Verträge über Kommunikationsdienste. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (Telefonie) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotenen zusätzlichen Dienste (Bündelprodukte). Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen. Hinsichtlich der Kündigung derartiger Verträge gilt folgendes: a. Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat, kommt stattdessen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung. x. Xxxxxx, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen wurde, gilt folgendes: a. Für Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat, kommt hingegen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung. b. Für alle sonstigen Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn gerechnet vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISPs beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses berechnet sich anhand des Entgelts, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Für jene Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, gilt im Falle von mit Mindestvertragsdauer abgeschlossenen Verträgen darüber hinaus folgendes: a. Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate. b. Der Kunde wird durch den ISP auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die Punkte a und b gelten jedoch nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.
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Verträge über Kommunikationsdienste. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige interpersonelle interper- sonelle Kommunikationsdienste (Telefonie) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotenen zusätzlichen Dienste (Bündelprodukte). Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossengeschlos- sen. Hinsichtlich der Kündigung derartiger Verträge gilt folgendes:
a. Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht Ge- winnerzielungsabsicht können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht Gewinnerzielungsab- sicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat, kommt stattdessen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
x. Xxxxxx, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen wurde, gilt folgendes:.
a. Für Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen Organi- sationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung An- wendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat, kommt hingegen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
b. Für alle sonstigen Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn gerechnet vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISPs beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses berechnet sich anhand des Entgelts, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Für jene Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, gilt im Falle von mit Mindestvertragsdauer abgeschlossenen Verträgen darüber hinaus folgendes:.
a. Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate.
b. Der Kunde wird durch den ISP auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die Punkte a und b gelten jedoch nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.
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Verträge über Kommunikationsdienste. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige nummernab- hängige interpersonelle Kommunikationsdienste (Telefonie) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotenen zusätzlichen Dienste (Bündelprodukte). Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte verein- barte bestimmte Zeit abgeschlossen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen. Hinsichtlich der Kündigung von derartiger Verträge gilt folgendes:
a. Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen Organisatio- nen ohne Gewinnerzielungsabsicht können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen Kleinstunter- nehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat, kommt stattdessen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
x. Xxxxxx, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit je- derzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat drei Monaten schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch Erhalt der Kündigung folgenden dritten Monats wirksam wird. Falls der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen wurde, gilt folgendes:
a. Für Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne Maßgeblich ist das Datum des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat, kommt hingegen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
b. Für alle sonstigen Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch Einlangens der Kündigung folgenden Monats wirksam wirdbei iPlace. Die Kündigung ist nur mit Unter- schrift des Vertragsinhabers gültig. Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine ordentliche Kündigung Kün- digung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn gerechnet ge- rechnet vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche außerordentli- che Kündigung seitens iPlace oder durch ordentlichen Kündigung des ISPs Kunden beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses berechnet sich anhand des Entgeltsmo- natlichen Grundentgelts, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung Vertragsbeendi- gung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. Für jene Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, gilt im Falle von mit Mindestvertragsdauer abgeschlossenen Verträgen darüber hinaus folgendes:
a. Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate.
b. Der Kunde wird durch den ISP auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die Punkte a und b gelten jedoch nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.
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Verträge über Kommunikationsdienste. Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (Telefonie) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotenen zusätzlichen Dienste (Bündelprodukte). Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen. Hinsichtlich der Kündigung derartiger Verträge gilt folgendes:
a. Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat, kommt stattdessen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
x. Xxxxxx, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen wurde, gilt folgendes:
a. Für Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat, kommt hingegen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
b. Für alle sonstigen Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird. Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden grundsätzlich erst nach vollständigem Ablauf dieses Zeitraums (ab Vertragsbeginn gerechnet) wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn gerechnet vollständig verstrichen ist. Wird Sollte der Vertrag Kunde ungeachtet dessen vor vor vollständigem Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISPs beendetkündigen, dann ist endet das Vertragsverhältnis mit dem vom Kunden mit Vertragsbeendigung gewünschten Datum und cyb ist berechtigt, ein Restentgelt zu bezahlenvom Kunden einzufordern. Dieses Das Restentgelt wird mit dem Ende des Vertragsverhältnisses fällig und berechnet sich anhand des Entgeltsder Summe der entgelte, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden (unter Berücksichtigung von vertraglichen Mindestvertragsdauern) angefallen wärewären. Für jene Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, gilt im Falle von mit Mindestvertragsdauer abgeschlossenen Verträgen darüber hinaus folgendes:
a. Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate.
b. Der Kunde wird durch den ISP auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können. Die Punkte a und b gelten jedoch nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat. Die Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer steht der Ausübung des Rechts auf außerordentliche Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund (insb. in Ausübung des außerordentliche Kündigungsrechts bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen gem. § 135 Abs. 8 TKG 2021; siehe Kapitel 1.4) nicht entgegen. In diesem Fall wird durch cyb kein Restentgelt verrechnet. Der ISP ist in diesem Fall dazu berechtigt, für vom Verbraucher einbehaltene Endgeräte eine Abschlagszahlung zu verrechnen (siehe Punkt 2.6 der AGB). Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.
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