Common use of Vertragslaufzeit für die Ladekarte Clause in Contracts

Vertragslaufzeit für die Ladekarte. (1) Diese Vereinbarung beginnt mit Ausgabe der Ladekarte und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen begleicht oder wenn dem Stadtwerk begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.

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Vertragslaufzeit für die Ladekarte. (1) Diese Vereinbarung beginnt mit Ausgabe der Ladekarte und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen ordentlich gekündigt werdenwer- den. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung Mah- nung nicht innerhalb von 14 Tagen begleicht oder wenn dem Stadtwerk der STAWAG begründete Anhaltspunkte An- haltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.

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Vertragslaufzeit für die Ladekarte. (1) Diese Vereinbarung beginnt mit Ausgabe der Ladekarte und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen ordentlich gekündigt gekün- digt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührtunbe- rührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände Zahlungsrückstän- de trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen begleicht oder wenn dem Stadtwerk begründete der STAWAG be- gründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.

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