Vorgehen im Schadenfall Musterklauseln

Vorgehen im Schadenfall. Im Schadenfall ist der Begünstigte verpflichtet:
Vorgehen im Schadenfall. Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden, entweder: – telefonisch: 0800 848 488 (24 Stunden) oder – elektronisch unter xxx.xxxxx-xxxxxx.xxx, Smile-App oder per E-Mail an xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx. Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort zu melden unter: xxxx@xxxxxxxxx.xx bzw. + 41 62 836 00 57 oder an eine ihrer Geschäftsstellen (Lausanne + 41 21 641 61 20 / Bel- linzona + 41 91 825 81 80). Wir (bzw. die Coop Rechtsschutz) haben zudem das Recht, eine schriftliche Schadenanzeige einzufordern. Wir bestimmen, was zur Abklärung und Beweissicherung zu tun ist. Im Übrigen sind alle Massnahmen zu treffen, die der Abklärung des Sachverhaltes und der Minderung des Schadens dienen. Notwendige Belege sind zur Verfügung zu stellen. Bei Haftpflichtschäden: Hat das Schadenereignis den Tod einer Person zur Folge, so ist dies uns innert 24 Stunden anzuzeigen. Ebenfalls ist bei Unfällen mit Personenschäden unbedingt die Polizei zu informieren. Wenn infolge eines Schadenereignisses gegen einen Versicherten ein Polizei- oder Strafverfahren eingeleitet wird oder der Geschädigte seine Ansprüche gerichtlich geltend macht, müssen Sie uns eben- falls sofort orientieren. Bei Diebstahl und Tierschäden: Diebstahlschäden sind zusätzlich der Polizei anzuzeigen. Bei Tierschäden ist das Ereignis von den zuständigen Stellen (Polizei oder Wildhüter) protokollieren oder vom Tierhalter bestätigen zu lassen. Bei Rechtsschutzfällen: Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Voll- machten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm zugehende Mittei- lungen und Dokumente ohne Verzug weiterzuleiten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann Coop Rechts- schutz ihre Leistungen soweit kürzen, wie zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden.
Vorgehen im Schadenfall. Sobald der Begünstigte von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat, das die Annullierung einer Reise not- wendig macht oder machen könnte, hat er die ETI Einsatzzentrale und den Vertragspartner zu infor- mieren (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Flugge- sellschaft, Vermieter, Verpächter, Hotel usw.). Bei Krankheit oder Unfall muss der Begünstigte umgehend seinen behandelnden Arzt über die geplanten Reisen und Veranstaltungen informie- ren, damit dieser die Reiseunfähigkeit in Bezug auf die gebuchten Reisen (Reisedaten, Reiseroute, der Zielort innerhalb des Landes, in dem der Be- günstigte seinen Wohnsitz hat, muss die Entfer- nung vom Wohnsitz zum Zielort mehr als 50 km betragen oder die Reise eine Übernachtung be- inhalten.
Vorgehen im Schadenfall a) Bei Eintritt eines Ereignisses, das Anlass zu einer Intervention der CAP geben kann, muss der Versicherte die CAP sofort benachrichtigen und den Hergang des Schadenfalls möglichst genau schildern.
