Common use of Versichertes Risiko Clause in Contracts

Versichertes Risiko. Versichert ist - abweichend von Ziffern 7.7, 7.15 und 7.16 SVAHB - im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Tätigkeitsschäden und Vermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden ent- standen sind - aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereit- stellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, ausschließlich aus 2.1.1 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Compu- ter-Viren und/oder andere Schadprogramme; 2.1.2 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichter- fassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen 2.1.3 der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austausch. 2.1.4 der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten. In Erweiterung von Ziffer 1.1 SVAHB ersetzt der Versicherer auch

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko. Versichert ist - abweichend von Ziffern 7.7, 7.15 und 7.16 SVAHB - im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Tätigkeitsschäden und Vermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden ent- standen sind - aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereit- stellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, ausschließlich aus 2.1.1 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Compu- ter-ter Viren und/oder andere Schadprogramme; 2.1.2 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichter- fassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen 2.1.3 der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austausch. 2.1.4 der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten. In Erweiterung von Ziffer 1.1 SVAHB ersetzt der Versicherer auch

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen

Versichertes Risiko. Versichert ist - abweichend von Ziffern 7.7, 7.15 und 7.16 SVAHB - im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden - auch Tätigkeitsschäden und Vermögens- schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden Sach-schäden ent- standen sind - aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereit- stellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, ausschließlich aus 2.1.1 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Compu- ter-Viren und/oder andere Schadprogramme; 2.1.2 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichter- fassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen 2.1.3 der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austausch. 2.1.4 der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten. In Erweiterung von Ziffer 1.1 SVAHB ersetzt der Versicherer auch

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren