Inkraftsetzung Musterklauseln

Inkraftsetzung. Diese Richtlinien treten am 8. Juli 2011 in Kraft. Sie müssen von allen Syngenta-Unternehmen umgesetzt werden.
Inkraftsetzung. Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit ihrer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung der KGA „Wickenweg e.V." am 15.05.2004 in Kraft Anlage 2 zum Versorgungsvertrag für Parzelle: Allgemeine Bedingungen über den Bezug von Wasser und Entsorgung von Abwasser auf dieser Parzelle der KGA „Wickenweg e.V Das Wasser- und Abwassernetz auf dem Gelände der Kleingartenanlage „Wickenweg e.V ist Eigentum der Anlage. Mit ihm wird die Versorgung der Gesamtanlage mit Wasser und die Entsorgung des Abwassers gewährleistet. Betreiber des Wassernetzes und der Abwasseranlage auf dem Gelände der Kleingartenanlage „Wickenweg e.V." ist der Kleingartenverein KGA „Wickenwec e.V.". Das Netz wird vom örtlichen Wasserversorgungsbetrieb über zwei Hauptwasserzähler versorgt. Das Abwasser wird in 7 Auffanggruben gesammelt und dann entsorgt. Die Gruben besitzen ein Dichtigkeitszertifikat, das alle 10 Jahre nachweislich erneuert werden muß Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Bezug von Wasser und die Entsorgung von Abwasser für die Anschlussnehmer. Der Bezug von Wasser durch die Unterpächter der Parzellen erfolgt auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages, der im Auftrag des Betreibers durch den Vorstand der Kleingarten- Anlage „Wickenweg e.V " mit dem Abnehmern abgeschlossen wird . Voraussetzung für den Abschluß dieses Vertrages ist die Anerkennung dieser Allgemeinen Bedingungen durch den Abnehmer Das gleiche gilt fir Abwasser.
Inkraftsetzung. Vorbehaltlich allfällig notwendiger Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, tritt das vorliegende Dokument per in Kraft. Unterzeichnet am: 20.11.2020
Inkraftsetzung. Die ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft. Gleichzei- tig treten die ergänzenden Bestimmungen vom 12.09.2001 außer Kraft.
Inkraftsetzung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzen die bis dahin gültigen Bestimmungen.
Inkraftsetzung. Diese Taxordnung tritt per 1.1.2023 in Kraft, mit Genehmigung durch den Gemeinderat am 29.11.2022. Sie ersetzt alle früheren Taxordnungen. Die Taxordnung wird jährlich vom Gemeinderat Stäfa genehmigt.
Inkraftsetzung. 45 Inkraftsetzung
Inkraftsetzung. Das vorliegende Spesen- und Honorarreglement tritt in Kraft gemäss Beschluss des Vorstandes vom 1.12.2008 per 1. Januar 2009. Es ersetzt alle bisherigen Regelungen.
Inkraftsetzung. Der Rahmenvertrag tritt gemäss Art. 11 am 1. Januar 2021 in Kraft.
Inkraftsetzung. 1Vorliegender Normalarbeitsvertrag tritt nach dem Entscheid des Staatsrates mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt in Kraft.