Verwendung von Informationen, Zustimmung zur Verwendung von Metadaten Musterklauseln

Verwendung von Informationen, Zustimmung zur Verwendung von Metadaten. 13.1 Wir verwenden Nutzerdaten und Daten bezüglich der Transaktionen zwischen Nutzern, um unsere angebotenen Dienstleistungen in puncto Bedieneffizienz und Nutzerfreundlichkeit zu optimieren. 13.2 Zusätzlich zu den Plattform-Dienstleistungen unterstützt polymore strategische Partner sowie die Branche mit branchenrelevanten „Metadaten“, die insbesondere als Basis für die Verkaufssteuerung und Investitionsentscheidungen dienen sollen. 13.3 Metadaten: Metadaten umfassen Informationen zur Art des Geschäfts (z. B. Hersteller/Käufer), Ort und Region des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter, angebotene Produktarten Dienstleistungen oder Technologiezuordnung, Branchenzuordnung und Materialzuordnung, Informationen zu Auftragsstatistiken (z. B. diversifiziert gemäß Branchen-, Technologie- und Materialzuordnung sowie Werkstückgröße). Metadaten können ebenso aus der Nutzung von polymore erzeugt werden, aus denen sich beispielsweise die Interessen für die bereits genannten Metadaten der Nutzer ergeben. 13.4 Garantien: polymore erzeugt die Metadaten auf Basis öffentlich verfügbarer Daten und hält sich an die gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt die Interessen der Nutzer für den Schutz der Privatsphäre und Handels- oder Unternehmensgeheimnisse. Die Metadaten basieren beispielsweise auf Informationen, die Nutzer über ihr Unternehmen geben, sowie Informationen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag bereitgestellt werden. polymore behandelt die Angaben in Verträgen wie Vertragsinhalte von Verträgen (z. B. Vertragspartner oder Auftragsvolumen) vertraulich und legt diese Dritten gegenüber nicht offen. Ebenso hält polymore bei der Erzeugung und Verwendung der Metadaten die Datenschutzvorschriften ein und verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine eigene Datenschutzrichtlinie. Die privaten Informationen und Kontaktdaten des Nutzers (personenbezogene Daten) gehören nicht zu den Metadaten, es sei denn, es handelt sich dabei ebenso um öffentliche Informationen über das Unternehmen (z. B. wenn der Nutzer der Geschäftsführer ist und seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse veröffentlicht). Metadaten auf Basis des Nutzerverhaltens (z. B. wie oft Nutzer Interesse an bestimmten Unternehmen oder Dienstleistungen zeigen) werden anonymisiert, was bedeutet, dass aggregierte Werte erzeugt werden, die keine Rückschlüsse auf die einzelnen Nutzer zulassen.

Related to Verwendung von Informationen, Zustimmung zur Verwendung von Metadaten

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.