Verspätung, Unterbruch, Arbeitsweg. 25.1 Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während welcher sich der Arbeitnehmende zur Verfügung des Arbeitgebenden stellt. Nicht als Arbeitszeit gilt der Weg zwischen Wohnort und Geschäftsdomizil/Werkstätte.
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Samples: gav-service.ch
Verspätung, Unterbruch, Arbeitsweg. 25.1 28.1 Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während welcher sich der Arbeitnehmende zur Verfügung des Arbeitgebenden stellt. Nicht als Arbeitszeit gilt der Weg zwischen Wohnort und Geschäftsdomizil/Werkstätte.
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Samples: nordwest.amsuisse.ch
Verspätung, Unterbruch, Arbeitsweg. 25.1 Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während welcher sich der Arbeitnehmende Arbeitneh- mer zur Verfügung des Arbeitgebenden Arbeitgebers stellt. Nicht als Arbeitszeit gilt der Weg zwischen Wohnort und Geschäftsdomizil/WerkstätteWerkstatt.
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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,
Verspätung, Unterbruch, Arbeitsweg. 25.1 28.1 Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während welcher sich der Arbeitnehmende zur Verfügung Ver- fügung des Arbeitgebenden stellt. Nicht als Arbeitszeit gilt der Weg zwischen Wohnort zu und Geschäftsdomizil/von der Werkstätte.
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Samples: service-cct.ch