Common use of Versicherungsleistung Partnerschutz Clause in Contracts

Versicherungsleistung Partnerschutz. Ist die versicherte Person verheiratet oder lebt sie in einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG, können Sie die Versicherungsleistung Partnerschutz in den Versiche- rungsvertrag einschließen. Hierfür muss uns die Zustimmung des Ehegatten bzw. Lebenspartners vorliegen. Bei Einschluss der Versicherungsleistung Partnerschutz er- bringen wir in den folgenden Fällen einmalig eine Zahlung in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Versicherungs- summe, maximal jedoch 15.000 Euro: a) der Ehegatte, mit dem die versicherte Person verheiratet ist oder der Partner, mit dem die versicherte Person in ei- ner eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG lebt, verstirbt innerhalb eines Monats vor dem Tod der ver- sicherten Person. b) der Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeit- punkt ihres Todes verheiratet war oder der Partner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG lebte, verstirbt innerhalb eines Jahres nach dem Tod der versicherten Person. Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung Partnerschutz be- steht nicht bei Tod der versicherten Person aufgrund eines Unfalls während der Dauer des vorläufigen Versicherungs- schutzes oder wenn der Versicherungsvertrag mit Zahlung der vorgezogenen Todesfall-Leistung endet.

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