Common use of Versorgung Clause in Contracts

Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elek- trizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektri- zitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstrom- aggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzen- den Bedingungen

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Versorgung. Strom GVV § 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elek- trizitätslieferungen Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektri- zitätsbedarfs Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstrom- aggregateNotstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. StromGVV § 5 Art der Versorgung; Änderungen Änderung der Allgemeinen Preise Preis und ergänzen- den ergänzende Bedingungen

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Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages Grundversorgungs- vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen leitungsge- bundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elek- trizitätslieferungen Elektrizitätslie- ferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen Ausgenom- men ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektri- zitätsbedarfs Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung Grundversor- gung dienen (Notstrom- aggregateNotstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzen- den ergänzenden Bedingungen

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Versorgung. 4 Bedarfsdeckung Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elek- trizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektri- zitätsbedarfs Elektrizitäts- bedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstrom- aggregateNotstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. § 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzen- den ergänzenden Bedingungen

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