Versorgung. Die Versorgung des betreffenden Personenkreises erfolgt nach dem aktuellen medizi- nisch-pflegerischen Stand des Wissens. Bestandteile der Leistungserbringung sind auch: • Aufnahmegespräch/Erstgespräch bei Überleitung aus dem Krankenhaus/ Rehaeinrichtungen die Vorbereitung der Übernahme des Versicherten im Rah- men des Krankenhaus- oder Rehaentlassmanagements in die häusliche Ver- sorgung, • die notwendige Information und Beratung des Versicherten und der Angehöri- gen, • Fallbesprechung mit anderen an der Versorgung Beteiligten.
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Samples: Ergänzende Vereinbarung Zum Vertrag Gemäß § 132 a Absatz 4 SGB V, Ergänzende Vereinbarung
Versorgung. Die Versorgung des betreffenden Personenkreises erfolgt nach dem aktuellen medizi- nisch-pflegerischen Stand des Wissens. Bestandteile der Leistungserbringung sind auch: • Aufnahmegespräch/Erstgespräch bei Überleitung aus dem Krankenhaus/ Rehaeinrichtungen die Vorbereitung der Übernahme des Versicherten im Rah- men Rahmen des Krankenhaus- oder Rehaentlassmanagements in die häusliche Ver- sorgungVersorgung, • die notwendige Information und Beratung des Versicherten und der Angehöri- genAngehörigen, • Fallbesprechung mit anderen an der Versorgung Beteiligten.
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Samples: Ergänzende Vereinbarung