Projektdaten Musterklauseln

Projektdaten. Die vorstehend definierten Projektdaten werden vom Kunden verwaltet, der während der Laufzeit des Dienstes allein für deren Erhebung, Sicherung, Speicherung und Löschung verantwortlich bleibt. Nach Beendigung des Dienstes werden die Kundendaten von OVHcloud unter den nachfolgend in Artikel 5.6 genannten Bedingungen gelöscht.
Projektdaten. Sie sind für den Inhalt und die sichere Aufbewahrung aller Projektdaten verantwortlich. Sie werden alle Rechte an den Projektdaten sichern und aufrechterhalten, die notwendig sind, damit Transoft Ihnen ein SaaS-Produkt oder einen Dienst bereitstellen kann, ohne die Rechte Dritter zu verletzen, und soweit die Projektdaten personenbezogene Daten enthalten, garantieren Sie mit dem Abschluss dieser Vereinbarung, dass eine angemessene Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten besteht. Sie werden Transoft für alle Kosten, Schäden und Sanktionen entschädigen und schadlos halten, die Transoft infolge Ihrer Versäumnisse gemäß diesem Abschnitt entstehen. Transoft übernimmt keine anderen Verpflichtungen in Bezug auf Projektdaten oder Ihre Nutzung des Lizenzprodukts als die in dieser Vereinbarung festgelegten oder durch geltendes Recht vorgeschriebenen. Transoft Solutions kann Ihre Projektdaten verwenden, um Sie zu unterstützen, technische Probleme oder Anfragen zu bearbeiten, um die Produkte und Dienstleistungen von Transoft zu verbessern oder zu erweitern, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit Abschnitt 11 dieser Vereinbarung (Daten & Datenschutz). Transoft Solutions überwacht keine in seinen Produkten oder Dienstleitungen verwendeten Projektdaten, behält sich aber das Recht vor, Projektdaten ohne Angabe von Gründen zu entfernen. Wenn Sie Ihre Projektdaten bereitstellen, autorisieren Sie Transoft Solutions damit, Ihre Projektdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleitungen und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Transoft, wie in den vorliegenden Bedingungen beschrieben, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu ändern, weiterzugeben und zur Verfügung zu stellen. Transoft sichert zu und gewährleistet, dass es alle von Ihnen erhaltenen Projektdaten gemäß Abschnitt 11 vertraulich behandelt und alle gemäß Abschnitt 5(b) dieses Vertrags bereitgestellten Projektdaten (i) spätestens vierundzwanzig (24) Stunden nach Ihrer Anweisung, diese Projektdaten zu löschen oder zu vernichten, oder (ii) wenn ein Support-Ticket mindestens zwei (2) Monate lang ohne Aktivität inaktiv war, löscht oder vernichtet.
Projektdaten. Projektdateien folgender Programme können von der 4CS grundsätzlich verarbeitet werden (Auszug): ▪ Adobe Creative Cloud 2017 (Premiere Pro/After Effects/Illustrator/InDesign/Photoshop) ▪ Cinema 4D (R17) ▪ ProTools (10) ▪ DaVinci Resolve (12.5 Studio) Wir übernehmen keine Haftung bei fehlenden Drittanbieter-Elementen wie Plugins, Schriftarten etc. Für exakte Programmversionen, die aktuell von der 4CS genutzt wenden, Sie sich bitte an die Kontakte unter 9.3.9
Projektdaten. Sie sind alleine für den Inhalt und die sichere Aufbewahrung aller Projektdaten verantwortlich. Sie sichern und verwalten alle Rechte im Zusammenhang mit den Projektdaten, auf die Transoft zugreifen muss, um Ihnen die SaaS-Produkte und -Services ohne Verletzung der Rechte Dritter bereitzustellen. Insofern Projektdaten personenbezogene Daten umfassen, garantieren Sie mit der Annahme dieser Vereinbarung, dass eine angemessene rechtliche Grundlage für die Erfassung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten vorliegt. Sie halten Transoft bei allen Kosten, Schäden und Sanktionen, die Transoft als Ergebnis Ihrer Versäumnisse unter diesem Abschnitt entstehen, schad- und klaglos. Transoft übernimmt keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Projektdaten oder Ihrer Verwendung des lizenzierten Produkts, außer wie in dieser Vereinbarung dargelegt oder nach geltendem Recht erforderlich. Transoft Solutions kann Ihre Projektdaten verwenden, um Ihnen Support bereitzustellen, technische Probleme oder Anfragen zu behandeln oder Transoft-Produkte und -Services zu verbessern oder zu erweitern, sowie wenn es rechtlich dazu verpflichtet ist, sofern zutreffend in Übereinstimmung mit Abschnitt 11 dieser Vereinbarung (Daten und Datenschutz). Transoft Solutions überwacht keine in seinen Produkten oder Dienstleitungen verwendeten Projektdaten, behält sich aber das Recht vor, Projektdaten ohne Angabe von Gründen zu entfernen. Wenn Sie Ihre Projektdaten bereitstellen, autorisieren Sie Transoft Solutions damit, Ihre Projektdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleitungen und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Transoft, wie in den vorliegenden Bedingungen beschrieben, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu ändern, weiterzugeben und zur Verfügung zu stellen.
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  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen