Verwertung von Projektdaten durch den Anbieter Musterklauseln

Verwertung von Projektdaten durch den Anbieter a) Zur Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Produkte und Leistungen für Kunden ist der Anbieter berechtigt, Daten, die bei Nutzung der vereinbarten Dienste durch den Kunden entstehen („Projektdaten“), zu erfassen, zu speichern, zu analysieren, auszuwerten und Ergebnisse der Auswertungen zu verwerten.