Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit Musterklauseln

Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit. 2.1. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und La- ge der Pausen sind nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden kollektivvertraglichen Bestimmun- gen zu vereinbaren. Diese Regelung hat, wenn sie ge- nerell getroffen wird, durch Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (§ 00 Xxx 0 Xxxx 0 XxxXX) zu erfolgen. 2.2. Die Normalarbeitszeit endet Samstags spätes- tens um 12:00 Uhr. 2.3. Die Normalarbeitszeit endet am 24. und 31. De- zember um 12:00 Uhr. 2.4. Zur Erreichung einer längeren Freizeit im Zusam- menhang mit einer täglichen oder wöchentlichen Ru- hezeit kann die Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs 2 AZG, an einzelnen Tagen regelmäßig gekürzt und die ausfallende Arbeitszeit auf die übrigen Tage der Wo- che verteilt werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. 2.5. Bei Jugendlichen kann die zulässige Wochenar- beitszeit zur Erreichung einer längeren Freizeit, die mit der Wochenfreizeit (§ 19 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen – KJBG) zusammenhängen muss, abweichend von der nach § 11 Absatz 1 KJBG zulässigen täglichen Arbeits- zeit (8 Stunden) verteilt werden.

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