Vorgehen im Schadenfall. Ein Schadenfall ist unverzüglich, in jedem Fall aber vor der Reparatur an den von der Garantie abgedeckten Komponenten, der NSA zu melden. Diese prüft im Namen des Versicherers die Deckung und teilt, sofern der Versicherer die Übernahme dieser Reparatur bewilligt, eine Bewilligungsnummer mit. Der Eingriff oder die Reparatur müssen entweder durch den Verkäufer, einen Konzessionär oder einen offiziellen Vertragshändler der Fahrzeugmarke durchgeführt werden. Der Versicherer behält sich das Recht vor, das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen ihrer Xxxx untersuchen zu lassen, dessen Bericht die Parteien definitiv bindet, sowohl bezüglich der Ursachen und des Ursprungs des Garantiefalls wie der Feststellungen und der Schätzung der Schadenhöhe. Im Weiteren behält sich der Versicherer das Recht vor, die Reparatur von einer von ihr bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen. Alle defekten Teile, die ersetzt wurden, müssen mindestens 2 Monate lang nach der Ausgabe der Bewilligungsnummer dem Versicherer zur Verfügung stehen. Ausserdem muss dem Versicherer auf Wunsch ein detailliertes Belegstück aller defekten Teile, die repariert wurden, abgeliefert werden können. - Das Fahrzeug muss gemäss den Herstellervorschriften von der Werkstatt des Verkäufers, einem Konzessionär oder Händler der jeweiligen Fahrzeugmarke unterhalten und überholt werden. - Sollte das Serviceheft des Herstellers fehlen, müssen die Unterhaltsservice gemäss den Herstellervorschriften durchgeführt werden, wobei die Rechnungen dieser Service massgebend sind. - Das Serviceheft muss von derjenigen Vertretung ausgefüllt werden, welche den Unterhaltsservice durchführt. - Die NSA-Garantie ersetzt nicht die Herstellergarantie oder jegliche Reparatur bzw. Ersatz der Teile, die im Auftrag des Herstellers bei einem versteckten Mangel oder einem von letzterem ausserhalb des Garantiedeckungsbereiches übernommenen Defektes durchgeführt werden. In einem solchen Fall kann der Versicherer bis zum Maximalbetrag der Garantie nur für den zusätzlichen Schaden belangt werden, der sich aus der Reparatur oder dem Ersatz von Teilen ergibt, die nicht aus gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung vom Hersteller übernommen werden müssen, entsprechend den vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den besonderen Bedingungen des Garantievertrages. - Ein Leistungsausschluss besteht in denjenigen Fällen, in welchen der versicherten Person von Gesetzes wegen andere Forderungsrechte gegenüber Dritten zust...
Vorgehen im Schadenfall. Jeder Schadenfall ist unverzüglich zu melden an: cashgate wird den Versicherer bzw. den von ihm zur Schadenabwicklung beauftragten Dritten über den potenziellen Schadenfall informieren. Der Versicherer bzw. der beauftragte Dritte wird der versicherten Person ein Schadenformular zustellen. Dieses ist von der versicherten Person unterschrieben mit den zur Beurteilung des Leistungsanspruchs benötigten Unterlagen schnellstmöglich einzureichen. Während der Prüfung des Leistungsanspruchs bzw. während der Wartefrist bleibt die versicherte Person zur Zahlung der Kreditraten gegenüber cashgate verpflichtet.
Vorgehen im Schadenfall. Bei Schäden erfolgt eine Schadenbestandesaufnahme durch einen von Generali beauftragten Schadenexperten. Eine Schadenmeldung an die Versicherung hat in jedem Falle sofort nach dem Ereignis zu erfolgen. - Die Rechnung muss innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen werden. - Vermieter und Xxxxxx verpflichten sich, Generali alle zur Prüfung ihrer Versicherungsleistung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Vorgehen im Schadenfall a) Anmeldung und Abwicklung
Vorgehen im Schadenfall. Für Hilfeleistungen bzw. im Schadenfall sind wir rund um die Uhr und weltweit unter der Gratisnummer 0800808080, aus dem Ausland +00000000000, für Sie da.
Vorgehen im Schadenfall. Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort zu melden unter: xxxx@xxxxxxxxx.xx bzw. +00 00 000 00 00 oder an eine ihrer Geschäftsstellen (Lausanne +00 00 000 00 00 / Bellinzona +00 00 000 00 00). Wir (bzw. die Coop Rechtsschutz) haben zudem das Recht, eine schriftliche Schadenanzeige einzufordern. Wir bestimmen, was zur Abklärung und Beweissicherung zu tun ist. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm zugehende Mitteilungen und Dokumente ohne Verzug weiterzuleiten.