Versicherungsende Musterklauseln

Versicherungsende. 2.7.1. Im Allgemeinen
Versicherungsende. 2.7.1. Im Allgemeinen Die Versicherung endet bei - Kündigung; - Wegzug ins Ausland ausser bei Weiterbestehen der Versiche- rungspflicht; - Tod.
Versicherungsende. 1. Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, zum Ende des Stipendiums oder zu einem schriftlich mitgeteilten vorzeitigen Ende, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. 2. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn durch unrichtige Angaben oder betrügerische Mittel eine Leistung unberechtigterweise beansprucht oder erhalten wurde. 3. Mit Beendigung der Versicherung des Stipendiaten endet auch die Versicherung seiner Angehörigen. 4. Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tag der Eheschließung mit einer/m deutschen Staatsbürger/in und/oder dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Kreditkartenvertrags insgesamt oder mit Ablauf des in der Kreditkarte enthaltenen Versicherungsschutzes nach teilweiser Kündigung des Kreditkartenvertrags hinsichtlich des Mercedes Credit Card Mobilitätsschutzes.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der jeweiligen Reise, spätestens jedoch mit Ablauf des 45. Reisetags dieser Reise. In jedem Fall endet der Versicherungsschutz mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kartenvertrags bzw. mit Ablauf der Kreditkartengültigkeit. Bei einer Reisedauer von über 45 Tagen informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim Versicherer über passende Versicherungsmöglichkeiten.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs an den Fahrzeug- vermieter, spätestens nach einer Mietdauer von 31 Tagen.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kartenvertrags bzw. mit Ablauf der Kreditkartengültigkeit.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Kreditkartenvertrags oder mit Ablauf des Versicherungsschutzes nach Kündigung des Reise-Pakets. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Sofern das Reise-Paket vom Hauptkarteninhaber gekündigt wurde, erlischt auch der Versicherungsschutz des Zusatzkarteninhabers zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Versicherungsende. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Kreditkartenvertrags insgesamt oder mit Ablauf des in der Kreditkarte enthaltenen Versicherungsschutzes nach teilweiser Kündigung des Kreditkartenvertrags hinsichtlich des Mercedes Credit Card Mobilitätsschutzes. Als versichertes Fahrzeug im Sinne dieser Mobilitätsbedingungen gelten alle auf den berechtigten Inhaber einer gültigen Mercedes Credit Card Silber in Deutschland zugelassenen Personenkraftfahrzeuge der Marken Mercedes-Benz und smart sowie von Fremdmarken oder ihm persönlich zugeordnete, in Deutschland zugelassene Dienstfahrzeuge, die jeweils nach ihrer Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind und die zum Schadenszeitpunkt privat genutzt wurden. Versichert sind die berechtigten Haupt- und Partnerkarteninhaber einer gültigen Mercedes Credit Card Silber, der berechtigte Fahrer sowie die berechtigten Insassen bei privater Benutzung eines versicherten Fahrzeugs, sofern in den Mobilitäts- bedingungen nichts anderes festgelegt ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Kreditkarteninhaber seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.