Kündigung (zu § 20 StromGVV). Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: > Kundennummer (Vertragskontonummer) > ggf. neue Rechnungsanschrift > Zählernummer
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Kundennummer, neue Rechnungsanschrift (bei Umzug), Zählernummer, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle (bei Umzug), Zählerstand zum Tag der Kündigung.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Die Kündigung des Stromgrundversorgungsvertrages durch den Kunden bedarf der Textform und muss wenigstens folgende Angaben enthalten: ▪ Kundennummer oder Marktlokations-Identifikationsnummer, ▪ Zählernummer, ▪ Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). 2.1 Der Kunde hat bei der Kündigung, die in Textform zu erfolgen hat, an die ÜZ mindestens die folgenden Angaben zu machen: Kunden- und Verbrauchsstellennummer sowie Zähler- nummer. Bei einem Umzug hat der Kunde zusätzlich im Rahmen der Kündigung noch fol- gende Angaben gegenüber der ÜZ zu machen: Datum des Auszuges, Zählerstand am Tag des Auszuges, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Wohnung sowie eine neue Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). 2.1. Der Kunde hat bei der Kündigung, die in Textform zu erfolgen hat, an die EV Greiz mindestens die folgenden Angaben zu machen: Vertragskontonummer sowie Zählernummer. Bei einem Umzug hat der Kunde zusätzlich im Rahmen der Kündigung noch folgende Angaben gegenüber der EV Greiz zu machen: Datum des Auszuges, Zählerstand am Tag des Auszuges, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Wohnung sowie eine neue Rechnungs- anschrift für die Schlussrechnung.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Eine Kündigung des Kunden soll folgende Angaben enthalten:
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: - Vertragskontonummer - neue Rechnungsanschrift - Zählernummer - ggf. Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle 220614 - gewünschter Kündigungstermin. Vollzitat: „Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist“ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 20.7.2022 I 1237 Fußnote (+++ Textnachweis ab: 8.11.2006 +++) Die V wurde als Artikel 1 der V v. 26.10.2006 I 2391 vom Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 8.11.2006 in Kraft getreten.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Kündigungen bedürfen gemäß § 20 Abs. 2 StromGVV der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Anga- ben enthalten: Vertragskonto, neue Rechnungsanschrift (bei Umzug), Zählernummer, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle (bei Umzug), Zählerstand zum Tag der Kündigung.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). 2.1 Der Kunde hat bei der Kündigung, die in Textform zu erfolgen hat, folgende Angaben zu machen: Xxxxxxxxxxxx und Zählernummer.
Kündigung (zu § 20 StromGVV). Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Anga- ben enthalten: - Kundennummer - ggf. neue Rechnungsanschrift - Zählernummer - ggf. Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle. Musterwiderrufsformular Kunde Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx Fax: 06332 – 874 289 Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*). Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Datum,Ort Unterschrift (*) unzutreffendes streichen.