Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung des Vertrags. 34 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag kündigen?
Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
Kündigung des Vertrags. Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei durch eine an den Generaldirektor der WIPO gerichtete Notifikation gekündigt werden. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Tag wirksam, an dem die Notifikation beim Generaldirektor der WIPO ein- gegangen ist.
Kündigung des Vertrags. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündi- gen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlan- gen.
Kündigung des Vertrags. 1. Der Kunde kann diesen Vertrag zu jeder Zeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.
Kündigung des Vertrags. 1. Der Verpächter kann den Jagdpachtvertrag vor Ablauf der Pachtzeit fristlos kündigen, wenn
Kündigung des Vertrags. Erfüllt die Teilnehmerin / der Teilnehmer eine der Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht, so hat die Organisation das Recht, den Vertrag unbeschadet der nach Maßgabe des geltenden Rechts hierfür vorgesehenen Folgen jederzeit und ohne weitere Formalitäten zu beenden oder aufzukündigen, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht binnen eines Monats ab der Verständigung über die Pflichtverletzung mittels eingeschriebenen Brief entsprechende Maßnahmen tätigt. Kündigt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig oder hält sie/er sich nicht an die in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen, so muss sie/er den bereits ausgezahlten Zuschuss zurückzahlen, es sei denn, es wurde mit der Entsendeorganisation etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer aufgrund von „höherer Gewalt“, d.h. einer unvorhersehbaren Ausnahmesituation oder eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs der Teilnehmerin / des Teilnehmers liegt und nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit ihrerseits/seinerseits zurückzuführen ist, hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer Anspruch auf zumindest einen aliquoten Zuschuss entsprechend der tatsächlichen Mobilitätsdauer. Darüber hinaus ausbezahlte Mittel sind zurückzuzahlen.
Kündigung des Vertrags. Schadensersatzforderungen auf Grundlage der teilweisen oder vollständigen Nichterfüllung der Pflichten durch ROSEN sind bei Eintritt eines Umstands der höheren Gewalt gegenstandslos und hinfällig. Hält der Umstand der höheren Gewalt für mehr als sechs
Kündigung des Vertrags. 1) [Notifikation] Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag durch eine an den Generaldirektor gerichtete Notifikation kündigen.