Annullierungskosten und die Nichtbenutzung der Flugtickets sowie voll berechnete Tickets für öffentliche Verkehrs­ mittel oder Veranstaltungskarten. − als Kopie: den Buchungsvertrag oder die Rech- nung/Bestätigung, den Mietvertrag, die Allge- meinen Bedingungen inklusive Annullierungs- bedingungen, teilweise berechnete Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Die Kosten für die Beschaffung dieser Belege trägt der betroffene Begünstigte. Je nach Ereignis können weitere Belege verlangt werden.
Vorgehen im Schadenfall. 1 Will der Versicherungsnehmer einen Mitarbeiter für ein Case Management Plus anmelden, so ist dies der Baloise schriftlich oder mittels Textnachweis mitzuteilen. 2 Die Baloise entscheidet über die Art des Vorgehens. Sie bestimmt die ▇▇▇▇ des Coaches.