Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten Musterklauseln

Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Die erstmalige Bestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre. Der Wiederbestel- lungszeitraum beträgt in der Regel ebenfalls drei Jahre. Der Aufsichtsrat kann im Ausnahmefall auch einen längeren Wiederbestellungszeitraum von bis zu fünf Jahren vorsehen. Die Anstellungsverträge werden befristet auf die Dauer der jeweiligen Bestellung geschlossen. Ein Anstellungsvertrag kann eine Verlängerungsklausel vorsehen, nach der sich der Anstellungsvertrag automatisch um den Zeitraum verlängert, für den das jeweilige Vorstandsmit- glied erneut zum Vorstand bestellt wird. Bei Aufnahme der Vorstandstätigkeit entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und inwieweit dem neuen Vorstandsmitglied zusätzliche Vergütungsleistungen ge- währt werden. Die Anstellungsverträge enden mit Ablauf des Monats, in dem ein Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet. Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen von dieser Ablaufrist und Regelaltersgrenze in Anstellungs- verträgen abweichen. Der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds enthält keine Regelung zur ordentlichen Kündigung des Vertrags. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags bleibt unberührt.