Common use of Versichertes Risiko Clause in Contracts

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: www.continentale.info, www.continentale.info, makler.continentale.de

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ ) und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen Umwelteinwirkung und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: Land Und Forstwirtschaft, makler.continentale.de

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ ) und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: makler.continentale.de, makler.continentale.de

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ ) und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen Umwelteinwirkung und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen Bestim- mungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- Haftpflicht­ versicherung (AHB)“ ) und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- Personen­ und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: makler.continentale.de

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen Bestimmun- gen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II Ziffer 3 handelt.

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Samples: www.versicherung-online.net

Versichertes Risiko. Versichert ist auf der Grundlage der „Allgemeine Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht- versicherung (AHB)“ ) und der folgenden Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Risikobeschreibung Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrags die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen zu Zwecken des Betriebs im Inland unterhaltenen Niederlassungen (z. B. Warenlager, Büros, Verkaufsstellen, Filialen). Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen Umwelteinwirkung und alle sich daraus ergebenden ergeben- den weiteren Schäden (Umweltschäden) besteht Versicherungsschutz ausschließlich nach den Bestimmungen des Teils IV dieses Vertrags. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sachschäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden, sofern es sich nicht um Mietsachschäden gemäß Teil II II, Ziffer 3 handelt.

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Samples: makler.continentale.de