Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sofern die Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Erwartun- gen von der BayernLB als sehr schwerwiegend bewertet wird, die Umsetzung der im unter 5.1 genannten Konzept erarbeiteten Maßnahmen nach Ablauf der im unter 5.1 genannten Konzept festgelegten Zeit aus Sicht der BayernLB keine Abhilfe bewirkt, der BayernLB keine anderen mil- deren Mittel zur Verfügung stehen und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichts- reich erscheint, ist die BayernLB berechtigt, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündi- gen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied unter Xxxxxx der Mitgliedsnummer gegenüber der Firma Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, per Brief oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. xxxxxx@xxxxxxxxx.xx) zu erklären bzw. anzuzeigen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere ein Umzug von mehr als 30 Kilometern weg von dem Standort des Studios (36088 Hünfeld, Fuldaer Straße 52) dar. In diesem Fall ist die Ummelde-Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Kündigung beizufügen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht einer Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Auch diese hat in Textform zu erfolgen. reev ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Jede der Parteien kann die Leistungsvereinbarung sowie die Ver- einbarung jederzeit mit angemessener Frist aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Pflichtverletzung nach dieser Vereinbarung begeht.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wir sind zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Mietvertrages aus wichtigem Grund berech- tigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied unter Xxxxxx der Mitgliedsnummer gegenüber der der steinbock Nürnberg GmbH, Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, per Brief oder per E-Mail an die offzielle E-Mail-Adresse (z.Zt. xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx) zu erklären bzw. anzuzeigen.
Recht zur außerordentlichen Kündigung. 3.1. Dem Auftraggeber steht neben den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Dauerschuld- verhältnissen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Neben den in diesen Bedingungen genannten Fällen AT Ziffer 17.2, 18.9, BT I 12.9, 13.8, BT II 4.2.2. liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn: - der Auftragnehmer – trotz Abmahnung durch den Auftraggeber – seine Leistungen nicht in der vereinbarten oder branchenüblichen Qualität erbringt und das Festhalten an dem Vertrag für den Auftraggeber hierdurch unzumutbar wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftragnehmer mit der Lieferung/Leistung in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist des Auftraggebers zur Erfüllung fruchtlos verstreichen lässt. - der Auftragnehmer seine Lieferungen/ Leistungen einstellt oder sich die finanzielle Situation des Auftragnehmers gravierend verschlechtert, so dass der Auftraggeber Anlass hat, an der finanziellen Stabilität des Auftraggebers im Hinblick auf dessen Fähigkeit zur Lieferung und Leistungs- erbringung zu zweifeln.