Recht zur außerordentlichen Kündigung Musterklauseln

Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere ein Umzug von mehr als 30 Kilometern weg von dem Standort des Studios (36088 Hünfeld, Fuldaer Straße 52) dar. In diesem Fall ist die Ummelde-Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Kündigung beizufügen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht einer Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Auch diese hat in Textform zu erfolgen. reev ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn (a) der Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist und reev die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Textform dem Kunden gegenüber angedroht hat; oder. (b) nach Abschluss der vertraglichen Beziehungen eine wesentliche Verschlechterung der Zuverlässigkeit des Kunden als Ladestationsbetreiber, Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden erkennbar wird, durch die ein Anspruch von reev gefährdet wird, insbesondere ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird; oder für den Fall, dass der Kunde auch die Roaming Services nutzt, zusätzlich in den folgenden Fällen: (c) der Drittanbieter gegenüber reev den CPO-Nutzungsvertrag außerordentlich gekündigt hat; oder (d) reev den CPO-Nutzungsvertrag mit dem Drittanbieter außerordentlich gekündigt hat.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sofern die Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Erwartun- gen von der BayernLB als sehr schwerwiegend bewertet wird, die Umsetzung der im unter 5.1 genannten Konzept erarbeiteten Maßnahmen nach Ablauf der im unter 5.1 genannten Konzept festgelegten Zeit aus Sicht der BayernLB keine Abhilfe bewirkt, der BayernLB keine anderen mil- deren Mittel zur Verfügung stehen und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichts- reich erscheint, ist die BayernLB berechtigt, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündi- gen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wir sind zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Mietvertrages aus wichtigem Grund berech- tigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei a) Verstoß des Mieters gegen wesentliche Vertragspflichten oder wiederholten Verstößen gegen nicht wesentliche Vertragspflichten die trotz schriftlicher Abmahnung nicht binnen angemessener Frist abgestellt werden; b) einer negativen Bonitätsauskunft eines Gläubigerschutzverbands; c) Verzug des Mieters mit der Zahlung einer fälligen Rechnung von mehr als 10 Tagen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. 3.1. Dem Auftraggeber steht neben den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Dauerschuld- verhältnissen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Neben den in diesen Bedingungen genannten Fällen AT Ziffer 17.2, 18.9, BT I 12.9, 13.8, BT II 4.2.2. liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn: - der Auftragnehmer – trotz Abmahnung durch den Auftraggeber – seine Leistungen nicht in der vereinbarten oder branchenüblichen Qualität erbringt und das Festhalten an dem Vertrag für den Auftraggeber hierdurch unzumutbar wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftragnehmer mit der Lieferung/Leistung in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist des Auftraggebers zur Erfüllung fruchtlos verstreichen lässt. - der Auftragnehmer seine Lieferungen/ Leistungen einstellt oder sich die finanzielle Situation des Auftragnehmers gravierend verschlechtert, so dass der Auftraggeber Anlass hat, an der finanziellen Stabilität des Auftraggebers im Hinblick auf dessen Fähigkeit zur Lieferung und Leistungs- erbringung zu zweifeln. 3.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform, Textform reicht nicht aus (vgl. Ziffer 21.3).
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Jede der Parteien kann die Leistungsvereinbarung sowie die Ver- einbarung jederzeit mit angemessener Frist aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Pflichtverletzung nach dieser Vereinbarung begeht.

Related to Recht zur außerordentlichen Kündigung

  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Außerordentliches Kündigungsrecht 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- recht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- ber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.