Verwendung der Karte. 2.1. Der KI ist berechtigt, innerhalb des eingeräumten Kartenlimits und Verwendungsmöglich- keit der Karte bei Akzeptanzstellen: 2.1.1. branchenübliche Leistungen (z.B. Waren, Dienstleistungen) unter physischer Vorlage der Karte (das ist die unmittelbare technische Übertragung von Kartendaten) je nach techni- scher Einrichtung und Ausstattung der Karte (z.B. Einstecken in ein Lesegerät) in Anspruch zu nehmen; 2.1.2. branchenübliche Leistungen ohne physische Vorlage der Karte durch Bekanntgabe der Kartendaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Rechtsgeschäft unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon, Telefax, e-commerce geschlossen wird (Fernabsatz); 2.1.3. Bargeld unter physischer Vorlage der Karte (das ist die unmittelbare technische Übertra- gung von Kartendaten) je nach technischer Einrichtung und Ausstattung der Karte (z.B. Ein- stecken in ein Lesegerät) zu beheben, wobei sich die tägliche und/oder wöchentliche Höchstgrenze der Behebung am Bargeld-Automaten nach den technischen Gegebenheiten des jeweiligen Bargeld-Automaten und/oder den mit card complete vereinbarten Limits richtet. Bargeldbehebungen sind bei Bargeld-Automaten durch Eingabe der PIN oder bei speziell gekennzeichneten Akzeptanzstellen durch Unterzeichnung eines Beleges möglich. 2.2. Das Kartenlimit ist der Betrag bis zu dessen Höhe card complete der Verwendung der zu einem Kartenkonto ausgegebenen Karte/n im Sinne des Punkt 2.1. zustimmt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich die Höhe des Kartenlimits nach dem vom KI gewählten Kartenprodukt. 2.3. Zur Überprüfung der Identität des KI sind Akzeptanzstellen berechtigt, die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. 2.4. Leistungen aus Rechtsgeschäften, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, dürfen mit der Karte nicht in Anspruch genommen werden.
Appears in 3 contracts
Samples: Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards, Card Framework Agreement, Rahmenvereinbarung Für Airplus Visa Corporate Cards
Verwendung der Karte. 2.1. Der KI ist berechtigt, innerhalb des eingeräumten Kartenlimits und Verwendungsmöglich- keit Verwendungsmöglichkeit der Karte bei Akzeptanzstellen:
2.1.1. branchenübliche Leistungen (z.B. Waren, Dienstleistungen) unter physischer Vorlage der Karte (das ist die unmittelbare technische Übertragung von Kartendaten) je nach techni- scher technischer Einrichtung und Ausstattung der Karte (z.B. Einstecken in ein Lesegerät) in Anspruch zu nehmen;
2.1.2. branchenübliche Leistungen ohne physische Vorlage der Karte durch Bekanntgabe der Kartendaten in Anspruch zu nehmenneh- men, wenn das Rechtsgeschäft unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon, Telefax, e-commerce geschlossen wird (Fernabsatz);
2.1.3. Bargeld unter physischer Vorlage der Karte (das ist die unmittelbare technische Übertra- gung Übertragung von Kartendaten) je nach technischer tech- nischer Einrichtung und Ausstattung der Karte (z.B. Ein- stecken Einstecken in ein Lesegerät) zu beheben, wobei sich die tägliche und/oder wöchentliche Höchstgrenze der Behebung am Bargeld-Automaten nach den technischen Gegebenheiten des jeweiligen Bargeld-Automaten und/oder den mit card complete vereinbarten Limits richtet. Bargeldbehebungen sind bei Bargeld-Automaten durch Eingabe der PIN oder bei speziell gekennzeichneten Akzeptanzstellen durch Unterzeichnung eines ei- nes Beleges möglich.
2.2. Das Kartenlimit ist der Betrag bis zu dessen Höhe card complete der Verwendung der zu einem Kartenkonto ausgegebenen Karte/n im Sinne des Punkt 2.1. zustimmt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich die Höhe des Kartenlimits nach dem vom KI gewählten Kartenprodukt.
2.3. Zur Überprüfung der Identität des KI sind Akzeptanzstellen berechtigt, die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
2.4. Leistungen aus Rechtsgeschäften, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, dürfen mit der Karte nicht in Anspruch genommen werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung, Austrian Miles & More World Business Mastercard® Rahmenvereinbarung